Der Grosse Rat wird sich in der Junisession 2007 mit der Botschaft
zur Verselbstständigung der Kantonalen Pensionskasse (KPG) befassen. Die
hierfür eingesetzte Vorberatungskommission hat diese Botschaft unter dem
Vorsitz von Grossrat Luca Tenchio zu Handen des Grossen Rates
vorberaten. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch
Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft ausführt, hat der Grosse Rat im
Jahr 2000 die Ausfinanzierung und die rechtliche Verselbstständigung
beschlossen. Dabei war vorgesehen, die KPG rechtlich und organisatorisch
auf den 1. Januar 2012 zu verselbstständigen. Nachdem die
Ausfinanzierung der KPG bereits im Jahr 2005 und nicht - wie
ursprünglich vorgesehen - im Verlauf der Jahre 2005 bis 2011
abgeschlossen werden konnte, wird die rechtliche Verselbstständigung der
KPG bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich.
Neben der Verselbstständigung der Kasse bilden die Bestimmung des
Rechtsträgers, die Neufassung des Kreises der Versicherten, die
Aufhebung der Artikel 36-41 des Finanzhaushaltsgesetzes betreffend die
beruflichen Vorsorgeeinrichtungen des Kantons und die Festlegung des
Autonomiegrades der KPG weitere Schwerpunkte der Revision.
Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission dem Grossen Rat
einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf mit
Änderungen zu verabschieden.
Gremium: Vorberatungskommission Teilrevision PKG
Quelle: dt Vorberatungskommission Teilrevision PKG