Die Bündner Regierung äussert Vorbehalte gegenüber der
Stromversorgungsverordnung des Bundes und lehnt die geplante Revision
der Energieverordnung ab. Die Stromversorgungsverordnung regelt vor
allem die erste Stufe der Strommarktöffnung, die Versorgungssicherheit,
den Netzzugang Dritter und das dafür zu leistende Entgelt. Wie die
Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, steht sie grundsätzlich
hinter dem vom Parlament verabschiedeten Stromversorgungsgesetz. Dieses
bietet die Möglichkeit, die Öffnung des Marktes geordnet und zeitlich
abgestuft zu vollziehen. Es ermöglicht, negative ökologische und
wirtschaftliche Folgen der Liberalisierung abzufedern. Zudem begünstigt
es die Energie aus Wasserkraftwerken und schafft die nötige Solidarität
mit dezentral besiedelten Gebieten. Die Regierung legt daher Wert
darauf, dass diesen Grundsätzen auch in der Stromversorgungsverordnung
und in der zu revidierenden Energieverordnung nachgelebt wird.
Nach Auffassung der Regierung erfüllt die vorliegende
Stromversorgungsverordnung diese Vorgaben nur teilweise. So sind
insbesondere versteckte Mehrbelastungen für die Berg- und Grenzgebiete
zu befürchten. Der Vernehmlassungsentwurf sieht nämlich vor, dass die
Kosten für die erstellten Netzkapazitäten überproportional den Endkunden
in den Bergkantonen überwälzt werden sollen. Nutzniesser dieser gut
ausgebauten Netze sind aufgrund der Stromexporte aber in erster Linie
die Produzenten beziehungsweise die Konsumenten in den Agglomerationen.
Diese sollten korrekterweise auch die anteilsmässigen Kosten tragen.
Zudem sind laut Regierung weitere Auswirkungen des Vollzugs bei weitem
noch nicht überall erkennbar. Daher verlangt die Regierung, dass der
Bund in den ersten fünf Jahren nach Inkraftsetzung regelmässige
Standortbestimmungen und allfällige Korrekturen vornimmt.
Die Revision der Energieverordnung wird von der Regierung abgelehnt.
Diese betrifft insbesondere die Abnahme und Vergütung der mit Neuanlagen
produzierten Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Im Einklang mit den
Stellungnahmen der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren und der
Regierungskonferenz der Gebirgskantone verlangt die Regierung eine
Überarbeitung der Verordnung. Dabei wehrt sie sich nicht gegen das Ziel,
erneuerbare Energien zu fördern. Sie hält aber den vorgeschlagenen
Finanzierungsansatz des Bundes für verfehlt. Diesem zufolge würden
energetisch hochwertige Wasserkraftwerke im alpinen Raum benachteiligt.
Profitieren würden hingegen vor allem Kleinstanlagen im Flachland. Laut
der Regierung sollen die vorhandenen Fördermittel nicht nach dem
Giesskannenprinzip verteilt werden. Vielmehr sind gezielt jene Anlagen
zu unterstützen, welche die vorhandenen Ressourcen effizient nutzen und
einen Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten.
Revidiertes Steuergesetz tritt auf den 1. Januar 2008 in
Kraft
Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes tritt wie geplant auf
den 1. Januar 2008 in Kraft. Bereits auf den 1. Dezember 2007 in Kraft
gesetzt werden Teile des Artikels 3 des Steuergesetzes. Dies hat die
Bündner Regierung beschlossen.
In der Oktobersession 2006 hatte der Grosse Rat die Teilrevision des
kantonalen Steuergesetzes verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum
ergriffen. Die Frist ist am 31. Januar 2007 ungenutzt abgelaufen. Damit
können die Entlastungen der juristischen Personen, der Ehepaare und
Familien mit Kindern, die Befreiung der direkten Nachkommen von der
Nachlasssteuer und zahlreiche weitere steuerliche Verbesserungen
planmässig auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Grund für die
vorgezogene Inkraftsetzung von Teilen des Artikels 3 des Steuergesetzes
liegt darin, dass der Grosse Rat in der Dezembersession 2007 den
Steuerfuss für die natürlichen und juristischen Personen sowie für die
Kultussteuer für das Steuerjahr 2008 festlegen muss.
Einzelne Bestimmungen der Teilrevision, die unter anderem die
Gleichbehandlung der registrierten Paare mit Ehepaaren sowie die
Präzisierung der Besteuerung von Obligationen mit Einmalverzinsung
betreffen, hatte die Regierung schon zuvor rückwirkend auf den 1. Januar
2007 in Kraft gesetzt.
Graubünden verstärkt Ausbildung in schulischer Heilpädagogik
Im Kanton Graubünden soll künftig mehr Fachpersonal in der
schulischen Heilpädagogik ausgebildet werden. Um den absehbaren
zusätzlichen Personalbedarf in diesem Bereich zu decken, werden von der
Pädagogischen Hochschule Graubünden in Zusammenarbeit mit der
Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich in den Jahren 2008
bis 2011 vier neue Ausbildungskurse durchgeführt. Dies hat die Bündner
Regierung beschlossen.
Grund dafür ist der Mangel an ausgebildeten Heilpädagoginnen und
Heilpädagogen, der auf die zunehmende Integration von Kleinklassen und
Sonderschulen zurückzuführen ist. Im Schuljahr 2006/07 waren in
Graubünden 481 voll- oder teilzeitlich tätige Fachpersonen in
sonderpädagogischen Bereichen tätig. Rund die Hälfte davon verfügt über
eine Ausbildung in Sonderpädagogik, die andere Hälfte nicht. Zudem wird
die Umsetzung des Sonderschulkonzeptes des Kantons die Personalsituation
in Zukunft noch verschärfen. Der Kanton rechnet künftig mit einem Bedarf
von rund 600 Fachpersonen für den Unterricht in den Bereichen
"Präventive sonderpädagogische Unterstützung", "Integrierte Förderung",
"Pädagogisch therapeutische Massnahmen" und "Sonderschulung".
Bei der Ausbildung soll daher in einem ersten Schritt auf der
bereits vorhandenen Berufserfahrung der therapeutisch oder schulisch
tätigen Fachpersonen, die kein adäquates Diplom besitzen, aufgebaut
werden. Die nachträgliche Ausbildung dieser Personen ist eine
kostengünstige Möglichkeit, um dem Personalmangel zu begegnen. In den
beschlossenen vier Kursen zu jährlich 25 Studierenden können rund 100
Personen nachqualifiziert werden. Für diese Nachqualifikation hat die
Regierung für die Jahre 2008 bis 2013 einen Kreditrahmen von maximal 3.8
Millionen Franken genehmigt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der
jährlichen Kredite durch den Grossen Rat.
Revision der Opferhilfeverordnung des Bundes wird
begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet in ihrer Vernehmlassung die
Revision der Opferhilfeverordnung des Bundes. Die Verordnung muss dem
totalrevidierten Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 angepasst werden.
Sie enthält Bestimmungen zum anrechenbaren Einkommen, zur Bemessung von
Kostenbeiträgen und Entschädigungen sowie zum interkantonalen
Pauschalbeitrag für die Abgeltung von Beratungskosten bei der
Opferhilfe. Diese Präzisierungen stellen laut Regierung sicher, dass die
Umsetzung in allen Kantonen einheitlich erfolgt und keine nur schwer
nachvollziehbaren Differenzen in der Beitragshöhe bei den Kantonen
auftreten. Ebenfalls begrüsst wird die Koordination der Opferhilfe durch
das Bundesamt für Justiz im Falle ausserordentlicher Ereignisse.
Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt
wird befürwortet
Die Bündner Regierung ist mit der geplanten Änderung der
Bundesverordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt grösstenteils
einverstanden. Die Verordnung regelt namentlich den Bau und Betrieb von
Flugplätzen. Bei der Umsetzung der Bestimmungen wünscht sich die
Regierung jedoch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Bund
und Kantonen aber auch Gemeinden. Ferner befürwortet die Regierung, dass
mit der Verordnung auch eine rechtliche Grundlage geschaffen werden
soll, damit der Bund wirksame Gebührenmodelle im Zusammenhang mit
Schadstoffen und Lärmemissionen von Luftfahrzeugen durchsetzen kann. Die
Regierung verlangt aber, dass diese Bestimmungen verbindlicher
formuliert werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Says: Die Regierung sichert der Gemeinde Says unter Vorbehalt eines
Bundesbeitrages von 50 Prozent an die anrechenbaren Kosten der
Gesamtmelioration von 9'301'000 Franken einen Kantonsbeitrag von
3'255'350 Franken zu. Ebenfalls genehmigt worden ist das Projekt
"Gesamtmelioration Says, Forstlicher Teil". An die
subventionsberechtigten Kosten von 5'830'000 Franken wird ein Beitrag
von 78 Prozent oder höchstens 4'547'400 Franken zugesichert.
- S-chanf: Die Verfassung der Gemeinde S-chanf vom 22. August
2007 wird genehmigt.
- Zuoz: Das Gesetz über die Förderung des Erst- und Einschränkung des
Zweitwohnungsbaus, Etappierung und Kontingentierung des Wohnungsbaus,
sowie der Zonenplanausschnitt 1:2'000 der Gemeinde Zuoz vom 4. Juli 2007
werden mit dem Hinweis genehmigt, dass aufgrund der nach wie vor
laufenden Bestrebungen zum Erlass eines regionalen Richtplans
Zweitwohnungsbau zu gegebener Zeit Anpassungen an den vorliegenden
kommunalen Regelungen nötig werden könnten.
- Bonaduz: In der Gemeinde Bonaduz wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Versamerstrasse eingeführt. Die Hauptstrasse ist von
dieser Massnahme nicht betroffen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Golf Sagogn-Schluein AG: Der Golf Sagogn-Schluein AG wird an den Bau
der Golfanlage Sagogn/Schluein ein zinsloses Investitionshilfedarlehen
des Bundes von 1'800'000 Franken zugesichert.
- Davos Curling Club: Dem Davos Curling Club wird für den Neubau eines
Curling Centers mit vier Hallenrinks, vier Openairrinks und einem
Clubraum ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von höchstens 100'000 Franken
zugesichert.
- Schweizerischer Alpen-Club, Sektion Davos: Der Schweizerische
Alpen-Club, Sektion Davos, erhält für die Sanierung der SAC Ela-Hütte
einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von maximal 36'000 Franken.
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt sechs humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 24'000 Franken
bewilligt.
- Musikgesellschaft Ardez: Der Musikgesellschaft Ardez wird für eine
Neu-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 19'000 Franken
zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'323'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Pian San Giacomo -
Malabarba
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Roveredo
- A28 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Geschiebefang
Taschinasbach, Grüsch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden