Die Bündner Regierung hat beschlossen, das im Rahmen der
Justizreform erlassene Gerichtsorganisationsgesetz gestaffelt in Kraft
zu setzen. Die meisten Teile des Gesetzes werden am 1. Januar 2008
wirksam. Einzelne Bestimmungen treten bereits auf den 1. April 2007 in
Kraft. Gleichzeitig hat die Regierung verschiedene
Regierungsverordnungen redaktionell an das Gerichtsorganisationsgesetz
angepasst. Damit kann der zweite und letzte Teil der Justizreform
planmässig in Kraft gesetzt werden.
Einen ersten Teil der Erlasse im Zusammenhang mit der Justizreform
hatte die Regierung auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dazu
gehörte unter anderem die nötige Teilrevision der Kantonsverfassung,
welche am 26. November 2006 vom Stimmvolk angenommen wurde.
Die Referendumsfrist zum Gerichtsorganisationsgesetz lief am 28.
Februar 2007 unbenutzt ab, nachdem der Grosse Rat das Gesetz in der
Augustsession 2006 erlassen hatte. Das Gesetz setzt die Vorgaben der
Kantonsverfassung für die Gerichtsorganisation um und wird grundsätzlich
auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. In drei Bereichen drängen sich
aber Ausnahmen auf. So erfolgt die wichtigste Neuerung, nämlich der
Wechsel zu vollamtlichen Richterinnen und Richtern, auf die nächste
Amtsperiode, die am 1. Januar 2009 beginnt. Auf diesen Zeitpunkt sollen
auch die Bestimmungen wirksam werden, die in engem Zusammenhang mit der
vollamtlichen Ausgestaltung des Richteramts stehen. Dazu gehören die
strikte Regelung über die Nebenbeschäftigungen und die Zuständigkeiten
des Gesamtgerichts. Des Weiteren ist aus Gründen der Effizienz darauf
geachtet worden, dass die kantonalen Gerichte nicht zweimal innert eines
Jahres ihre Organisation ändern und jedes Mal ein Organisationsreglement
erlassen müssen. Deshalb werden die Bestimmungen zur Kammereinteilung
und Spruchkörpergrösse der Gerichte ebenfalls erst auf den 1. Januar
2009 in Kraft gesetzt. Bereits auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt
werden hingegen die Anpassungen im Zusammenhang mit der Möglichkeit
eines Verzichts auf Urteilsbegründungen in Zivil- und Strafverfahren.
Anpassungen des kantonalen Rechts an das Partnerschaftsgesetz des
Bundes treten anfangs April in Kraft
Die Bündner Regierung hat das Gesetz über die Anpassung von Gesetzen
an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung grossrätlicher
Verordnungen an das Partnerschaftsgesetz in Kraft.
Die Referendumsfrist lief am 14. März 2007 unbenutzt ab. In der
Dezembersession 2006 hatte der Grosse Rat beschlossen, das kantonale
Recht an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) anzupassen. Mit dem
In-Kraft-Treten des Gesetzes hat die Regierung zugleich weitere
regierungsrätliche Verordnungen an das Partnerschaftsgesetz angepasst.
Ebenfalls revidiert worden ist die kantonale Verordnung über das
Zivilstandswesen. Auch diese Änderungen sind notwendig, weil
gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz seit dem 1. Januar 2007 die
Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft zivilstandsamtlich registrieren zu
lassen.
Wintersicherheit auf der Berninastrasse soll erhöht werden
Die Bündner Regierung hat ein erstes Teilprojekt für die Erhöhung
der Wintersicherheit auf der Berninastrasse genehmigt. Seit 1965 wird
die Berninapassstrasse auch im Winter für den Strassenverkehr offen
gehalten, solange die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet
ist. In den letzten Jahren forderte die Talschaft Poschiavo vermehrt
eine höhere Wintersicherheit am Berninapass, da die von den starken
Winden verursachten Schneeverfrachtungen und Sichtbehinderungen sowie
lokale Schneerutsche und grossflächige Lawinenniedergänge vereinzelt die
temporäre Schliessung der Passstrasse notwendig machten. Der rund 6,4
Kilometer lange Abschnitt Valin - Storta Bianca ist dabei das
kritischste Teilstück der gesamten Berninastrasse. Gemäss den
Aufzeichnungen und unter Berücksichtigung der künstlichen
Lawinenauslösung ist die Berninastrasse seit 1985 im Winter
durchschnittlich 4,3 Tage gesperrt.
Studien haben gezeigt, dass das Ziel einer verbesserten
Wintersicherheit unter Wahrung eines vertretbaren
Kosten-Nutzenverhältnisses am Optimalsten mit einem Katalog
verschiedener Schutzmassmassnahmen erreicht wird. Das von der Regierung
genehmigte erste Teilprojekt für die Erhöhung der Wintersicherheit
beinhaltet bei Bügliet und Camin Stützwerke, Windverbauungen und einen
Geländeabtrag sowie die Beleuchtungseinrichtung Arlas. Dafür sind im
laufenden Jahr rund eine Million Franken budgetiert.
Ratifikation der UNESCO-Konventionen über die kulturelle Vielfalt
und zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wird begrüsst
Die Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung
der Vielfalt kultureller Ausdrucksverfahren wird von der Bündner
Regierung befürwortet. Ebenso begrüsst sie die Ratifikation der
UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die
UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt schafft eine
völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf
eigenständige Kulturpolitik. Die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des
immateriellen Kulturerbes verpflichtet die Vertragsstaaten, die
notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu
treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene
zu fördern.
Anders als der Entwurf führt die von der UNESCO verabschiedete
definitive Fassung nun auch die Sprachenvielfalt als Bestandteil der
kulturellen Vielfalt auf. Als dreisprachiger Kanton begrüsst die
Regierung in ihrer Vernehmlassung dies ausdrücklich. Ebenso nimmt die
Regierung in positivem Sinn davon Kenntnis, dass die UNESCO-Konvention
zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes die Sprachen
mitberücksichtigt. Der Kanton Graubünden mit seinem reichen Brauchtum,
seiner regen Theater-, Gesangs- und Musikkultur, seinem traditionellen
Handwerk und seiner sprachlichen Vielfalt hat der Erhaltung und
Erforschung des immateriellen Kulturerbes schon immer grosse Bedeutung
beigemessen. Mehrere der in der UNESCO-Konvention festgeschriebenen
Massnahmen sind in Graubünden bereits realisiert, so zum Beispiel die
weitgehende Inventarisation, Dokumentation und wissenschaftliche
Untersuchung mündlicher Überlieferungsformen und früherer Handwerke.
Schaffung eines Bundespatentgerichts wird unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst die im Bundesgesetz über das
Bundespatentgericht und im Patentanwaltsgesetz vorgeschlagenen
Neuregelungen. Nach dem Entwurf zu einem Patentanwaltsgesetz ist das
Führen bestimmter Berufsbezeichnungen nur Personen mit nachgewiesener
Berufsqualifikation gestattet. Damit kann die fachliche Befähigung
sichergestellt und Transparenz beim Dienstleistungsangebot geschaffen
werden. Der Entwurf zu einem Bundespatentgerichtsgesetz sieht die
Schaffung eines nationalen Spezialgerichts vor, das bei Streitigkeiten
in Patentsachen allein zuständig ist. Es gewährleistet als Vorinstanz
des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven
Rechtsschutz für Erfindungen. In ihrer Vernehmlassung hält die Regierung
fest, dass die Komplexität der Materie sowie deren Bedeutung für den
schweizerischen Wirtschaftsstandort sowohl die auf der Gerichtsseite
aber auch bei den Patentanwälten vorgesehenen Massnahmen zur
Qualitätssicherung rechtfertigen.
Regierung spricht sich für die Aufhebung der obligatorischen
Bedenkfrist bei Scheidungen aus
Die Bündner Regierung befürwortet die in der Teilrevision des
Scheidungsrechts vorgeschlagene Aufhebung der obligatorischen
Bedenkfrist von zwei Monaten bei Scheidungen auf gemeinsames Begehren.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Bedenkzeit nicht bewährt hat,
sondern dass sie zu einer blossen Verfahrensformalität geworden ist.
Diese erweist sich insbesondere bei vorausgehender längerer Trennung als
unsinnig, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zu einer
Parlamentarischen Initiative. Unglücklich ist auch die unterschiedliche
Regelung in den Kantonen bezüglich der Folgen der ausbleibenden
Bestätigung nach der zweimonatigen Bedenkfrist. Für die Regierung wurde
der Gefahr, Ehegatten von übereilten Entscheiden abzuhalten, mit der
Möglichkeit der Anhörung in mehreren Sitzungen durch das Gericht
genügend Rechnung getragen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sevgein: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde
Sevgein vom 18. Dezember 2006 beschlossene Teilrevision der
Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Soazza: Die Statuten der Bürgergemeinde Soazza vom 27. Oktober
2006 werden genehmigt.
- Sta. Maria Val Müstair: Der Teilzonenplan 1:2'500 sowie der
Generelle Erschliessungsplan 1:2'500 vom 28. Juni 2006 der Gemeinde Sta.
Maria Val Müstair werden genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen und
zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückgewiesen wird die am 28. Juni
beschlossene Ergänzung des Baugesetzes.
- Davos Klosters Bergbahnen AG: In ihrer Vernehmlassung an das
Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der Davos Klosters
Bergbahnen AG vom 13. Dezember 2006 für den Neubau einer kuppelbaren
Vierer-Sesselbahn "Wasserscheide - Weissfluhgipfel" auf Gebiet der
Gemeinden Langwies und Klosters-Serneus beantragt die Regierung, die
Konzession zu erteilen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Humanitäre Hilfe: Für insgesamt sechs humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 22'000 Franken
bewilligt.
- Boccia Club Garbela: Der Boccia Club Garbela erhält für den Neubau
Bocciodromo coperto einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von
67'100 Franken.
- HIGA-Messeauftritt "Erlebniswelt Sportverein": Das Amt für
Volksschule und Sport erhält für den Auftritt "Erlebniswelt Sportverein"
an der Handels-, Industrie- und Gewerbeausstellung HIGA vom 11. bis 20.
Mai 2007 einen Beitrag von 50'000 Franken aus dem Sport-Fonds.
- Judo Club Chur: Der Judo Club Chur bekommt für den Neubau Duschen
und Sanitärbereich im Trainingsraum einen Beitrag von 9'600 Franken aus
dem Sport-Fonds.
- Projektgruppe "Artebregaglia": Die Projektgruppe "Artebregaglia"
erhält für das geplante Projekt "Artebregaglia", das im Sommer/Herbst
2008 an verschiedenen Orten im Bergell temporäre künstlerische Eingriffe
vorsieht, eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von
20'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'290'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Falerastrasse: Baumeisterarbeiten Chintguns - Falera
- Albulastrasse: Baumeisterarbeiten Lehnenbrücke Frevgias, Filisur -
Bergün
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Brücke Duvinertobel, Peiden Bad
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Campsut - Cröt
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Laax - Schluein
- Rieinerstrasse: Belagsarbeiten Curschetta - Purnal
- Miranigastrasse: Baumeisterarbeiten Misanenga innerorts
- Innere Heinzenbergstrasse: Baumeisterarbeiten Masein
- Ofenbergstrasse: Baumeisterarbeiten Müstair innerorts
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden