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Die Bündner Regierung hat beschlossen, das im Rahmen der Justizreform erlassene Gerichtsorganisationsgesetz gestaffelt in Kraft zu setzen. Die meisten Teile des Gesetzes werden am 1. Januar 2008 wirksam. Einzelne Bestimmungen treten bereits auf den 1. April 2007 in Kraft. Gleichzeitig hat die Regierung verschiedene Regierungsverordnungen redaktionell an das Gerichtsorganisationsgesetz angepasst. Damit kann der zweite und letzte Teil der Justizreform planmässig in Kraft gesetzt werden.
Einen ersten Teil der Erlasse im Zusammenhang mit der Justizreform hatte die Regierung auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dazu gehörte unter anderem die nötige Teilrevision der Kantonsverfassung, welche am 26. November 2006 vom Stimmvolk angenommen wurde.
Die Referendumsfrist zum Gerichtsorganisationsgesetz lief am 28. Februar 2007 unbenutzt ab, nachdem der Grosse Rat das Gesetz in der Augustsession 2006 erlassen hatte. Das Gesetz setzt die Vorgaben der Kantonsverfassung für die Gerichtsorganisation um und wird grundsätzlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. In drei Bereichen drängen sich aber Ausnahmen auf. So erfolgt die wichtigste Neuerung, nämlich der Wechsel zu vollamtlichen Richterinnen und Richtern, auf die nächste Amtsperiode, die am 1. Januar 2009 beginnt. Auf diesen Zeitpunkt sollen auch die Bestimmungen wirksam werden, die in engem Zusammenhang mit der vollamtlichen Ausgestaltung des Richteramts stehen. Dazu gehören die strikte Regelung über die Nebenbeschäftigungen und die Zuständigkeiten des Gesamtgerichts. Des Weiteren ist aus Gründen der Effizienz darauf geachtet worden, dass die kantonalen Gerichte nicht zweimal innert eines Jahres ihre Organisation ändern und jedes Mal ein Organisationsreglement erlassen müssen. Deshalb werden die Bestimmungen zur Kammereinteilung und Spruchkörpergrösse der Gerichte ebenfalls erst auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Bereits auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt werden hingegen die Anpassungen im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines Verzichts auf Urteilsbegründungen in Zivil- und Strafverfahren.

Anpassungen des kantonalen Rechts an das Partnerschaftsgesetz des Bundes treten anfangs April in Kraft
Die Bündner Regierung hat das Gesetz über die Anpassung von Gesetzen an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung grossrätlicher Verordnungen an das Partnerschaftsgesetz in Kraft.
Die Referendumsfrist lief am 14. März 2007 unbenutzt ab. In der Dezembersession 2006 hatte der Grosse Rat beschlossen, das kantonale Recht an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) anzupassen. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes hat die Regierung zugleich weitere regierungsrätliche Verordnungen an das Partnerschaftsgesetz angepasst. Ebenfalls revidiert worden ist die kantonale Verordnung über das Zivilstandswesen. Auch diese Änderungen sind notwendig, weil gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz seit dem 1. Januar 2007 die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft zivilstandsamtlich registrieren zu lassen.

Wintersicherheit auf der Berninastrasse soll erhöht werden
Die Bündner Regierung hat ein erstes Teilprojekt für die Erhöhung der Wintersicherheit auf der Berninastrasse genehmigt. Seit 1965 wird die Berninapassstrasse auch im Winter für den Strassenverkehr offen gehalten, solange die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. In den letzten Jahren forderte die Talschaft Poschiavo vermehrt eine höhere Wintersicherheit am Berninapass, da die von den starken Winden verursachten Schneeverfrachtungen und Sichtbehinderungen sowie lokale Schneerutsche und grossflächige Lawinenniedergänge vereinzelt die temporäre Schliessung der Passstrasse notwendig machten. Der rund 6,4 Kilometer lange Abschnitt Valin - Storta Bianca ist dabei das kritischste Teilstück der gesamten Berninastrasse. Gemäss den Aufzeichnungen und unter Berücksichtigung der künstlichen Lawinenauslösung ist die Berninastrasse seit 1985 im Winter durchschnittlich 4,3 Tage gesperrt.
Studien haben gezeigt, dass das Ziel einer verbesserten Wintersicherheit unter Wahrung eines vertretbaren Kosten-Nutzenverhältnisses am Optimalsten mit einem Katalog verschiedener Schutzmassmassnahmen erreicht wird. Das von der Regierung genehmigte erste Teilprojekt für die Erhöhung der Wintersicherheit beinhaltet bei Bügliet und Camin Stützwerke, Windverbauungen und einen Geländeabtrag sowie die Beleuchtungseinrichtung Arlas. Dafür sind im laufenden Jahr rund eine Million Franken budgetiert.

Ratifikation der UNESCO-Konventionen über die kulturelle Vielfalt und zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wird begrüsst
Die Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksverfahren wird von der Bündner Regierung befürwortet. Ebenso begrüsst sie die Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern.
Anders als der Entwurf führt die von der UNESCO verabschiedete definitive Fassung nun auch die Sprachenvielfalt als Bestandteil der kulturellen Vielfalt auf. Als dreisprachiger Kanton begrüsst die Regierung in ihrer Vernehmlassung dies ausdrücklich. Ebenso nimmt die Regierung in positivem Sinn davon Kenntnis, dass die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes die Sprachen mitberücksichtigt. Der Kanton Graubünden mit seinem reichen Brauchtum, seiner regen Theater-, Gesangs- und Musikkultur, seinem traditionellen Handwerk und seiner sprachlichen Vielfalt hat der Erhaltung und Erforschung des immateriellen Kulturerbes schon immer grosse Bedeutung beigemessen. Mehrere der in der UNESCO-Konvention festgeschriebenen Massnahmen sind in Graubünden bereits realisiert, so zum Beispiel die weitgehende Inventarisation, Dokumentation und wissenschaftliche Untersuchung mündlicher Überlieferungsformen und früherer Handwerke.

Schaffung eines Bundespatentgerichts wird unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst die im Bundesgesetz über das Bundespatentgericht und im Patentanwaltsgesetz vorgeschlagenen Neuregelungen. Nach dem Entwurf zu einem Patentanwaltsgesetz ist das Führen bestimmter Berufsbezeichnungen nur Personen mit nachgewiesener Berufsqualifikation gestattet. Damit kann die fachliche Befähigung sichergestellt und Transparenz beim Dienstleistungsangebot geschaffen werden. Der Entwurf zu einem Bundespatentgerichtsgesetz sieht die Schaffung eines nationalen Spezialgerichts vor, das bei Streitigkeiten in Patentsachen allein zuständig ist. Es gewährleistet als Vorinstanz des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven Rechtsschutz für Erfindungen. In ihrer Vernehmlassung hält die Regierung fest, dass die Komplexität der Materie sowie deren Bedeutung für den schweizerischen Wirtschaftsstandort sowohl die auf der Gerichtsseite aber auch bei den Patentanwälten vorgesehenen Massnahmen zur Qualitätssicherung rechtfertigen.

Regierung spricht sich für die Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist bei Scheidungen aus
Die Bündner Regierung befürwortet die in der Teilrevision des Scheidungsrechts vorgeschlagene Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist von zwei Monaten bei Scheidungen auf gemeinsames Begehren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Bedenkzeit nicht bewährt hat, sondern dass sie zu einer blossen Verfahrensformalität geworden ist. Diese erweist sich insbesondere bei vorausgehender längerer Trennung als unsinnig, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zu einer Parlamentarischen Initiative. Unglücklich ist auch die unterschiedliche Regelung in den Kantonen bezüglich der Folgen der ausbleibenden Bestätigung nach der zweimonatigen Bedenkfrist. Für die Regierung wurde der Gefahr, Ehegatten von übereilten Entscheiden abzuhalten, mit der Möglichkeit der Anhörung in mehreren Sitzungen durch das Gericht genügend Rechnung getragen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Sevgein: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Sevgein vom 18. Dezember 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Soazza: Die Statuten der Bürgergemeinde Soazza vom 27. Oktober 2006 werden genehmigt.
- Sta. Maria Val Müstair: Der Teilzonenplan 1:2'500 sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:2'500 vom 28. Juni 2006 der Gemeinde Sta. Maria Val Müstair werden genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen und zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückgewiesen wird die am 28. Juni beschlossene Ergänzung des Baugesetzes.
- Davos Klosters Bergbahnen AG: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der Davos Klosters Bergbahnen AG vom 13. Dezember 2006 für den Neubau einer kuppelbaren Vierer-Sesselbahn "Wasserscheide - Weissfluhgipfel" auf Gebiet der Gemeinden Langwies und Klosters-Serneus beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Humanitäre Hilfe: Für insgesamt sechs humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 22'000 Franken bewilligt.
- Boccia Club Garbela: Der Boccia Club Garbela erhält für den Neubau Bocciodromo coperto einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von 67'100 Franken.
- HIGA-Messeauftritt "Erlebniswelt Sportverein": Das Amt für Volksschule und Sport erhält für den Auftritt "Erlebniswelt Sportverein" an der Handels-, Industrie- und Gewerbeausstellung HIGA vom 11. bis 20. Mai 2007 einen Beitrag von 50'000 Franken aus dem Sport-Fonds.
- Judo Club Chur: Der Judo Club Chur bekommt für den Neubau Duschen und Sanitärbereich im Trainingsraum einen Beitrag von 9'600 Franken aus dem Sport-Fonds.
- Projektgruppe "Artebregaglia": Die Projektgruppe "Artebregaglia" erhält für das geplante Projekt "Artebregaglia", das im Sommer/Herbst 2008 an verschiedenen Orten im Bergell temporäre künstlerische Eingriffe vorsieht, eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von 20'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'290'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Falerastrasse: Baumeisterarbeiten Chintguns - Falera
- Albulastrasse: Baumeisterarbeiten Lehnenbrücke Frevgias, Filisur - Bergün
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Brücke Duvinertobel, Peiden Bad
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Campsut - Cröt
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Laax - Schluein
- Rieinerstrasse: Belagsarbeiten Curschetta - Purnal
- Miranigastrasse: Baumeisterarbeiten Misanenga innerorts
- Innere Heinzenbergstrasse: Baumeisterarbeiten Masein
- Ofenbergstrasse: Baumeisterarbeiten Müstair innerorts

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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