Die Bündner Regierung hat ein Massnahmenpaket mit insgesamt 28
Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beschlossen. Die Massnahmen
sollen die Ozonbelastung, die Feinstaub-Immissionen sowie die Belastung
durch Ammoniak weiter vermindern. Die Regierung hat den entsprechenden
Bericht zum 'Stand der Luftreinhalte-Massnahmen 2006 mit Konkretisierung
der künftigen Handlungsfelder' vom April 2007 zur Kenntnis genommen. Der
Bericht mit dem Massnahmenplan Lufthygiene ist den neuesten
Erkenntnissen angepasst worden.
Die Verbesserung der Luftqualität ist eine gemeinsame Aufgabe von
Bund und Kantonen, die je in ihrem Zuständigkeitsbereich geeignete
Massnahmen ausarbeiten müssen. Messungen der Luftqualität und
Emissionsbilanzierungen zeigen auf, dass in den vergangenen Jahren
besonders die Stickoxide reduziert werden konnten und dass es gelang,
die Ozonspitzenwerte auf der Alpensüdseite zu senken. Es besteht aber
nach wie vor ein Handlungsbedarf. Im Kanton Graubünden werden
insbesondere in Tallagen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub
überschritten, wozu lokale Quellen einen bedeutenden Anteil beitragen.
Ebenfalls nach wie vor ungelöst ist das Ozonproblem im Sommer, das sich
vor allem in den Südtälern mit einer grossen Zahl von
Grenzwertüberschreitungen zeigt. Dieses kann allerdings allein mit
Massnahmen bei den lokalen Quellen nicht gelöst werden.
Nachdem ein erster kantonaler Massnahmenplan 1992 beschlossen wurde
und wiederholte Fortschrittskontrollen vorgenommen wurden, ist nun eine
Anpassung an die heutige Situation erfolgt. Dabei wurde vor allem den
neuesten Erkenntnissen über die Herkunft des Feinstaubes und über die
gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub und Dieselruss Rechnung
getragen.
Gestützt auf den Bericht hat die Regierung verschiedenen
Dienststellen Aufträge erteilt, welche schwerpunktmässig darauf
abzielen, Feinstaubemissionen sowie Emissionen von Dieselruss und Russ
aus Holzfeuerungen an den Quellen zu verringern. Als Gesamtkonzept zur
Verbesserung der Luftqualität enthält der Plan aber auch Massnahmen für
Verbesserungen bei den gasförmigen Luftschadstoffen Stickoxide,
Kohlenwasserstoffe und Ammoniak. Darüber hinaus leistet der
Massnahmenplan einen Beitrag zur Reduktion des Klimagases Kohlendioxid.
Im Bereich des Feinstaubes wird die Wirkung des Massnahmenplans
unterstützt durch den Aktionsplan Feinstaub des Bundes, welcher eine
Reihe von Massnahmen in Kompetenz des Bundes und bei den Emissionen von
Motorfahrzeugen enthält.
Regierung spricht sich gegen die Aufhebung der Dumont-Praxis bei der
Bundessteuer aus
Die Bündner Regierung lehnt den Vorschlag, die sogenannte
Dumont-Praxis bei der Bundessteuer aufzuheben, ab. Die Regierung
beurteilt die von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und
Abgaben vorgeschlagene Neuregelung in verschiedener Hinsicht als
verfassungswidrig und bezeichnet sie als steuerrechtlich falsche Lösung.
Bei der Dumont-Praxis geht es um die Frage, in welchem Ausmass die
Kosten des Liegenschaftsunterhalts bei einer neu erworbenen Liegenschaft
steuerlich in Abzug gebracht werden können. Der Vorentwurf der
Kommission hat zum Ziel, die Dumont-Praxis auf der Stufe der direkten
Bundessteuer aufzuheben. Demnach sollen die für die Instandstellung
einer Liegenschaft aufgewendeten Kosten sofort nach dem Erwerb in Abzug
gebracht werden können, unabhängig davon, ob der Liegenschaftsunterhalt
vernachlässigt wurde oder nicht.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, verletzt dieser
Vorschlag die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem wird der klare
verfassungsrechtliche Auftrag zur Harmonisierung der Steuern zwischen
Bund und Kanton missachtet, indem eine heute harmonisierte Lösung durch
unterschiedliche Lösungen für Bund und Kanton ersetzt werden soll.
Entgegen der nationalrätlichen Kommission ist die Regierung ausserdem
der Meinung, dass die Abschaffung der Dumont-Praxis der Bauwirtschaft
keinen grossen Schub verleihen würde. Die Abschaffung würde auch der
Steuerverwaltung keine Vereinfachung bringen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Schnaus: Der Gemeinde Schnaus wird an die beitragsberechtigten
Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1.
Etappe, ein Beitrag von pauschal 140315 Franken zugesichert.
- Filisur-Bergün: Das Organisationsstatut des
"Oberstufen-Schulverbandes Filisur-Bergün" wird genehmigt.
- Davos: Die am 24. September 2006 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung der Landschaft Davos Gemeinde mit dem Zonenplan 1:1'000
Spielplatz- und Freizeitzone "Sportplatz Glaris" wird genehmigt.
- Maladers: Die am 27. Juni 2006 beschlossene Teilrevision des
Baugesetzes der Gemeinde Maladers wird genehmigt.
- Obersaxen: Die am 9. März 2007 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung der Gemeinde Obersaxen wird genehmigt.
- S-chanf: Der Zonenplan 1:1000 Serlas der Gemeinde S-chanf vom 31.
Januar 2007 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein geschützte Wohn- und Arbeitsplätze Engadin und Südtäler:
Das vom Verein geschützte Wohn- und Arbeitsplätze Engadin und Südtäler
eingereichte Projekt für die Erstellung eines einfachen Lagergebäudes
der Werkstätte L'Incontro in Poschiavo wird genehmigt. An die
anrechenbaren Kosten wird ein Baubeitrag von maximal 46'550 Franken
zugesichert.
- Bettagskollekte: Der Ertrag der Bettagskollekte geht dieses Jahr
je zu einem Drittel an die Stiftung Bündner Suchthilfe, an den
Dachverband Jugendarbeit Graubünden und an die Stiftung Benevol
Graubünden.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3188000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Hilfsbrücke
Hinterrheinbrücke Splügen West
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Islas - Arvins
- Berninastrasse: Belagsarbeiten Val Pednal - Le Prese
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Silvaplana
Personelles
- Richard Atzmüller, wohnhaft in Chur, ist zum
Amtsleiter-Stellvertreter des Amtes für Raumentwicklung ernannt worden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden