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Im Alpenrhein beginnt die Fischerei bereits am ersten Februar. Neu dürfen die Bündner Fischer zudem den Alpenrhein nicht nur unterhalb der Tardisbrücke, sondern in seiner gesamten Länge bis zur Zentrale des Kraftwerkes Reichenau befischen. Die neuen Fischereibetriebsvorschriften beinhalten ferner eine zeitliche Lockerung zur Ausübung der Fischerei sowie die Umsetzung der neuen Besatzstrategie bei der Regenbogenforelle.

Die am 31. Oktober 2006 von der Bündner Regierung erlassenen neuen Fischereibetriebsvorschriften treten am 1. Februar 2007 mit der Eröffnung der Fischerei am Alpenrhein in Kraft. Am Alpenrhein ist zugleich eine der wichtigsten Neuerungen zu vermelden. Den Fischern ist es nun möglich, den Alpenrhein ab 1. Februar nicht nur unterhalb der Tardisbrücke, sondern auf seiner gesamten Länge bis zur Zentrale des Kraftwerkes Reichenau zu befischen. Gebietsweise Beschränkungen bestehen nur während der Brutzeit von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer. In den meisten Bündner Gewässern beginnt die Fischerei wie bisher am 1. Mai.
Nebst diesen Neuerungen im Alpenrhein, beinhalten die neuen Vorschriften auch zeitliche Lockerungen zur Ausübung der Fischerei. So besteht neu nur noch am Eidgenössischen Bettag ein allgemeines Fischereiverbot.
Pro Tag dürfen an Fliessgewässern nur noch maximal 4 Äschen gefangen werden. Neu wird der nicht tiergerechte Umgang mit gefangenen Fischen mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Am meisten freuen dürfte die Anglerfreunde die Wiederaufnahme des Regenbogenforellenbesatzes in einigen stehenden Gewässern. Für die Fischergemeinschaft bedeutet dies eine Attraktivitätssteigerung und für einige stark befischte Fliessgewässer hoffentlich eine Entlastung.
Bevor es aber für Jung- und Neufischerinnen und Fischer mit der Fischerei losgehen kann, ist die obligatorische Ausbildung zu absolvieren. Über die Organisation dieser Kurse informiert die Internetseite des Amts für Jagd und Fischerei (www.jagd-fischerei.gr.ch).

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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