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Der Kanton Graubünden soll eine neue Lösung für die Fremdsprachen in den Schulen erhalten. In den Primarschulen Graubündens soll ab der 5. Klasse der obligatorische Englischunterricht als zweite Fremdsprache eingeführt werden. Zudem soll der Beginn der ersten Fremdsprache (Italienisch, Romanisch oder Deutsch) auf die 3. Klasse (bisher 4. Klasse) vorverlegt werden. Dies schlägt die Bündner Regierung in ihrer Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen (Schulgesetz) und der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz vor. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2008 behandeln.
Diese Fremdsprachenlösung berücksichtigt einerseits die nationalen Empfehlungen und Vorgaben. Andererseits beachtet sie insbesondere die Dreisprachigkeit Graubündens. 2004 hatte der Grosse Rat die Regierung beauftragt, die rechtlichen Anpassungen vorzubereiten, um Englisch auf der Primarstufe als Pflichtfach einzuführen.
Die Regierung ist überzeugt, dass im Kanton Graubünden nur eine einheitliche Fremdsprachenlösung gewählt werden kann, bei der in allen Sprachregionen eine Kantonssprache als erste Fremdsprache und Englisch als zweite Fremdsprache eingeführt wird. Die verschiedenen Sprachregionen nähern sich somit einander und fördern das Verständnis für ihre Identität, so wie es die Bundesverfassung und die Kantonsverfassung fordern. Zudem wird die innerkantonale Mobilität erleichtert und die Chancengleichheit gewährleistet. Denn beim Übertritt in die Oberstufe verfügen alle Schülerinnen und Schüler über das gleiche Englischniveau.
Die Vorverlegung der ersten Fremdsprache in die 3. Klasse soll im Schuljahr 2010/2011 vorgenommen werden. Auf das Schuljahr 2012/2013 wird dann Englisch in der 5. Klasse unterrichtet. Die Fortbildung der Primarlehrpersonen zur Einführung von Englisch kostet rund 12 Millionen Franken. Dieser Kantonsbeitrag verteilt sich auf die Jahre 2008 bis 2014.
Ausserdem sieht die Teilrevision des Schulgesetzes vor, kantonale Beiträge an die Kosten für Schulleitungspersonen von Primar-, Real-, Sekundarschulen und Kleinklassen einzuführen. Damit diese Beiträge ausgelöst werden können, müssen Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung, Ausbildung und Pflichten der Schulleitungspersonen erfüllt werden. Diese sind in kantonalen Richtlinien festgelegt. Eine gut funktionierende Schulleitung trägt zur Qualitätsverbesserung der Schule bei. Der Kanton verzichtet aber wegen der besonderen Strukturen mit vielen kleinen Schulträgerschaften in Graubünden darauf, alle zur Einführung von Schulleitungen zu verpflichten. Vielmehr setzt er stattdessen auf ein Anreizmodell.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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