Für die Bündner Regierung sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht
gegeben, um im Oberengadin nach dem Scheitern des ersten regionalen
Richtplanes aufsichtsrechtlich einzuschreiten und den Gemeinden eine
Ersatzordnung zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus aufzuerlegen. Dies
geht aus ihrer Antwort auf eine entsprechende Eingabe hervor, welche
anfangs Juli 2007 aus Kreisen der Initianten der seinerzeitigen
Initiative zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus im Oberengadin der
Regierung unterbreitet wurde. Darin ist die Regierung aufgefordert
worden, dem Kreis Oberengadin für den Erlass eines regionalen
Richtplanes eine Frist zu setzen. Weiter wird gefordert, dass sie für
alle Kreisgemeinden übergangsmässig eine Ersatzordnung erlässt. Damit
soll dem Anliegen der im Jahre 2005 vom Oberengadiner Souverän
angenommenen Kreisinitiative zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus
Rechnung getragen werden.
Gemäss Regierung lassen sich derartige Interventionen rechtlich
nicht rechtfertigen. Die geltende Ordnung müsste im Widerspruch zu
übergeordnetem Recht stehen, damit die Regierung aufsichtsrechtlich
einschreiten könnte. Das ist nicht der Fall. Weder kantonales und
eidgenössisches Recht noch der kantonale Richtplan enthalten
verpflichtende Vorgaben im Sachbereich des Zweitwohnungsbaus. Überdies
weist die Regierung darauf hin, dass fast alle Oberengadiner Gemeinden
unter dem Eindruck der seinerzeit angenommenen Kreisinitiative
zwischenzeitlich von sich aus Regelungen zur Kontingentierung des
Zweitwohnungsbaus erlassen haben. Dieses Anliegen der Initiative ist
somit zu einem grossen Teil erfüllt. Hinzu kommt, dass sich der Kreis
Oberengadin selbst bewusst ist, dass nunmehr ein neuer Anlauf zum Erlass
eines regionalen Richtplanes zum Thema Zweitwohnungsbau nötig sein wird.
Regierung spricht sich gegen Parlamentarische Initiative über Verbot
von Pitbulls in der Schweiz aus
Die Bündner Regierung begrüsst zwar grundsätzlich eine
gesamtschweizerische Regelung der Sicherheitsaspekte rund um die
Hundehaltung in der Tierschutzgesetzgebung. Hingegen spricht sie sich
gegen die Parlamentarische Initiative über ein Verbot von Pitbulls in
der Schweiz in der vorliegenden Form aus.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, lehnt sie die
vorgeschlagenen Änderungen des Tierschutzgesetzes ab. Das Ziel, Menschen
vor Verletzungen durch Hunde zu schützen, ist zwar zu unterstützen. Die
vorgeschlagenen Massnahmen jedoch sind nicht angemessen und nicht
zweckdienlich. Für die Regierung geht die Vorlage viel zu weit. Zudem
ist sie nicht ausgereift und enthält viele Unklarheiten. Insbesondere
die geplante Einteilung der Hunde in drei Klassen "wenig gefährlich",
"möglicherweise gefährlich" und "gefährlich" ist abzulehnen. Diese
Einteilung würde unterstreichen, dass die Gefährlichkeit von Hunden
primär in der Genetik einer Rasse begründet liegt. Dies kann
wissenschaftlich nicht belegt werden und entspricht nicht der Erfahrung.
Zudem wäre der Aufwand für den Vollzug insbesondere für die
Bewilligungsverfahren riesig und stünde in keinem Verhältnis zur
Schadensbegrenzung durch Beissvorfälle. Abgelehnt wird auch die
vorgeschlagene Regelung zum Verbot der Haltung, Zucht und Einfuhr
gewisser Hunde. Zum einen kann die Rasse nur schwer eindeutig bestimmt
werden. Zum anderen können die Hundehalter, die Hunde als Statussymbole
verwenden, sofort auf andere Rassen ausweichen.
Regierung mit Sachplan Militär mehrheitlich einverstanden
Die Bündner Regierung ist mit dem Entwurf zum Sachplan Militär 2007
mehrheitlich einverstanden. Insbesondere sind die Grundsätze und die
räumliche Konzeption des Sachplans mit dem kantonalen Richtplan
vereinbar. Auslöser für die Anpassung des Sachplans ist die Armeereform
XXI. Grundlage für die Anpassung und Fortschreibung bildet das
Stationierungskonzept vom 1. Juni 2005.
Die Regierung hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach zu
Bundessachplänen im Bereich Militär geäussert. Einige der damals
vorgebrachten Anliegen fanden im aktuellen Sachplan Berücksichtigung.
Weitere wichtige Anliegen wie beispielsweise die Situation beim Waffen-
und Schiessplatz Rossboden in Chur und dessen grosse Lärmimmissionen
sind nach wie vor unbefriedigend und ungelöst. Auch die Art und Weise
der Benutzung des Schiessplatzes Hinterrhein führt hin und wieder zu
Verstimmungen in der Bevölkerung. Die Regierung schlägt daher vor, in
Chur eine Waffenplatzkommission respektive in Hinterrhein eine
Schiessplatzkommission einzusetzen. In diesen sollen Vertreter des
Schiessplatzes und der Standortgemeinden vertreten sein. Zudem führt
beim Schiessplatz Grono die künftige Erhöhung der Belegungsdauer zu
Problemen, die mit den regionalen und lokalen Behörden zu diskutieren
und zu klären sind. Beim Schiessplatz Arlas in Pontresina beantragt die
Regierung die Überprüfung des Platzes mit dem Ziel, diesen in absehbarer
Zeit aufheben zu können. Im Weiteren ist der Regierung wichtig, dass die
aufgehobenen Schiess- und Übungsplätze den Gemeinden als nicht belastete
Standorte zurückgegeben werden.
Regierung wünscht Überarbeitung der Verordnung über den Schutz der
Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Die Bündner Regierung steht grundsätzlich hinter dem Schutz der
Trockenwiesen und Trockenweiden von nationaler Bedeutung. Es müssen aber
verschiedene Ausführungsbestimmungen überarbeitet und ergänzt werden,
wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Verordnung über den Schutz
der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung an den Bund
festhält. Zudem verlangt die Regierung, dass die Umsetzung des Inventars
auf Bundesebene auch finanziell gesichert ist.
Graubünden weist mit 784 Objekten mit einer Fläche von über 7'000
Hektaren gesamtschweizerisch am meisten Trockenwiesen und Trockenweiden
von nationaler Bedeutung auf. Jedes dritte Objekt liegt in Graubünden.
Bei der geplanten Verordnung begrüsst die Regierung einerseits die
Sicherung der besonderen landschaftlichen Qualitäten sowie die damit
verbundenen Abgeltungen der speziellen Bewirtschaftung. Andererseits
lehnt die Regierung eine zusätzliche grosse Einschränkung der
Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Graubünden durch
Schutzmassnahmen ab. Die Pflege der Objekte in den Regionen kann nur
gewährleistet werden, wenn die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auch
mit modernen Mitteln nach wie vor möglich ist.
Aus Gemeinden und Regionen
- Regionalverband Surselva: Die Revision der Statuten des
Regionalverbandes Surselva wird genehmigt.
Kreis Trins: Die Teilrevision der Verfassung des Kreises Trins vom
16/17. Juni 2007 wird genehmigt.
- Abwasserverband Landquart: Die revidierten Statuten des
Abwasserverbandes Landquart werden genehmigt.
- Silvaplana: Die anlässlich der Gemeindeversammlungen der Gemeinde
Silvaplana vom 2. Mai und 27. Juni 2007 beschlossenen Teilrevisionen der
Gemeindeverfassung werden genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird das Gesetz
über die Gäste- und Tourismustaxen vom 2. Mai 2007.
- Zuoz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz vom
5. Juli 2006 wird genehmigt.
- Ardez: In Ardez und in Bos-cha wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und je eine "Tempo-30-Zone"
eingeführt. Gleichzeitig werden in Ardez die Geschwindigkeit 60 km/h bei
der östlichen Dorfeinfahrt zusammen mit der Innerortstafel um ca. 200
Meter in Richtung Ftan verschoben, die bestehende Geschwindigkeit 50
"generell" aufgehoben und das Innerortsregime um ca. 200 Meter in
Richtung Ftan ausgedehnt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Luftgewehrverein Bonaduz: Der Luftgewehrverein Bonaduz erhält für
den Neubau der Luftgewehranlage Nulez Bonaduz einen Beitrag aus dem
Sport-Fonds in der Höhe von maximal 12'500 Franken.
- Kulturraum Viamala: Dem Kulturraum Viamala, Sils i. D., wird für die
Realisierung eines Kulturführers ein einmaliger Beitrag von 9'000
Franken zugesprochen.
- Musikgesellschaft Jenaz: Der Musikgesellschaft Jenaz wird für eine
Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal 8'000 Franken und für eine
Teil-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 5'000 Franken
zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'430'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Projektierung Kunstbauten Umfahrung Roveredo
- A28 Nationalstrasse: Projektierung Tunnel und Projektierung Trasse Umfahrung
Küblis
Personelles
Beat Ryffel, wohnhaft in Chur, derzeit Departementssekretär des
Departements für Volkswirtschaft und Soziales, ist zum
Departementssekretär des Departements für Finanzen und Gemeinden gewählt
worden.
Rolf Hanimann, wohnhaft in Küblis, ist zum Kantonstierarzt und
Amtsleiter des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
gewählt worden.
Matthias Beckmann, wohnhaft in Bonaduz, ist zum Kantonschemiker und
Stellvertreter des Dienststellenleiters des Amts für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gewählt worden.
Ernst Bachmann, wohnhaft in Tamins, ist zum Vorsteher des Amts für
Energie und Verkehr gewählt worden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden