Das Sprachengesetz des Kantons Graubünden wird auf den 1. Januar
2008 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Gleichzeitig hat sie eine Sprachenverordnung erlassen. Diese
konkretisiert verschiedene Bestimmungen des Sprachengesetzes und tritt
ebenfalls anfangs Jahr in Kraft.
Am 17. Juni 2007 nahmen die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
das Sprachengesetz des Kantons Graubünden mit 22'582 gegen 19'334
Stimmen an. Das Sprachengesetz zielt unter anderem darauf, die
Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal des Kantons zu stärken und das
Bewusstsein für die kantonale Mehrsprachigkeit zu festigen. Das neue
Sprachengesetz regelt den Gebrauch der drei kantonalen Amtssprachen
Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch durch den Grossen Rat, die
Regierung, die Verwaltung und die kantonalen Gerichte. Ausserdem legt
das Sprachengesetz die Massnahmen fest, mit denen die kantonalen
Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch erhalten und
gefördert werden sollen. Schliesslich umschreibt das Gesetz, wie die
Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Kreise festgelegt werden.
Verschiedene Bestimmungen des Sprachengesetzes werden nun in der
neuen Sprachenverordnung konkretisiert. Die detaillierten Regelungen
über den Gebrauch der Amtssprachen durch die kantonalen Behörden
entsprechen dabei weitgehend den bereits heute geltenden Grundsätzen.
Ferner werden die Grundsätze für finanzielle Leistungen des Kantons an
die Sprachenorganisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano
sowie an die Agentura da Novitads Rumantscha geregelt. Neu erhalten die
Sprachenorganisationen Beiträge auf der Grundlage von
Leistungsvereinbarungen. Diese gelten für vier Jahre, wobei die
Kantonsbeiträge zwischen 10 und 30 Prozent des massgebenden
Gesamtaufwandes betragen. Die neue Verordnung enthält zudem Bestimmungen
über die Beitragsleistungen an Projekte und besondere Fördermassnahmen
sowie an zweisprachige Schulen und Austauschprogramme zwischen den
Sprachgemeinschaften.
Teilrevidiertes Krankenpflegegesetz tritt am 1. Januar 2008
in Kraft
Die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege
und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen
(Krankenpflegegesetz) wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dies
hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig hat sie die Revision
der Verordnung zum Krankenpflegegesetz in Kraft gesetzt. Zudem hat die
Regierung die Maximaltarife und Leistungsbeiträge für das Jahr 2008 im
Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung festgelegt.
Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Krankenpflegegesetzes
werden im Kanton Graubünden die Dienste der häuslichen Pflege und
Betreuung (Spitex) sowie der Mütter- und Väterberatung neu
leistungsbezogen finanziert. Neu geregelt werden auch die
Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und Pflegeheime sowie
Pflegegruppen. Die Neuerungen sollen wirtschaftlich arbeitende Dienste
belohnen und die ungleiche Behandlung der verschiedenen Wohn- und
Betreuungsformen durch den Kanton korrigieren. Der Grosse Rat hatte am
13. Juni 2007 der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zugestimmt. Die
Referendumsfrist ist am 19. September 2007 unbenutzt abgelaufen.
Neues Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung
geht in die Vernehmlassung
Der Kanton Graubünden passt seine Ausführungsgesetzgebung dem neuen
Ausländer- und Asylrecht des Bundes an. Die Bündner Regierung hat dazu
den Entwurf für ein Einführungsgesetz zur Ausländer- und
Asylgesetzgebung des Bundes zur Vernehmlassung freigegeben.
Im September 2006 hatte das Schweizer Volk in einer
Referendumsabstimmung das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und
Ausländer sowie eine Revision des Asylgesetzes angenommen. Beide Erlasse
erfordern Anpassungen des kantonalen Rechts. Einen Schwerpunkt des
Einführungsgesetzes bilden die Grundlagen für die zukünftigen
Integrationsmassnahmen des Kantons. Geregelt werden die Pflichten von
Ausländerinnen und Ausländern zur Integration sowie die Förderung der
Integration durch Kanton und Gemeinden. Dabei wird die
Integrationsförderung als Aufgabe verstanden, die nach dem Grundsatz
"Fordern und Fördern" auszugestalten ist. Das Gesetz sieht die
Möglichkeit vor, dass der Kanton an Projekte zur Integration finanzielle
Beiträge ausrichten kann. Davon betroffen dürften beispielsweise
Projekte der Sprachförderung sein. Vorgesehen ist auch, dass die
Behörden mit Ausländerinnen und Ausländern Integrationsvereinbarungen
abschliessen. Weiter werden im Gesetz die Rahmenbedingungen bestimmt, um
die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht anzuwenden.
Ausserdem regelt der Gesetzesentwurf die Unterstützung jener
Personen des Asylbereichs, deren Verfahren formell zwar abgeschlossen
ist, die aber seit mehr als sieben Jahren als vorläufig Aufgenommene im
Kanton Graubünden leben. Diese Personen fallen gemäss Bundesrecht neu in
die Zuständigkeit der Kantone, was eine Anpassung des kantonalen
Unterstützungsgesetzes erfordert.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Justiz,
Sicherheit und Gesundheit
www.djsg.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum
21. März 2008.
Leistungsvereinbarung mit Graubünden Ferien genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Departement für Volkswirtschaft und
Soziales beauftragt, eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein
Graubünden Ferien (GRF) abzuschliessen. Die verschiedenen Leistungen von
Graubünden Ferien werden dabei neu in einer einzigen
Leistungsvereinbarung mit konkreten, messbaren und verbindlichen
Vorgaben zusammengefasst. Grund dafür ist der im Rahmen der Reform
"Wettbewerbsfähige Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus"
erfolgte Strategiewechsel von Graubünden Ferien hin zu einer verstärkt
verkaufsorientierten Ausrichtung. Gleichzeitig hat die Regierung
Graubünden Ferien für die Jahre 2008 bis 2011 einen Grundbeitrag von
3.915 Millionen Franken pro Jahr zugesichert. Zudem erhält Graubünden
Ferien für die Neuausrichtung Beiträge von insgesamt 1.8 Millionen
Franken (aufgeteilt auf die Jahre 2008 und 2009) und für die Führung der
Marke "graubünden" 0.4 Millionen Franken (für die Jahre 2008 bis 2011 je
0.1 Mio. Franken pro Jahr).
Umsetzungsprogramm der Neuen Regionalpolitik 2008 - 2011
genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Umsetzungsprogramm Graubünden 2008 -
2011 der Neuen Regionalpolitik des Bundes genehmigt. Gutgeheissen worden
ist auch die Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton
Graubünden. Für die Finanzierung der Massnahmen in den Jahren 2008 bis
2011 sind für Graubünden vom Bund Darlehen in der Höhe von 31.5
Millionen Franken sowie Beiträge von 10 Millionen Franken in Aussicht
gestellt worden. Der Anteil des Kantons beträgt rund 15 Millionen
Franken.
Für die Umsetzung des Programms werden nun mit den
Regionalorganisationen in Graubünden Leistungsvereinbarungen
ausgehandelt. Die Neue Regionalpolitik hat zum Ziel, die
Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken und deren
Wertschöpfung zu erhöhen. So sollen Arbeitsplätze in den Regionen
erhalten und geschaffen werden.
Modell C an der Volksschuloberstufe erfordert Anpassung des
Aufnahmeverfahrens an die Mittelschulen
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung über die
Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen beschlossen. Grund dafür
sind Veränderungen in den Lehrplänen der Volksschuloberstufe, die auch
das Aufnahmeverfahren an die Mittelschulen betreffen. Nach Modell C
werden nämlich an der Volksschuloberstufe einzelne Fächer in
unterschiedlichen Niveaukursen erteilt. Diese Ausgestaltung des
Unterrichts birgt die Gefahr ungerechter Übertrittsnoten für die
Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen in sich, wenn diese Note unter
Einbezug der Niveaufächer ermittelt wird. Neu werden Übertrittsnoten
daher nur noch für die eigentlichen Regelübertritte erteilt und aus
jenen Fächern ermittelt, welche nicht in Niveaukursen unterrichtet
werden. Zudem wird die Geltungsdauer der bestandenen Aufnahmeprüfung im
Grundsatz auf ein Jahr limitiert. Sie berechtigt also nicht mehr für
unbestimmte Zeit zum Eintritt in eine Mittelschule.
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit übernimmt den Vollzug
des Schwarzarbeitsgesetzes
Der Vollzug des Schwarzarbeitsgesetzes des Bundes wird dem Amt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) übertragen. Dies hat die Bündner
Regierung beschlossen und die Verordnung zum Bundesgesetz über
Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erlassen. Grund für die neue
Verordnung ist die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes auf den 1. Januar
2008. Gemäss Gesetz obliegt der Vollzug den Kantonen, die für ihr Gebiet
das zuständige Kontrollorgan bestimmen. Geregelt wird auch die
Zusammenarbeit mit der tripartiten Kommission. Die neue Verordnung
beschränkt sich im Wesentlichen auf die Regelung von Zuständigkeiten, da
die materiellen Regelungen in der Bundesgesetzgebung enthalten sind.
Geodaten sollen besser genutzt werden können
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Gebührenverordnung
über den Bezug von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung
beschlossen und per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Bedeutend ist die
Teilrevision für die neu gegründete Geodatendrehscheibe Graubünden
(GeoGR AG), die anfangs 2008 ihren Betrieb aufnehmen wird. Mit der GeoGR
sollen sämtliche Geodaten des Kantons Graubünden, somit auch die
bedeutenden Daten der amtlichen Vermessung, von den Datenbenutzern
grundsätzlich über eine zentrale Stelle bezogen werden können. Damit die
GeoGR auch potenzielle Kundinnen und Kunden gewinnen kann, mussten die
Gebühren insbesondere für die Grosskundschaft deutlich gesenkt werden.
Mit der neuen Gebührenverordnung und dem Betrieb der GeoGR soll das
grosse Potenzial der Daten der amtlichen Vermessung und der Geodaten im
Allgemeinen besser genutzt werden können.
Termin für Bezirksgerichtswahlen auf den 1. Juni 2008
festgelegt
Die Wahl der Bezirksgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2009
bis zum 31. Dezember 2012 findet am 1. Juni 2008 statt. Dies hat die
Bündner Regierung beschlossen. Für die Durchführung der Wahlen sind die
Bezirksgerichte im Zusammenwirken mit den Gemeinden verantwortlich. Die
Bezirksgerichte haben die dafür erforderlichen Weisungen zu erlassen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Oberengadin: Die an der Volksabstimmung vom 21. Oktober 2007 des
Kreises Oberengadin beschlossene Revision der Kreisverfassung wird
genehmigt. Sie tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Damit übernimmt
der Kreis Oberengadin formell die Funktion eines Regionalverbandes.
- Oberengadin: Die von der Region Oberengadin am 30. Januar 2007
beschlossene Anpassung des regionalen Richtplans Materialabbau und
Abfallbewirtschaftung Kreis Oberengadin wird genehmigt und für die
Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
- Gün-Neukirch: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent
wird an die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration Gün-Neukirch von
10'300'000 Franken ein Kantonsbeitrag von 3'605'000 Franken zugesichert.
- Almens: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages von 50 Prozent wird an
die anrechenbaren Kosten der Gesamtmelioration Almens von 3'421'000
Franken ein Kantonsbeitrag von 1'197'350 Franken zugesichert.
- Sils i.D.: Der Gemeinde Sils i.D. wird an den Bau der regionalen
Kunsteisbahn Sils i.D. ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des
Bundes von 450'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag
von 75'753 Franken.
- Lavin: Der Gemeinde Lavin wird an die beitragsberechtigten Kosten
für die Neufassung der Quell Funtanivas ein Beitrag von 24'160 Franken
zugesichert.
- Bergün: Die Teilrevision des Gesetzes über die Kurtaxen sowie über
die Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Bergün vom 25. Oktober 2007
wird genehmigt.
- Seewis i.P.: Die Revision des Gesetzes über Kurtaxen sowie über die
Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Seewis i.P. vom 26. Oktober 2007
wird genehmigt.
- Churer Rheintal - Trin/Flims: Der Waldentwicklungsplan Churer Rheintal -
Trin/Flims wird genehmigt.
- Zernez: Das am 29. November 2006 verabschiedete Baugesetz der
Gemeinde Zernez wird mit Korrekturen genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Brocki Grischun: Das vom Verein Brocki Grischun eingereichte Projekt
für den Neubau der geschützten Werkstätte Eco Grischun in Chur wird
genehmigt. An die Kosten wird ein Baubeitrag von maximal 2'304'400
Franken zugesichert.
- Wirtschaftsforum Graubünden: Dem Wirtschaftsforum Graubünden wird
für die Jahre 2008 bis 2010 ein Beitrag von jährlich 120'000 Franken
zugesichert.
- Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 120'000 Franken
an der Renovation der Katholischen Pfarrkirche St. Martin in Lumbrein.
Die Renovation des Stallgebäudes vom Schloss Planta-Wildenberg in Zernez
wird mit höchstens 57'100 Franken unterstützt. Schliesslich wird der
Sicherung und Konservierung der Burgruine Strahlegg in Fideris ein
Beitrag von maximal 54'900 zugesichert.
- EUROPEADA 2008: Die EUROPEADA 2008 erhält für die Durchführung eines
Fussballturniers in der Surselva mit Mannschaften aus europäischen
Regionen sprachlicher Minderheiten einen Beitrag von 30'000 Franken.
- "Grand Hotel - Bühne der Literatur": Dem Projekt "Grand Hotel -
Bühne der Literatur" wird für die Realisierung einer Ausstellung ein
einmaliger Beitrag von 10'000 Franken zugesprochen
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 13'700'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Cassanawald - Anschluss
Nufenen
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden