Die materiellen Anpassungen der Gesetzgebung an die neue Verfassung
des Kantons Graubünden konnten termingerecht abgeschlossen werden. Die
Bündner Regierung hat den Schlussbericht des Verfassungssekretariats zur
Umsetzung der Kantonsverfassung zur Kenntnis genommen. Die
Projektorganisation wird mit Dank für die zeitgerechte Erfüllung des
Auftrags aufgelöst.
Am 1. Januar 2004 trat die neue Kantonsverfassung in Kraft. Diese
verpflichtet die Regierung, die erforderlichen materiellen Anpassungen
der Gesetzgebung bis Ende 2006 dem Grossen Rat zu unterbreiten. Erlasse,
die bloss einer formellen Anpassung bedürfen, können erst bei einer
späteren Revision angepasst werden. Die systematische Überprüfung der
Rechtsordnung hatte ergeben, dass bei insgesamt 142 Erlassen
Handlungsbedarf bestand, nämlich bei 7 Erlassen ein materieller und
formeller, bei 40 Erlassen ein materieller, bei 92 Erlassen ein
formeller und bei 3 Erlassen im Hinblick auf das Projekt zur
Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung. Um die Anpassungen vorzunehmen, wurden diese zu
insgesamt 28 Rechtsetzungsprojekten gebündelt. Dazu gehörten unter
anderem das Gesetz über die politischen Rechte, das Sprachengesetz, die
Justizreform, die Parlamentsgesetzgebung, das Personalgesetz und das
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz.
Bis Ende 2006 wurden 27 Projekte vom Grossen Rat behandelt. Einzig
ein Projekt, das aber bloss formelle und keine materiellen Anpassungen
an die neue Verfassung bedingt, wird dem Parlament im Jahr 2007
vorgelegt. 21 Projekte wurden bereits ganz und zwei weitere teilweise in
Kraft gesetzt. Die letzten Erlasse mit materiellen Anpassungen an die
neue Kantonsverfassung wurden ebenfalls bereits vom Grossen Rat
verabschiedet und können voraussichtlich bis Mitte 2007 in Kraft gesetzt
werden. Bloss beim Sprachengesetz ist wegen eines allfälligen
Referendums noch ungewiss, ob und wann das Gesetz in Kraft gesetzt
werden kann.
Regierung spricht sich gegen eine höhere Kantonsbeteiligung beim
gewerblichen Bürgschaftswesen aus
Die Bündner Regierung hält das gewerbliche Bürgschaftswesen für eine
Bundesaufgabe. Die Kantone sollten deshalb nicht zu mehr finanziellen
Leistungen verpflichtet werden, als dies heute der Fall ist. Dies hält
die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Verordnung über die
Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen des Bundes
fest.
Die vereinigte Bundesversammlung nahm am 6. Oktober 2006 das
Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte
Bürgschaftsorganisationen an. Dieses beauftragt den Bundesrat, eine
Vollzugsverordnung zu erlassen. Im Verordnungsentwurf und den
Erläuterungen wird präzisiert, wie die Hauptaufgaben, welche das
Bundesgesetz dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement überträgt,
vollzogen werden sollen. Diese umfassen im Wesentlichen das
Anerkennungsverfahren für die künftig vom Bund unterstützten
Bürgschaftsgenossenschaften und die Mechanismen zur Entrichtung der
Finanzhilfen. Darunter fallen insbesondere Verlustbeteiligungen,
Verwaltungskostenbeiträge sowie nachrangige Darlehen.
Im Verordnungsentwurf wird in Zusammenhang mit den Verwaltungskosten
und dem Aufbau von Aussenstellen eine Beteiligung der Kantone erwähnt.
Der Regierung zufolge sollten allfällige Aussenstellen nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien aufgebaut werden. Die Kantone dürften
demzufolge nicht zusätzlich belastet werden. In diesem Zusammenhang
weist die Regierung darauf hin, dass sie mit der jetzigen Zusammenarbeit
mit der Ostschweizerischen Bürgschafts- und Treuhandgenossenschaft sehr
zufrieden ist.
Aus Gemeinden und Regionen
- Lavin: Das Projekt für die Verbauung Lavinuoz (Folgeprojekt
Hochwasser August 2005) auf Gebiet der Gemeinde Lavin wird genehmigt. An
die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von 108'100 Franken bewilligt.
- Moesano: Der Waldentwicklungsplan Moesano wird genehmigt. Dieser
regelt für die Region die zukünftige Waldnutzung und legt die
langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest.
- Conters i.P.: Das Kurtaxengesetz der Gemeinde Conters i.P. vom 1.
Dezember 2006 wird genehmigt.
- St. Antönien: Die Totalrevision des Steuergesetzes der Gemeinde
St. Antönien vom 20. Oktober 2006 wird genehmigt.
- Tujetsch: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde
Tujetsch vom 15. Dezember 2006 wird genehmigt.
- Samedan: Die Revision von Artikel 11 Absatz 1 des Steuergesetzes
der Gemeinde Samedan vom 14. Dezember 2006 wird genehmigt. Ebenfalls
genehmigt wird die Revision der Artikel 5 und 11 des Kurtaxengesetzes.
- Medel/Lucmagn: Die Revision von Artikel 8 des Steuergesetzes der
Gemeinde Medel/Lucmagn vom 14. Dezember 2006 wird genehmigt.
- Luzein: Die Revision von Artikel 13 des Steuergesetzes der
Gemeinde Luzein vom 30. November 2006 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Waldwirtschaftsverband SELVA: Dem Bündner Waldwirtschaftsverband
SELVA wird ein Kantonsbeitrag von 51'600 Franken zugesprochen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden