Die geplante Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung
Graubünden soll die erforderliche rechtliche Grundlage erhalten.
Ebenfalls wird das innovative Projekt "Neue Verkehrsverbindungen",
welches auch aus den Mitteln des ausserordentlichen Finanzertrags der
Graubündner Kantonalbank finanziert werden soll, gesetzlich geregelt.
Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision
des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im
Kanton Graubünden an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird in der
Aprilsession 2007 darüber beraten.
In der Junisession 2006 hatte der Grosse Rat die Verwendung des
ausserordentlichen Finanzertrags der Graubündner Kantonalbank für
innovative Projekte behandelt. Er beschloss, die Mittel von rund 100
Millionen Franken für eine Stiftung für Innovation, Entwicklung und
Forschung (30 Mio.), für die Erneuerung des Rollmaterials der Rhätischen
Bahn (22 Mio.), für die Reform der Gemeindestrukturen (20 Mio.), für
wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen (18 Mio.) und für neue
Verkehrsverbindungen (10 Mio.) einzusetzen.
Die Bündner Regierung unterbreitet nun für die Realisierung der
Projekte "Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung" und "Neue
Verkehrsverbindungen" dem Grossen Rat eine Botschaft zur Teilrevision
des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im
Kanton Graubünden. Darin werden die rechtlichen Grundlagen für diese
zwei innovativen Projekte geschaffen und das Projekt "Wettbewerbsfähige
Tourismusstrukturen" explizit geregelt.
Privatrechtliche Stiftung soll errichtet werden
Beim Projekt "Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung"
schlägt die Regierung vor, als gesetzliche Grundlage eine
privatrechtliche Stiftung zu schaffen. Dadurch können das
Stiftungsvermögen gesichert und die Unabhängigkeit gewahrt werden. Die
Stiftung bezweckt, im Zusammenwirken mit Unternehmungen der Wirtschaft
und anderen Institutionen den Kanton Graubünden als Wirtschafts-,
Bildungs- und Forschungsstandort gezielt zu stärken und weiter
auszubauen. Erreicht werden soll dieses Ziel, indem die Stiftung
Beiträge und Darlehen an Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen
mit Bezug zu Graubünden für herausragende Projekte mit besonderer
Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit vergibt. Im Zentrum
steht die Entwicklung neuer, innovativer und international
wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen mit dem Ziel,
Arbeitsplätze zu schaffen.
Das Gesetz besagt, dass die Regierung die Stiftungsurkunde genehmigt
und den Stiftungsrat wählt. Die Einzelheiten über die Organisation und
die Kriterien für die Ausrichtung von Beiträgen und Darlehen werden vom
Stiftungsrat in einem Stiftungsreglement festgelegt. Zu den Kernaufgaben
des Stiftungsrates gehört die Prüfung und Beurteilung der einzelnen
Projekte sowie die Beschlussfassung über die auszurichtenden Beiträge.
Das Anfangsvermögen der zu errichtenden Stiftung beläuft sich auf die
vom Kanton gewidmeten 30 Millionen Franken aus dem ausserordentlichen
Finanzertrag der Graubündner Kantonalbank. Weitere Zuwendungen durch den
Kanton und Dritte sind möglich.
Zur gezielten und systematischen Nutzung bestehender Potenziale kann
die Stiftung nach dem Vorschlag der Regierung an der Hochschule für
Technik und Wirtschaft HTW in Chur einen Lehrstuhl schaffen. Dieser soll
die Potenziale systematisch aufarbeiten und aus den Erträgen des
Stiftungskapitals finanziert werden. Die Regierung ist überzeugt, dass
mit der Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung die Ziele mit
geringem bürokratischem Aufwand effizient und wirksam erreicht werden
können. Dabei verfügt der Kanton bereits über eine gute Ausgangslage, um
seine Innovationsleistungen weiter zu erhöhen. Mit drei Hochschulen, 19
Forschungsinstituten und 9 Höheren Fachhochschulen sind zahlreiche
Ausbildungsplätze im Bereich Forschung und Tertiärbildung vorhanden.
Rechtsgrundlage für das Projekt "Neue Verkehrsverbindungen"
Des Weiteren sollen mit der Teilrevision des Gesetzes über die
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden die
erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Realisierung des Projekts "Neue
Verkehrsverbindungen" geschaffen werden. Dieses innovative Projekt will
die Planung neuer Verkehrsverbindungen in Graubünden und mit dem an
Graubünden angrenzenden Alpenraum unterstützen. Bei diesen Bahn- oder
Strassenprojekten soll es keine Rolle spielen, ob es sich um neue
Verkehrsinfrastrukturprojekte oder aber um den Ersatz einer bestehenden
Verbindung durch eine effizientere Infrastruktur geht. Als Beispiele
werden in der Botschaft die wintersichere Verbindung des Oberengadins
mit dem Bergell, die Neuerschliessung des Schanfiggs oder die Wahl eines
neuen Verkehrssystems zwischen Chur und Lenzerheide aufgeführt.
Mit den 10 Millionen Franken zur Verfügung stehenden Mitteln sollen
Planungen oder Studien finanziert werden, damit solche Vorhaben mit
Bezug auf die Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bauherrschaft und
Finanzierung konkretisiert und auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden
können. Laut Gesetz fördert der Kanton die Planung neuer
Verkehrsverbindungen, wenn diese eine mindestens regionale
Erschliessungsfunktion erfüllen und einen zusätzlichen
volkswirtschaftlichen Nutzen versprechen. Neue Verkehrsverbindungen
können einen wesentlichen Beitrag für bessere Lebens- und
Arbeitsbedingungen in den Talschaften und Regionen leisten und der
Entsiedlung entgegenwirken.
Weitere Revisionspunkte
Schliesslich wird mit der Teilrevision ausserdem eine explizite
gesetzliche Grundlage für das Projekt "Wettbewerbsfähige Strukturen und
Aufgabenteilung im Bündner Tourismus" geschaffen. Diese sieht vor, dass
Beiträge an Dritte ausgerichtet werden können, beispielsweise an die
sich bildenden Destinationen oder an kleine und mittlere
Tourismusorganisationen, die sich nach den Vorgaben des Projekts
zusammenschliessen und neu ausrichten. Ferner wird im Rahmen der
Teilrevision die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Marke
graubünden verbessert.
Hängige Initiative lässt vorerst keine Umsetzung zu
Im April 2005 hat die Junge CVP Graubünden ein Initiativbegehren zur
Errichtung eines Innovationsfonds für Graubünden, das aus dem
ausserordentlichen Finanzertrag der Graubündner Kantonalbank finanziert
wird, eingereicht. Die Volksinitiative für einen "Innovationsfonds für
Graubünden" ist mit 3'219 Unterschriften zustande gekommen. Die
Initiative formuliert den Verwendungszweck relativ breit. Die vom
Grossen Rat und der Regierung vorgesehenen Projekte decken sich
weitgehend mit dem Zweck der Initiative. Obwohl in der Zwischenzeit
Gespräche der Regierung mit dem Initiativkomitee stattgefunden haben,
hält das Initiativkomitee vorläufig am Initiativbegehren fest. Gemäss
den Aussagen der Initianten soll der Rückzug erst nach der
Verabschiedung der Teilrevision durch den Grossen Rat in der
Aprilsession 2007 erfolgen, sofern der Grosse Rat den Anträgen der
Regierung folgt.
Die Mittel aus dem ausserordentlichen Finanzertrag der Kantonalbank
dürfen nicht verwendet werden, solange die Initiative hängig ist. Zudem
ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Botschaft
zur Initiative bis spätestens 27. März 2007 zu Handen des Grossen Rates
zu verabschieden.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für
Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden