Die Bündner Regierung ist bei der Anhörung zur neuen Radio- und
Fernsehverordnung des Bundes mit dem Vorschlag des Bundesamts für
Kommunikation BAKOM einverstanden, Graubündens zwei
Lokalradio-Versorgungsgebiete Nord und Süd nicht anzutasten. Sie
beantragt allerdings, den Kanton Glarus dem Lokal-TV-Versorgungsgebiet
Graubünden zuzuteilen. Das BAKOM hatte vorgeschlagen, Glarus von
Graubünden zu trennen.
Gemäss dem im März 2006 verabschiedeten neuen Bundesgesetz für Radio
und Fernsehen bestimmt der Bundesrat die künftige Anzahl und Ausdehnung
der Versorgungsgebiete, in denen Konzessionen mit oder ohne
Gebührenanteil an lokal-regionale Radio- und Fernsehveranstalter erteilt
werden. Der Entwurf der neuen Radio- und Fernsehverordnung teilt die
Schweiz in 13 Lokal-TV-Versorgungsgebiete und in 36
Lokalradio-Versorgungsgebiete auf. Die neuen Planungsrichtlinien zielen
darauf, weniger konzessionierte Programme, dafür grössere
Versorgungsgebiete für professionelle TV-Stationen mit Gebührenanteil zu
definieren. Mit der neuen Gebührenordnung (Gebührensplitting) werden
künftig deutlich mehr Mittel für private Veranstalter zur Verfügung
stehen als bisher, nämlich vier Prozent des Ertrages der
Fernsehempfangsgebühren. Wer solche Gelder beansprucht, verpflichtet
sich, einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erfüllen. Die Höhe der
Gebührenanteile für die Veranstalter von Radio- und TV-Programmen in den
einzelnen Versorgungsgebieten wird erst später bei der Ausschreibung der
Konzessionen bekannt gegeben.
Das vorgeschlagene Lokal-TV-Versorgungsgebiet Graubünden mit den
ausserkantonalen Regionen Werdenberg und Sarganserland lässt das Gebiet
des Kantons Glarus unberücksichtigt, hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassung fest. Im Sinne einer Investitionssicherung beantragt die
Regierung, dass Glarus wieder der Region Graubünden und nicht der Region
Zürich zuzuteilen ist. Das BAKOM hat es unterlassen, die Vorleistungen
des bisherigen TV-Veranstalters zu berücksichtigen, der den Kanton
Glarus mit einer eigenen Lokalredaktion in der kantonalen Hauptstadt
redaktionell erschlossen hat. Angesichts dieser Vorleistung und der
Tatsache, dass sich das Lokal-TV-Versorgungsgebiet der Region Graubünden
mit den rund 260'000 Einwohnern ausgerechnet mit dem wirtschaftlich
starken Versorgungsgebiet der Region Zürich mit über einer Million
Einwohnern in Glarus überlappt, ist der Vorschlag des Bundes, Glarus von
Graubünden zu trennen, für die Regierung nicht nachvollziehbar. Zudem
verlangt sie, dass bei der Festlegung des Gebührenanteils die fehlende
Gross-Agglomeration sowie die hohen Kosten für die flächendeckende
Verbreitung in Gebirgskantonen voll mitberücksichtigt werden.
Von der Regierung grundsätzlich unterstützt wird die Planung des
Bundes bei den Versorgungsgebieten für die Lokalradios. Die beiden
Versorgungsgebiete Graubünden Nord und Graubünden Süd decken
geografisch, politisch und soziokulturell klar definierte Räume ab. Bei
der Festlegung der Höhe der Gebührenanteile für Lokalradios muss aber
den Besonderheiten der peripheren Versorgungsgebiete angemessen Rechnung
getragen werden.
Änderung der Tierseuchenverordnung des Bundes wird teilweise
befürwortet
Mit den vom Bund vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zur Bekämpfung
der Tierseuchen Bovinen-Virus-Diarrhoe und Blauzungenkrankheit ist die
Bündner Regierung teilweise einverstanden. Die Bekämpfung dieser
Tierseuchen an sich wird befürwortet. In Detailfragen bestehen indessen
abweichende Ansichten. Daneben wird der Verzicht auf Plangenehmigungen
für Besamungsstationen sowie Schlacht- und Entsorgungsbetriebe
abgelehnt.
Durch die Revision der Tierseuchenverordnung will der Bund die
Grundlage für die Ausrottung der Bovinen-Virus-Diarrhoe (BVD) schaffen.
Diese Krankheit ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Krankheiten
bei den Schweizer Rindbeständen. Der Startzeitpunkt der
BVD-Bekämpfungsmassnahmen muss überprüft werden, schreibt die Regierung
in ihrer Vernehmlassung. Dies ist nötig, da sich die Kantone und
Tierhalter auf das anspruchsvolle Sanierungsprogramm gut vorbereiten
müssen. Angesichts der grossen Herausforderung für die Veterinärdienste
bei der Ausmerzung der BVD verlangt die Regierung, dass zuerst weitere
Details und Aspekte geklärt werden. Ansonsten muss der Start des
Ausrottungsprogramms verschoben werden. Ein Zeitdruck besteht laut
Regierung nicht, da sich die BVD-Situation gesamtschweizerisch in den
letzten 15 Jahren nicht geändert hat.
Die in der Tierseuchenverordnung vorgeschlagenen
Bekämpfungsmassnahmen gegen die Blauzungenkrankheit werden von der
Regierung grundsätzlich begrüsst. Diese Krankheit ist eine
hochansteckende Tierseuche, die bis anhin nur in südlichen Regionen
vorgekommen ist. Eine Einschleppung in die Schweiz wurde bislang nicht
registriert, ist aber in den kommenden Jahren zu erwarten.
Aus Gemeinden und Regionen
- Tschlin: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent wird
an die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration Tschlin von 10'190'000
Franken ein Kantonsbeitrag von 3'566'500 Franken zugesichert.
- St. Antönien: Die Verfassung der Gemeinde St. Antönien vom 20.
Oktober 2006 wird genehmigt.
- Vaz/Obervaz: Die an der Urnenabstimmung der Gemeinde Vaz/Obervaz
vom 26. November 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung
wird genehmigt.
- Verdabbio: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Verdabbio
vom 30. August 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung
wird genehmigt.
- Fuldera: Die am 27. September 2006 beschlossene Teilrevision des
Baugesetzes der Gemeinde Fuldera wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Stiftung "Weg der Schweiz": Der Stiftung "Weg der Schweiz" wird
unter dem Vorbehalt der Zusage sämtlicher Kantone ein einmaliger Beitrag
von 83'150 Franken an die Finanzaktion zur Erhöhung des
Stiftungskapitals ausgerichtet.
- lesen.GR: Der Verein lesen.GR - Kinder- und Jugendmedien
Graubünden erhält für sein Jahresprogramm 2007 einen Kantonsbeitrag in
der Höhe von 40'000 Franken.
- Gewerbeschule Samedan: Der Gewerbeschule Samedan wird für die
Berufsschau 2007 ein Pauschalbeitrag von 10'000 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat 1'790'000 Franken für den Bau und die Sanierung
des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 San Bernardino/Tunnel Nord - Reichenau: Baumeisterarbeiten
Hinterrheinbrücke Reichenau
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden