Die Entsorgung der brennbaren Abfälle aus dem Kanton Graubünden soll
optimiert werden. Ziel ist, nach Möglichkeit die brennbaren Abfälle
vollständig innerhalb des Kantons zu entsorgen, sofern dies ökologisch
sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist. Die Bündner Regierung hat vom
entsprechenden Bericht "Abfallplanung Graubünden 2006" Kenntnis genommen
und die Abfallplanung mit den beantragten Massnahmen genehmigt.
Bei der zentralen Frage der Entsorgung der brennbaren
Siedlungsabfälle sieht die Regierung langfristig vor, dass grundsätzlich
alle acht Abfallbewirtschaftungsverbände des Kantons ihre Abfälle in der
Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis entsorgen. Die Regierung begründet
diesen Entscheid aufgrund verschiedener Kriterien insbesondere auch mit
der Gleichbehandlung der Verbände und dem Vorrang der Entsorgung im
eigenen Kanton. Ausnahmen in ökologisch und ökonomisch begründeten
Fällen sind möglich. Diese Verträge benötigen in Zukunft die Zustimmung
des Kantons. Die Regierung erachtet es als geboten, die Umsetzung dieser
Massnahmen im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalen
Umweltschutzgesetzes vorzunehmen.
Ausserdem befasst sich der Bericht mit dem künftigen Bedarf an
Deponieraum für Schlacke. Dieser beträgt bis ins Jahr 2025
voraussichtlich rund 480'000 Kubikmeter, wobei die heute vorhandenen
Kapazitäten der vier Standorte rund 230'000 Kubikmeter betragen.
Zusätzlicher Raum auf sogenannten Reaktordeponien soll überregional und
wenn möglich durch Erweiterungen der bestehenden Deponien bereitgestellt
werden. Ferner soll das Potenzial zur Abfallverwertung noch weiter
ausgeschöpft werden. So sind in der Abfallplanung zahlreiche Massnahmen
vorgesehen, die darauf zielen, Abfälle zu vermeiden oder besser zu
verwerten.
Der Entwurf des Schlussberichtes zur Abfallplanung Graubünden 2006
wurde den kantonalen Departementen, dem Bundesamt für Umwelt, den
Abfallverbänden und den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet. Darin
waren zur Umsetzung verschiedene Varianten vorgesehen. Zahlreiche
Anregungen und Anliegen wurden bei der Bearbeitung der Abfallplanung
berücksichtigt.
Auskunftsperson:
Peter Baumgartner, Leiter Amt für Natur und Umwelt, Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 29 41
Beim Sonderschutz der jugendlichen Arbeitnehmer verlangt die
Regierung Ausnahmeregelung für Tourismusgebiete
Die Bündner Regierung begrüsst den Sonderschutz von jugendlichen
Arbeitnehmern grundsätzlich. Sie hatte sich bereits früher für die
Herabsetzung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz auf das 18.
Altersjahr ausgesprochen. In ihrer Vernehmlassung zur
Jugendarbeitsschutzverordnung des Bundes kritisiert die Regierung aber,
dass die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmungen in
Tourismusgebieten im Verordnungsentwurf überhaupt nicht berücksichtigt
sind.
In Tourismusgebieten wird nicht nur im Gastrobereich, sondern auch
in Sportgeschäften sowie weiteren Verkaufsgeschäften und
Dienstleistungsbetrieben, welche den Bedürfnissen der Touristen dienen,
das Hauptgeschäft jeweils an den Wochenenden realisiert. Die Zahl der
Kunden ist dann am höchsten, wenn Lehrlinge, mit Ausnahme der in der
Jugendarbeitsschutzverordnung definierten Berufe, nicht arbeiten dürfen.
Um Lehrstellen in Tourismusregionen zu erhalten, ist es laut Regierung
daher dringend notwendig, für Sportgeschäfte und weitere Unternehmen,
welche den Bedürfnissen der Touristen dienen, hinsichtlich der
Sonntagsarbeit für Jugendliche eine Ausnahmeregelung zu schaffen.
Die Jugendarbeitsschutzverordnung bezweckt den Schutz der Gesundheit
und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18.
Altersjahr. Dieses Ziel gilt sowohl für Jugendliche, die sich in einer
beruflichen Grundbildung befinden, als auch für solche, die bereits in
der Arbeitswelt integriert sind oder in der Freizeit ihr Taschengeld
aufbessern wollen. Der Entwurf hält das grundsätzliche Verbot der Arbeit
von Kindern unter 15 Jahren sowie der gefährlichen Arbeiten für
Jugendliche bis 18 Jahre fest. Nebst der Regelung der Beschäftigung von
Lehrlingen und Jugendlichen ab dem 16. Altersjahr enthält der Entwurf
Bestimmungen betreffend die Beschäftigung von Kindern verschiedener
Alterskategorien während der Schulzeit sowie der Ferien.
Auskunftsperson:
Paul Schwendener, Amtsvorsteher Amt für Industrie, Gewerbe und
Arbeit, Tel. 081 257 23 45
Aus Gemeinden und Regionen
- Cauco: Der Gemeinde Cauco wird an die Kosten für den Ausbau der
Wasserversorgung der Etappe 2007, Cauco - Bodio, ein Beitrag von 56'000
Franken zugesichert.
- Nufenen: Der Gemeinde Nufenen wird an die Kosten für die
Erneuerung der Wasser- und Stromversorgung der Etappe 2007, Isla, und
der Etappe 2008, Sennerei - Stutzli ein Beitrag von 70'560 Franken
zugesichert.
- Tour de Suisse in Graubünden: Der Organisatorin der Tour de Suisse
wird die Bewilligung erteilt, die gemäss Streckenplan für die Tour de
Suisse 2007 vorgesehenen Routen für die Rennen am 18. und 20. Juni 2007
im Kanton Graubünden zu befahren.
- "Engadin Radmarathon": Der Organisation des 2. "Engadin
Radmarathons" wird die Bewilligung erteilt, die gemäss Streckenplan
vorgesehenen Routen für die Rennen am 8. Juli 2007 im Kanton Graubünden
zu befahren.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Graubünden Holz: Dem Verein Graubünden Holz wird an die
vorgesehenen Vorhaben im Jahr 2007 ein Beitrag von 300'000 Franken
zugesichert.
- Schwimmbadgenossenschaft Thusis: Die Schwimmbadgenossenschaft
Thusis erhält für den Neubau einer Beachvolleyball-Anlage in Thusis
einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von 10'100 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'133'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Malojastrasse: Belagsarbeiten Plaun dal Crot - Maloja
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Anschluss Senterstrasse
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Nairs - Anschluss Scuol West
- A13 Nationalstrasse: Sanitärarbeiten Umfahrung Roveredo
- Oberalpstrasse: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Umfahrung
Flims
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden