In Graubünden soll die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an
einer Stelle beim Kanton zusammengeführt werden. Die Regierung hat die
entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum
Schweizerischen Zivilgesetzbuch zuhanden des Grossen Rates
verabschiedet. Dieser wird sich in der Oktobersession 2007 mit dem
Geschäft befassen.
Die klassischen Stiftungen werden in Graubünden heute von jenem
Gemeinwesen, also vom Kanton, von einem Kreis oder von einer Gemeinde
beaufsichtigt, dem sie wegen ihres Zwecks oder ihrer Aufgabe angehören.
Als klassische Stiftungen bezeichnet man in der Regel jene Stiftungen,
die nicht als Vorsorgestiftungen ausgestaltet sind.
Die Anforderungen an eine effiziente und wirksame Aufsicht über
diese Stiftungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies hängt
einerseits mit den komplexeren Fragestellungen und andererseits mit dem
Wandel der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusammen.
So hat beispielsweise die Revision des Stiftungsrechts auf den 1. Januar
2006 einige Neuerungen gebracht und die Anforderungen an die Aufsicht
erhöht.
Heute beaufsichtigt der Kanton rund 300 Stiftungen, während die
Kreise und Gemeinden zusammen etwa 50 Stiftungen beaufsichtigen. Viele
Kreise und Gemeinden sind bloss für eine einzige Stiftung zuständig.
Dies ermöglicht es ihnen nicht, das erforderliche Aufsichts-know-how zu
erarbeiten.
Die Aufsicht über alle klassischen Stiftungen soll deshalb bei jener
Stelle im Kanton zusammengefasst werden, die bereits heute die Aufsicht
über die dem Kanton unterstellten Stiftungen ausübt. Diese Stelle
verfügt über die Erfahrung und die stiftungsrechtlichen Kenntnisse, die
eine reibungslose Aufsicht ermöglichen. Die höheren Fallzahlen führen zu
einer weiteren Professionalisierung der Aufsicht, was auch den
Stiftungen selbst und der Rechtssicherheit zugute kommt. Die in die
Vernehmlassung einbezogenen Kreise und Gemeinden begrüssen das Vorhaben
der Regierung vorbehaltlos.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden