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Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat, die kantonale Volksinitiative "Grosser Rat: 80 sind genug" dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Zudem will die Regierung auch auf einen Gegenvorschlag zur Initiative verzichten. Dies geht aus der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat hervor. Dieser wird das Geschäft in der Dezembersession 2007 behandeln.
Am 25. September 2006 reichten die Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees die von der Sozialdemokratischen Partei lancierte Volksinitiative "Grosser Rat: 80 sind genug" mit 4'163 gültigen Unterschriften bei der Standeskanzlei ein. Die unterzeichnenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen mit der in Form einer allgemeinen Anregung eingereichten Volksinitiative den Bestand des Grossen Rates von heute 120 auf 80 Sitze reduzieren und verlangen somit eine Änderung der Kantonsverfassung.
Nach Ansicht der Regierung hätte eine Verkleinerung des Parlaments zur Folge, dass der Vielgestaltigkeit des Kantons und seinen regionalen Strukturen bei der Zusammensetzung des Parlaments nicht mehr wie heute Rechnung getragen werden könnte. Graubündens Strukturen mit Regionen und Gemeinden, die geografisch, kulturell, sprachlich und wirtschaftlich sowie bezüglich der Bevölkerungszusammensetzung teils sehr unterschiedlich sind, verlangen ein mitgliederstarkes Parlament. Die Repräsentationsfunktion des Parlaments als Volksvertretung würde durch ein kleineres Parlament eingeschränkt. Aus diesen Gründen lässt sich auch der Trend der Parlamentsverkleinerungen in anderen Kantonen nicht ohne Weiteres auf den Kanton Graubünden übertragen.
Ausserdem drängt sich nach Meinung der Regierung weder aus Effizienz- und Funktionalitäts-, noch aus Kostengründen auf, die Mitgliederzahl des Parlaments herabzusetzen. Der Grosse Rat ist bereits heute ein effizient arbeitendes Parlament. Angesichts der Geschäftslast wäre eine Verteilung der Arbeiten auf weniger Mitglieder in einigen Bereichen mit einer Mehrbelastung verbunden, welche die Miliztauglichkeit des Parlaments in Frage stellen würde. Ferner sprechen auch finanzielle Gründe nicht für eine Verkleinerung des Grossen Rates. In Bezug auf die Taggelder und Spesenentschädigungen wären zwar Einsparungen von rund 365'000 Franken pro Jahr zu erwarten. Infolge Mehrbelastung und Professionalisierung könnten durch höhere Entschädigungen der verbleibenden Ratsmitglieder jedoch auch wieder Mehrkosten entstehen.
Falls die Initiative angenommen wird, hätte dies auch Auswirkungen auf das heutige Wahlsystem. Eine Verkleinerung des Grossen Rates würde den heute schon bestehenden Unterschied zwischen den kleinsten und grossen Kreisen bei der Sitzverteilung pro Einwohnerin und Einwohner weiter verschärfen und zu einer Stimmkraftverzerrung führen. Bei Beibehaltung des Majorzwahlverfahrens müssten daher wohl die Einteilung der Wahlkreise geändert werden. Ein Wechsel zum Proporzwahlverfahren wäre ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall ist eine Änderung der Wahlkreiseinteilung oder aber eine neue Sitzzuteilungsmethode notwendig. Das Bündner Stimmvolk hat aber das bestehende Wahlsystem erst kürzlich im Zusammenhang mit der Totalrevision der Kantonsverfassung bestätigt.
Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile, welche eine Parlamentsverkleinerung mit sich bringen würde, spricht sich die Regierung daher für die Beibehaltung der heutigen Parlamentsgrösse aus. Die Volksabstimmung über die Initiative findet statt, wenn der Grosse Rat die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag ablehnt oder wenn er dieser zustimmt und einen Gegenvorschlag beschliesst. Stimmt der Grosse Rat ohne Gegenvorschlag der Initiative zu, so unterbleibt eine Volksabstimmung. Dem Grossen Rat steht gestützt auf die Kantonsverfassung, wonach eine Volksinitiative innert zwei Jahren seit Einreichung dem Volk zur Abstimmung vorzulegen ist, ebenfalls mindestens ein Jahr für die Beratung der Initiative zur Verfügung.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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