Die Regierung beantragt dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2008
eine Reduktion des Steuerfusses für die natürlichen und für die
juristischen Personen um je 5 Prozentpunkte. Diese Entlastung für alle
Steuerzahlenden wird möglich, weil in den Jahren 2004 bis 2006 teilweise
hohe Ertragsüberschüsse resultierten und für die Jahre 2007 und 2008
ebenfalls positive Rechnungsabschlüsse zu erwarten sind. Ein massvoller
Abbau des Eigenkapitals ist aus Sicht der Regierung vertretbar. Die
Reduktion des Steuerfusses für das Jahr 2008 wirkt sich in der
Staatsrechnung und für die Steuerzahlenden im Jahr 2009 aus.
Eine Reduktion des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte setzt die
Flexibilität für eine spätere Erhöhung voraus. Auf Basis der aktuellen
Finanzplanergebnisse geht die Regierung davon aus, dass in 4 bis 5
Jahren wieder eine Erhöhung des Steuerfusses diskutiert werden muss.
Erfreuliche Ausgangslage
Nach sieben Jahren mit Aufwandüberschüssen schloss die Rechnung 2004
erstmals mit einem Ertragsüberschuss. In den Folgejahren waren ebenfalls
Ertragsüberschüsse zu verzeichnen. Auch für die Jahre 2007 und 2008
rechnet die Regierung mit namhaften Ertragsüberschüssen. Die Ausgaben
für die innovativen Projekte sowie die allfälligen Mehraufwendungen für
das Projekt "Bündner NFA" können über das bereits dafür reservierte
resp. vorgesehene Eigenkapital finanziert werden. Sie belasten damit
nicht den "ordentlichen" Haushalt.
Wesentliche Gründe für die nochmalige Verbesserung der finanziellen
Ausgangslage gegenüber der Finanzplanung 2008 - 2011 (Ausweis in der
Botschaft zum Budget 2007) sind der positive Rechnungsabschluss 2006,
ein voraussichtlich positives Ergebnis für das Jahr 2007 sowie höhere
Einnahmen im Bereich des Ressourcenausgleichs.
Für eine Abfederung von allfälligen konjunkturellen Defiziten
(antizyklische Finanzpolitik) sind aus Sicht der Regierung 200 Mio.
Franken des frei verfügbaren Eigenkapitals zu "reservieren". Unter
Ausklammerung dieser Reserve kann per Ende 2008 mit einem "Überschuss
des frei verfügbaren Eigenkapitals" von rund 190 Mio. Franken gerechnet
werden. In diesem Umfang besteht finanzieller Handlungsspielraum.
Verbesserungen im Steuerbereich notwendig
Die Regierung und der Grosse Rat haben den Handlungsbedarf im
Steuerbereich erkannt. Im Zentrum der im Jahr 2006 beschlossen Revision
des Steuergesetzes standen Investitionen in den Steuerstandort
Graubünden und Steuerentlastungen zu Gunsten von Ehepaaren und Familien.
Ab dem Jahr 2011 ist mit Ertragsausfällen aus der geplanten Reduktion
der Vermögens- und Kapitalsteuern von jährlich 35 Mio. Franken zu
rechnen. Interkantonale und internationale Belastungsvergleiche zeigen
mit aller Deutlichkeit, dass die Substanzsteuern in der heutigen Höhe
einen erheblichen Standortnachteil für den Kanton darstellen und deshalb
Handlungsbedarf besteht. Ergänzend zu diesen gezielten Entlastungen
sollen nun alle Steuerzahlenden von einer Reduktion des Steuerfusses von
5 Prozentpunkten profitieren. Diese Reduktion führt für den Kanton zu
jährlichen Ertragsausfällen von rund 30 Mio. Franken. Die Ausfälle durch
die Steuerfussanpassung sind angesichts der erfreulichen Entwicklung des
Eigenkapitals für einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren vertretbar.
Unter Einrechnung einer Reduktion des Steuerfusses um 5
Prozentpunkte ergeben sich durch die Anpassungen im Steuerbereich
insgesamt in den Jahren 2009 und 2010 Steuerausfälle von rund 100 Mio.
Franken, in den Jahren 2011 und 2012 von rund 150 Mio. Franken. Dies
entspricht einer Reduktion der massgebenden Steuereinnahmen um 14 % in
den Jahren 2009 und 2010 resp. um 20% in den Jahren 2011 und 2012. Die
Steuereinnahmen der Jahre 2011 und 2012 entsprechen unter diesen
Voraussetzungen nominal in etwa den Einnahmen der Rechnungen 2005 und
2006.
Flexibilität notwendig
Unter Berücksichtigung der erwähnten steuerlichen Entlastungen und
der Reduktion des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte rechnet die Regierung
für die Jahre 2009 und 2010 mit in etwa ausgeglichenen
Rechnungsergebnissen. Für die Jahre 2011 und 2012 sind Defizite zu
erwarten, welche zu einem entsprechenden Abbau des Eigenkapitals führen.
Eine Reduktion des Steuerfusses ist nur dann vertretbar, wenn die
Bereitschaft und die Flexibilität für eine allenfalls notwendige spätere
Erhöhung bestehen. Aus Sicht der Regierung soll der Steuerfuss in
Zukunft flexibler auf die finanziellen Rahmenbedingungen (Mittelbedarf,
Eigenkapitalentwicklung, finanzielle Aussichten) ausgerichtet werden.
Dies wird in verschiedenen Kantonen bereits seit Jahren praktiziert. Auf
Basis der aktuellen Finanzplanergebnisse geht die Regierung davon aus,
dass in 4 bis 5 Jahren wieder eine Erhöhung des Steuerfusses zur
Diskussion stehen wird.
Grundvoraussetzungen für einen gesunden Finanzhaushalt sowie für die
Tragbarkeit der Steuerfussreduktion sind auch in Zukunft eine massvolle
und zurückhaltende Ausgabenpolitik, eine solide wirtschaftliche
Entwicklung sowie das Ausbleiben von ausserordentlichen Belastungen.
Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden