Die Bündner Regierung hat verschiedene Strassenstrecken als
kantonale Verbindungsstrassen aberkannt und an die Gemeinden zu Eigentum
und Unterhalt abgetreten. Dies betrifft in einem ersten Schritt
Strassenabschnitte in 32 Gemeinden.
Im Rahmen des Projektes "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur
Sanierung des Kantonshaushalts" hatte der Grosse Rat die Regierung im
Jahr 2003 beauftragt, den Anspruch der Gemeinden und Fraktionen auf eine
Strassenerschliessung durch den Kanton neu zu regeln. Die entsprechende
Anpassung des Strassengesetzes wurde auf den 1. Januar 2006 in Kraft
gesetzt.
Gestützt darauf hat das Tiefbauamt sämtliche kantonalen
Verbindungsstrassen überprüft. Dabei hat es festgestellt, dass infolge
fehlenden Anspruchs, der Neufestlegung der Fraktionsschwerpunkte und
wegen bestehenden Ortsumfahrungen insgesamt 42 Gemeinden
Strassenabschnitte mit einer Gesamtlänge von über 56 Kilometern in ihr
Gemeindestrassennetz übernehmen müssen. In einem ersten Schritt hat die
Regierung nun die Abtretung der Strassen an 32 Gemeinden beschlossen.
Allfällige Rückgaben infolge Nichterfüllens des Kriteriums der
Mindesteinwohnerzahl in Fraktionen, das so genannte Quorum, können
frühestens in drei Jahren behandelt werden, da die Mindesteinwohnerzahl
von 30 Personen während drei aufeinander folgenden Jahren unterschritten
sein muss.
Verschiedene regierungsrätliche Jagdverordnungen erlassen und
revidiert
Die Bündner Regierung hat den Erlass und die Revision verschiedener
regierungsrätlicher Jagdverordnungen beschlossen. Den Schwerpunkt der
Neuerungen bilden materielle Änderungen im Zusammenhang mit der auf den
1. Januar 2007 in Kraft gesetzten Teilrevision des kantonalen
Jagdgesetzes. Berücksichtigt worden sind aber auch weitere zeitgemässe
Neuerungen. Die Jagdverordnungen treten am 1. Juni 2007 in Kraft.
Neu haben die Jäger beim Lösen des Jagdpatents schriftlich zu
bestätigen, dass sie die Jagdwaffe persönlich eingeschossen haben. Zudem
können Jägern mit einer schweren Gehbehinderung für die Ausübung der
Jagd Ausnahmen für die Benutzung von Motorfahrzeugen bewilligt werden.
Die Steinwildjagd findet bei der Jägerschaft nach wie vor reges
Interesse. Daher soll mit den Neuerungen bei der Anmeldung und Ausübung
der Steinwildjagd nach Möglichkeit jedem Jäger mindestens einmal ein
begehrter Bock der Mittel- oder Altersklasse zum Abschuss zugeteilt
werden können.
Neuer Vertrag zwischen den Bündner Ärzten und den Krankenkassen
genehmigt
Die Bündner Regierung hat den neuen kantonalen Anschlussvertrag
zwischen den Krankenversicherern Santésuisse und dem Bündner Ärzteverein
zum Rahmenvertrag TARMED genehmigt. Dieser sieht einen Taxpunktwert von
80 Rappen vor.
Vor Abschluss der Vereinbarung verrechneten die Bündner Ärzte einen
Taxpunktwert von 78 Rappen. Die Regierung ist zum Schluss gelangt, dass
der von den Tarifparteien neu vereinbarte Taxpunktwert als
wirtschaftlich qualifiziert werden kann, da er in etwa auf gleichem
Niveau wie der Taxpunktwert der Ostschweizer Kantone liegt. Durch den
neuen Vertrag wird das Gesuch des Bündner Ärztevereins, den
TARMED-Taxpunktwert hoheitlich durch die Regierung festlegen zu lassen,
gegenstandslos.
Meldepflicht gilt nur noch bei der Beherbergung von ausländischen
Gästen
In Graubünden gilt die Meldepflicht bei der Beherbergung von Gästen
gegen Entgelt nur noch bei der Beherbergung von Ausländerinnen und
Ausländern. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz
beschlossen. Die Teilrevision tritt auf den 1. Juni 2007 in Kraft.
Bislang waren Personen, die Gäste gegen Entgelt beherbergen, zu
einer Meldung aller Beherbergten verpflichtet. Neu gilt dies nur noch
für ausländische Gäste. Die Regierung beschränkt sich damit auf die
Umsetzung des übergeordneten Rechts. Die Neuregelung soll auch dazu
beitragen, kleine und mittlere Unternehmen administrativ zu entlasten.
Die Gemeinden können die Meldepflicht längstens bis Ende 2012 auf
Schweizerinnen und Schweizer ausdehnen und damit die bisherige Lösung
weiterführen. Die Regierung trägt mit dieser Regelung den Bedenken
einzelner Tourismusgemeinden in Bezug auf den Einzug der Gästetaxen
Rechnung.
Beiträge an den Tierseuchenfonds werden angepasst
Die Bündner Regierung hat die jährlichen Beiträge der Tierbesitzer
an den Tierseuchenfonds angepasst. Der Beitrag der Rindviehhalter wird
ab 2007 für die nächsten vier Jahre von 3.50 auf 8 Franken pro Rindvieh
erhöht.
Nötig ist diese Erhöhung, weil im Herbst 2008 gesamtschweizerisch
mit dem dreijährigen Programm des Bundes zur Ausrottung der Bovinen
Virus Diarrhoe (BVD) begonnen wird. Diese Rinderkrankheit ist in der
Schweiz stark verbreitet und führt jährlich zu bedeutenden
wirtschaftlichen Verlusten. Die Gesamtkosten des Ausrottungsprogramms in
den Rindviehhaltungen des Kantons werden sich auf insgesamt 2'850'000
Franken belaufen. Um die Ausrottung der BVD zu finanzieren, leistet der
Kanton in den Jahren 2008 bis 2010 zudem einen Gesamtbeitrag von 600'000
Franken.
Nicht verändert werden die jährlichen Beiträge der Tierbesitzer für
Pferde und Schweine, für Schafe und Ziegen sowie die Beiträge für
Bienenvölker. Gleich bleiben auch die jährlichen Beiträge der Gemeinden
an den Tierseuchenfonds.
Abstimmungsvorlagen vom 17. Juni festgelegt
Am Sonntag, 17. Juni 2007, wird das Stimmvolk über eine kantonale
sowie eine eidgenössische Vorlage zu entscheiden haben. Nachdem das
Referendum gegen den Erlass eines Sprachengesetzes des Kantons
Graubünden zustande gekommen ist, hat die Regierung die Volksabstimmung
über diese Vorlage auf den 17. Juni 2007 angesetzt. Auf eidgenössischer
Ebene gelangt am 17. Juni 2007 die Änderung vom 6. Oktober 2006 des
Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) zur Abstimmung.
Aus Gemeinden und Regionen
- Parpan: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Parpan vom
8. August 2006 wird genehmigt. Die Ortsplanungsrevision beinhaltet die
projektbezogene Nutzungsplanung zur Optimierung der
Trainings-/Weltcupstrecke "Silvano Beltrametti".
- Celerina/Schlarigna: Der Teilzonenplan 1:1'000 Brattas vom 18.
Dezember 2006 der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird genehmigt.
- Soglio: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Soglio
vom 2. Dezember 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung
wird genehmigt.
- Ausserferrera/Innerferrera: An den möglichen Zusammenschluss der
Gemeinden Ausserferrera und Innerferrera wird ein Förderbeitrag von
365'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die
Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis
spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv
beschlossen worden ist.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- SchweizMobil: Die Regierung hat die in der Übersichtskarte von
SchweizMobil vorgeschlagenen Routen genehmigt. Die nach der Anhörung bei
den Gemeinden, Regionalorganisationen, Amtsstellen und
Fachorganisationen bereinigten Routen werden als Teil der
Langsamverkehrsnetze des Kantons anerkannt. Für die Realisierung der
Routensignalisation wird ein Beitrag von 360'000 Franken gesprochen. Das
Projekt SchweizMobil sieht vor, die verschiedenen Angebote für Wanderer,
Radfahrer, Mountainbiker, Skater und auch Paddler schweizweit mit einer
einheitlichen Signalisation besser zu verknüpfen und zu vermarkten.
- Paläontologisches Institut und Museum der Universität Zürich: Dem
Paläontologischen Institut und Museum der Universität Zürich wird für
die Fossiliengrabungen im Ducan-Gebiet im Jahr 2007 und die Datierung
von zwei altersmässig vergleichbaren vulkanischen Aschenlagen aus der
Mitteltrias des Ofenpassgebietes ein Beitrag von maximal 13'000 Franken
zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 7'628'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Trun - Campliun
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Süsom Givè - Plaun dals Bovs
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Hinterrheinbrücke Splügen
West
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Kreisel Uletsch
- Rieinstrasse: Baumeisterarbeiten Val dil Bargun - Galogn
- Schinstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Solisbrücke -
Alvascheintunnel
- Andiaststrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Waltensburg
innerorts
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Sta. Domenica - Augio
- Safienstrasse: Baumeisterarbeiten Rüti - Mura
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden