Im Alpenrhein beginnt die Fischerei bereits am ersten Februar. Neu
dürfen die Bündner Fischer zudem den Alpenrhein nicht nur unterhalb der
Tardisbrücke, sondern in seiner gesamten Länge bis zur Zentrale des
Kraftwerkes Reichenau befischen. Die neuen Fischereibetriebsvorschriften
beinhalten ferner eine zeitliche Lockerung zur Ausübung der Fischerei
sowie die Umsetzung der neuen Besatzstrategie bei der Regenbogenforelle.
Die am 31. Oktober 2006 von der Bündner Regierung erlassenen neuen
Fischereibetriebsvorschriften treten am 1. Februar 2007 mit der
Eröffnung der Fischerei am Alpenrhein in Kraft. Am Alpenrhein ist
zugleich eine der wichtigsten Neuerungen zu vermelden. Den Fischern ist
es nun möglich, den Alpenrhein ab 1. Februar nicht nur unterhalb der
Tardisbrücke, sondern auf seiner gesamten Länge bis zur Zentrale des
Kraftwerkes Reichenau zu befischen. Gebietsweise Beschränkungen bestehen
nur während der Brutzeit von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer. In
den meisten Bündner Gewässern beginnt die Fischerei wie bisher am 1.
Mai.
Nebst diesen Neuerungen im Alpenrhein, beinhalten die neuen
Vorschriften auch zeitliche Lockerungen zur Ausübung der Fischerei. So
besteht neu nur noch am Eidgenössischen Bettag ein allgemeines
Fischereiverbot.
Pro Tag dürfen an Fliessgewässern nur noch maximal 4 Äschen gefangen
werden. Neu wird der nicht tiergerechte Umgang mit gefangenen Fischen
mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Am meisten freuen dürfte die Anglerfreunde die Wiederaufnahme des
Regenbogenforellenbesatzes in einigen stehenden Gewässern. Für die
Fischergemeinschaft bedeutet dies eine Attraktivitätssteigerung und für
einige stark befischte Fliessgewässer hoffentlich eine Entlastung.
Bevor es aber für Jung- und Neufischerinnen und Fischer mit der
Fischerei losgehen kann, ist die obligatorische Ausbildung zu
absolvieren. Über die Organisation dieser Kurse informiert die
Internetseite des Amts für Jagd und Fischerei
(www.jagd-fischerei.gr.ch).
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei