Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Aprilsession 2007 eine
Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes
unterbreiten. Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter
dem Vorsitz von Grossrat Vincent Augustin die Botschaft der Regierung
zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung teilgenommen hat
auch Regierungspräsident Martin Schmid.
Schwerpunkt der Vorlage bildet der Schutz der Nichtraucherinnen und
Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Basis für die entsprechende
Gesetzesänderung bildet ein Auftrag der KGS, welcher im Jahre 2006 vom
Grossen Rat überwiesen wurde. Wie die Regierung in ihrer Botschaft
schreibt, fehlen bis heute Gesetzesbestimmungen, die der Bevölkerung
einen allgemeinen Schutz vor dem Passivrauchen gewähren. Mit der
vorliegenden Teilrevision soll nun diese Lücke geschlossen werden.
Angesichts der durch den Tabakrauch ausgehenden Gesundheitsgefährdung
möchte die Regierung zum Schutze der Nichtraucherinnen und Nichtraucher
vor dem Passivrauchen grundsätzlich für öffentlich zugängliche
geschlossene Räume ein Rauchverbot einführen. Im Innen- und
Aussenbereich von Schularealen und Schulsportanlagen sowie von
Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche soll das
Rauchen aus Präventionsgründen generell verboten werden. Für
Gastwirtschaftsbetriebe würde das beantragte Verbot bedeuten, dass
lediglich noch in entsprechend gekennzeichneten separaten Nebenräumen
geraucht werden dürfte. Eine Kommissionsminderheit möchte die
entsprechende Bestimmung dahingehend ausweiten, dass in diesen separaten
Nebenräumen gastronomische Leistungen nur in Selbstbedienung erfolgen
dürfen.
Eingehend diskutiert wurde auch der Teil der Vorlage, welcher die
Abgabe von Medikamenten durch die Ärzte - ohne Privatapotheken - während
und im Anschluss an die Erstversorgung regelt. Eine
Kommissionsminderheit möchte hier die bisherige Regelung beibehalten,
während eine Kommissionsmehrheit der Botschaft folgt. Demgemäss darf der
Arzt nach der Konsultation pro Diagnose lediglich die kleinste
Originalpackung eines Arzneimittels abgeben.
Weitere Revisionspunkte stellen die Einführung einer Aufnahmepflicht
der privaten Spitäler und Kliniken und einer Bewilligungspflicht für den
Betrieb der öffentlichen Spitäler sowie das Verbot des Anbaus von zum
Betäubungsmittelkonsum geeigneten Hanfsorten dar.
Nach eingehender und kontroverser Diskussion beantragt die
Kommission dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und
den Gesetzentwurf mit Änderungen zu verabschieden.
Auskunftsperson:
Vincent Augustin, Kommission für Gesundheit und Soziales, Tel. 081
258 55 25
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales