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Die Bündner Regierung hat verschiedene Strassenstrecken als kantonale Verbindungsstrassen aberkannt und an die Gemeinden zu Eigentum und Unterhalt abgetreten. Dies betrifft in einem ersten Schritt Strassenabschnitte in 32 Gemeinden.
Im Rahmen des Projektes "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts" hatte der Grosse Rat die Regierung im Jahr 2003 beauftragt, den Anspruch der Gemeinden und Fraktionen auf eine Strassenerschliessung durch den Kanton neu zu regeln. Die entsprechende Anpassung des Strassengesetzes wurde auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.
Gestützt darauf hat das Tiefbauamt sämtliche kantonalen Verbindungsstrassen überprüft. Dabei hat es festgestellt, dass infolge fehlenden Anspruchs, der Neufestlegung der Fraktionsschwerpunkte und wegen bestehenden Ortsumfahrungen insgesamt 42 Gemeinden Strassenabschnitte mit einer Gesamtlänge von über 56 Kilometern in ihr Gemeindestrassennetz übernehmen müssen. In einem ersten Schritt hat die Regierung nun die Abtretung der Strassen an 32 Gemeinden beschlossen. Allfällige Rückgaben infolge Nichterfüllens des Kriteriums der Mindesteinwohnerzahl in Fraktionen, das so genannte Quorum, können frühestens in drei Jahren behandelt werden, da die Mindesteinwohnerzahl von 30 Personen während drei aufeinander folgenden Jahren unterschritten sein muss.

Verschiedene regierungsrätliche Jagdverordnungen erlassen und revidiert
Die Bündner Regierung hat den Erlass und die Revision verschiedener regierungsrätlicher Jagdverordnungen beschlossen. Den Schwerpunkt der Neuerungen bilden materielle Änderungen im Zusammenhang mit der auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzten Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes. Berücksichtigt worden sind aber auch weitere zeitgemässe Neuerungen. Die Jagdverordnungen treten am 1. Juni 2007 in Kraft.
Neu haben die Jäger beim Lösen des Jagdpatents schriftlich zu bestätigen, dass sie die Jagdwaffe persönlich eingeschossen haben. Zudem können Jägern mit einer schweren Gehbehinderung für die Ausübung der Jagd Ausnahmen für die Benutzung von Motorfahrzeugen bewilligt werden. Die Steinwildjagd findet bei der Jägerschaft nach wie vor reges Interesse. Daher soll mit den Neuerungen bei der Anmeldung und Ausübung der Steinwildjagd nach Möglichkeit jedem Jäger mindestens einmal ein begehrter Bock der Mittel- oder Altersklasse zum Abschuss zugeteilt werden können.

Neuer Vertrag zwischen den Bündner Ärzten und den Krankenkassen genehmigt
Die Bündner Regierung hat den neuen kantonalen Anschlussvertrag zwischen den Krankenversicherern Santésuisse und dem Bündner Ärzteverein zum Rahmenvertrag TARMED genehmigt. Dieser sieht einen Taxpunktwert von 80 Rappen vor.
Vor Abschluss der Vereinbarung verrechneten die Bündner Ärzte einen Taxpunktwert von 78 Rappen. Die Regierung ist zum Schluss gelangt, dass der von den Tarifparteien neu vereinbarte Taxpunktwert als wirtschaftlich qualifiziert werden kann, da er in etwa auf gleichem Niveau wie der Taxpunktwert der Ostschweizer Kantone liegt. Durch den neuen Vertrag wird das Gesuch des Bündner Ärztevereins, den TARMED-Taxpunktwert hoheitlich durch die Regierung festlegen zu lassen, gegenstandslos.

Meldepflicht gilt nur noch bei der Beherbergung von ausländischen Gästen
In Graubünden gilt die Meldepflicht bei der Beherbergung von Gästen gegen Entgelt nur noch bei der Beherbergung von Ausländerinnen und Ausländern. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz beschlossen. Die Teilrevision tritt auf den 1. Juni 2007 in Kraft.
Bislang waren Personen, die Gäste gegen Entgelt beherbergen, zu einer Meldung aller Beherbergten verpflichtet. Neu gilt dies nur noch für ausländische Gäste. Die Regierung beschränkt sich damit auf die Umsetzung des übergeordneten Rechts. Die Neuregelung soll auch dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen administrativ zu entlasten. Die Gemeinden können die Meldepflicht längstens bis Ende 2012 auf Schweizerinnen und Schweizer ausdehnen und damit die bisherige Lösung weiterführen. Die Regierung trägt mit dieser Regelung den Bedenken einzelner Tourismusgemeinden in Bezug auf den Einzug der Gästetaxen Rechnung.

Beiträge an den Tierseuchenfonds werden angepasst
Die Bündner Regierung hat die jährlichen Beiträge der Tierbesitzer an den Tierseuchenfonds angepasst. Der Beitrag der Rindviehhalter wird ab 2007 für die nächsten vier Jahre von 3.50 auf 8 Franken pro Rindvieh erhöht.
Nötig ist diese Erhöhung, weil im Herbst 2008 gesamtschweizerisch mit dem dreijährigen Programm des Bundes zur Ausrottung der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) begonnen wird. Diese Rinderkrankheit ist in der Schweiz stark verbreitet und führt jährlich zu bedeutenden wirtschaftlichen Verlusten. Die Gesamtkosten des Ausrottungsprogramms in den Rindviehhaltungen des Kantons werden sich auf insgesamt 2'850'000 Franken belaufen. Um die Ausrottung der BVD zu finanzieren, leistet der Kanton in den Jahren 2008 bis 2010 zudem einen Gesamtbeitrag von 600'000 Franken.
Nicht verändert werden die jährlichen Beiträge der Tierbesitzer für Pferde und Schweine, für Schafe und Ziegen sowie die Beiträge für Bienenvölker. Gleich bleiben auch die jährlichen Beiträge der Gemeinden an den Tierseuchenfonds.

Abstimmungsvorlagen vom 17. Juni festgelegt
Am Sonntag, 17. Juni 2007, wird das Stimmvolk über eine kantonale sowie eine eidgenössische Vorlage zu entscheiden haben. Nachdem das Referendum gegen den Erlass eines Sprachengesetzes des Kantons Graubünden zustande gekommen ist, hat die Regierung die Volksabstimmung über diese Vorlage auf den 17. Juni 2007 angesetzt. Auf eidgenössischer Ebene gelangt am 17. Juni 2007 die Änderung vom 6. Oktober 2006 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) zur Abstimmung.

Aus Gemeinden und Regionen
- Parpan: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Parpan vom 8. August 2006 wird genehmigt. Die Ortsplanungsrevision beinhaltet die projektbezogene Nutzungsplanung zur Optimierung der Trainings-/Weltcupstrecke "Silvano Beltrametti".
- Celerina/Schlarigna: Der Teilzonenplan 1:1'000 Brattas vom 18. Dezember 2006 der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird genehmigt.
- Soglio: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Soglio vom 2. Dezember 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Ausserferrera/Innerferrera: An den möglichen Zusammenschluss der Gemeinden Ausserferrera und Innerferrera wird ein Förderbeitrag von 365'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- SchweizMobil: Die Regierung hat die in der Übersichtskarte von SchweizMobil vorgeschlagenen Routen genehmigt. Die nach der Anhörung bei den Gemeinden, Regionalorganisationen, Amtsstellen und Fachorganisationen bereinigten Routen werden als Teil der Langsamverkehrsnetze des Kantons anerkannt. Für die Realisierung der Routensignalisation wird ein Beitrag von 360'000 Franken gesprochen. Das Projekt SchweizMobil sieht vor, die verschiedenen Angebote für Wanderer, Radfahrer, Mountainbiker, Skater und auch Paddler schweizweit mit einer einheitlichen Signalisation besser zu verknüpfen und zu vermarkten.
- Paläontologisches Institut und Museum der Universität Zürich: Dem Paläontologischen Institut und Museum der Universität Zürich wird für die Fossiliengrabungen im Ducan-Gebiet im Jahr 2007 und die Datierung von zwei altersmässig vergleichbaren vulkanischen Aschenlagen aus der Mitteltrias des Ofenpassgebietes ein Beitrag von maximal 13'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 7'628'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Trun - Campliun
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Süsom Givè - Plaun dals Bovs
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Hinterrheinbrücke Splügen West
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Kreisel Uletsch
- Rieinstrasse: Baumeisterarbeiten Val dil Bargun - Galogn
- Schinstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Solisbrücke - Alvascheintunnel
- Andiaststrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Waltensburg innerorts
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Sta. Domenica - Augio
- Safienstrasse: Baumeisterarbeiten Rüti - Mura

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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