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Die Regierung beantragt dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2008 eine Reduktion des Steuerfusses für die natürlichen und für die juristischen Personen um je 5 Prozentpunkte. Diese Entlastung für alle Steuerzahlenden wird möglich, weil in den Jahren 2004 bis 2006 teilweise hohe Ertragsüberschüsse resultierten und für die Jahre 2007 und 2008 ebenfalls positive Rechnungsabschlüsse zu erwarten sind. Ein massvoller Abbau des Eigenkapitals ist aus Sicht der Regierung vertretbar. Die Reduktion des Steuerfusses für das Jahr 2008 wirkt sich in der Staatsrechnung und für die Steuerzahlenden im Jahr 2009 aus.
Eine Reduktion des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte setzt die Flexibilität für eine spätere Erhöhung voraus. Auf Basis der aktuellen Finanzplanergebnisse geht die Regierung davon aus, dass in 4 bis 5 Jahren wieder eine Erhöhung des Steuerfusses diskutiert werden muss.

Erfreuliche Ausgangslage
Nach sieben Jahren mit Aufwandüberschüssen schloss die Rechnung 2004 erstmals mit einem Ertragsüberschuss. In den Folgejahren waren ebenfalls Ertragsüberschüsse zu verzeichnen. Auch für die Jahre 2007 und 2008 rechnet die Regierung mit namhaften Ertragsüberschüssen. Die Ausgaben für die innovativen Projekte sowie die allfälligen Mehraufwendungen für das Projekt "Bündner NFA" können über das bereits dafür reservierte resp. vorgesehene Eigenkapital finanziert werden. Sie belasten damit nicht den "ordentlichen" Haushalt.
Wesentliche Gründe für die nochmalige Verbesserung der finanziellen Ausgangslage gegenüber der Finanzplanung 2008 - 2011 (Ausweis in der Botschaft zum Budget 2007) sind der positive Rechnungsabschluss 2006, ein voraussichtlich positives Ergebnis für das Jahr 2007 sowie höhere Einnahmen im Bereich des Ressourcenausgleichs.
Für eine Abfederung von allfälligen konjunkturellen Defiziten (antizyklische Finanzpolitik) sind aus Sicht der Regierung 200 Mio. Franken des frei verfügbaren Eigenkapitals zu "reservieren". Unter Ausklammerung dieser Reserve kann per Ende 2008 mit einem "Überschuss des frei verfügbaren Eigenkapitals" von rund 190 Mio. Franken gerechnet werden. In diesem Umfang besteht finanzieller Handlungsspielraum.

Verbesserungen im Steuerbereich notwendig
Die Regierung und der Grosse Rat haben den Handlungsbedarf im Steuerbereich erkannt. Im Zentrum der im Jahr 2006 beschlossen Revision des Steuergesetzes standen Investitionen in den Steuerstandort Graubünden und Steuerentlastungen zu Gunsten von Ehepaaren und Familien. Ab dem Jahr 2011 ist mit Ertragsausfällen aus der geplanten Reduktion der Vermögens- und Kapitalsteuern von jährlich 35 Mio. Franken zu rechnen. Interkantonale und internationale Belastungsvergleiche zeigen mit aller Deutlichkeit, dass die Substanzsteuern in der heutigen Höhe einen erheblichen Standortnachteil für den Kanton darstellen und deshalb Handlungsbedarf besteht. Ergänzend zu diesen gezielten Entlastungen sollen nun alle Steuerzahlenden von einer Reduktion des Steuerfusses von 5 Prozentpunkten profitieren. Diese Reduktion führt für den Kanton zu jährlichen Ertragsausfällen von rund 30 Mio. Franken. Die Ausfälle durch die Steuerfussanpassung sind angesichts der erfreulichen Entwicklung des Eigenkapitals für einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren vertretbar.
Unter Einrechnung einer Reduktion des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte ergeben sich durch die Anpassungen im Steuerbereich insgesamt in den Jahren 2009 und 2010 Steuerausfälle von rund 100 Mio. Franken, in den Jahren 2011 und 2012 von rund 150 Mio. Franken. Dies entspricht einer Reduktion der massgebenden Steuereinnahmen um 14 % in den Jahren 2009 und 2010 resp. um 20% in den Jahren 2011 und 2012. Die Steuereinnahmen der Jahre 2011 und 2012 entsprechen unter diesen Voraussetzungen nominal in etwa den Einnahmen der Rechnungen 2005 und 2006.

Flexibilität notwendig
Unter Berücksichtigung der erwähnten steuerlichen Entlastungen und der Reduktion des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte rechnet die Regierung für die Jahre 2009 und 2010 mit in etwa ausgeglichenen Rechnungsergebnissen. Für die Jahre 2011 und 2012 sind Defizite zu erwarten, welche zu einem entsprechenden Abbau des Eigenkapitals führen.
Eine Reduktion des Steuerfusses ist nur dann vertretbar, wenn die Bereitschaft und die Flexibilität für eine allenfalls notwendige spätere Erhöhung bestehen. Aus Sicht der Regierung soll der Steuerfuss in Zukunft flexibler auf die finanziellen Rahmenbedingungen (Mittelbedarf, Eigenkapitalentwicklung, finanzielle Aussichten) ausgerichtet werden. Dies wird in verschiedenen Kantonen bereits seit Jahren praktiziert. Auf Basis der aktuellen Finanzplanergebnisse geht die Regierung davon aus, dass in 4 bis 5 Jahren wieder eine Erhöhung des Steuerfusses zur Diskussion stehen wird.
Grundvoraussetzungen für einen gesunden Finanzhaushalt sowie für die Tragbarkeit der Steuerfussreduktion sind auch in Zukunft eine massvolle und zurückhaltende Ausgabenpolitik, eine solide wirtschaftliche Entwicklung sowie das Ausbleiben von ausserordentlichen Belastungen.
Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden

Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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