Die Bündner Regierung unterstützt beim Systementscheid des Bundes
zur Ehepaarbesteuerung im Grundsatz das Modell des Vollsplittings,
befürwortet aber die Einführung des in den Kantonen am häufigsten
anzutreffenden Teilsplittings. Die sachgerechte Besteuerung der
verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen stellt beim Bund ein seit
vielen Jahren ungelöstes Problem dar. Aufgrund der unterschiedlichen
politischen Forderungen hat sich der Bundesrat entschieden, in einer
Vernehmlassung vier verschiedene Modelle zur Diskussion zu stellen.
Dabei handelt es sich um eine modifizierte Individualbesteuerung, um ein
Vollsplitting, um ein Wahlrecht zwischen Teilsplitting und
Individualbesteuerung sowie um einen neuen Doppeltarif.
Nach Ansicht der Regierung vermag keines der vorgeschlagenen Modelle
vollends zu befriedigen. Mit dem Vollsplitting werden ausgeglichene
Belastungen und Effizienz in der Veranlagung und im Bezug am ehesten
erreicht. Die Regierung unterstützt daher dieses Modell im Grundsatz,
befürwortet aber die Einführung des in den Kantonen am häufigsten
anzutreffenden Teilsplittings. Beim Vollsplitting wird das gemeinsame
Einkommen des Ehepaares für die Satzbestimmung durch zwei geteilt und
damit zum Satz des hälftigen Einkommens besteuert. Bei einem
Teilsplitting ist der Divisor kleiner als zwei. Mit dem Splitting wird
berücksichtigt, dass aus dem Einkommen des Ehepaares zwei Personen leben
müssen und dass die Faktorenaddition von Mann und Frau ohne diese
Korrektur zu einer höheren Progression führen würde. In ihrer
Vernehmlassung wünscht sich die Regierung zudem, dass bei der weiteren
Bearbeitung des Themas auch die kinderrelevanten Abzüge in die
Überlegungen miteinbezogen werden. Dazu gehören die Höhe der
Kinderabzüge ebenso wie das Einführen eines allgemeinen Abzugs für die
externen Kinderbetreuungskosten.
Abgelehnt wird die modifizierte Individualbesteuerung, weil diese
keine Probleme löst und einen wesentlich grösseren administrativen
Aufwand verursacht als das Teilsplitting. Eine Individualbesteuerung
würde überdies massive Belastungsunterschiede zwischen Ein- und
Zweiverdienerehepaaren in den genau gleichen wirtschaftlichen
Verhältnissen bewirken. Auch das Wahlmodell vermag steuerrechtlich nicht
zu überzeugen und würde einen eigentlichen Vollzugsnotstand in den
Kantonen bewirken. Schliesslich spricht sich die Regierung auch gegen
die Fortführung des heutigen Doppeltarifs aus, weil die gravierenden
Mängel des heutigen Rechts auch mit diesem Modell kaum beseitigt werden
können und die massive Mehrbelastung der gutverdienenden Alleinstehenden
abzulehnen ist.
Revidiertes Energiegesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft
Die Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden wird auf
den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die Teilrevision
der Energieverordnung in Kraft. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen, nachdem die Referendumsfrist am 14. März 2007 unbenutzt
abgelaufen ist.
In der Dezembersession 2006 stimmte der Grosse Rat der Teilrevision
des Energiegesetzes und der Energieverordnung zu. Die Teilrevision
bezweckt, dass erneuerbare Energien in Graubünden künftig verstärkt
gefördert werden können. Erweitert wurden die Förderprogramme für
Solaranlagen, Holzfeuerungsanlagen und Wärmepumpen.
Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen
Zivilgesetzbuch tritt am 1. Juli 2007 in Kraft
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes
zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch auf den 1. Juli 2007 in Kraft
gesetzt. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen.
In der Augustsession 2006 genehmigte der Grosse Rat die
Interkantonale Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und
Stiftungsaufsicht. Damit stimmte er dem Beitritt des Kantons Graubünden
zu diesem Konkordat zu. Dieses hat zum Ziel, die immer komplexer und
anforderungsreicher werdende Aufsicht über die Einrichtungen der
beruflichen Vorsorge in der Ostschweiz und bei Bedarf auch die Aufsicht
über die klassischen Stiftungen gemeinschaftlich und damit
professioneller durchzuführen. Gleichzeitig stimmte der Grosse Rat der
dazu erforderlichen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum
Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu. Die Ostschweizer BVG- und
Stiftungsaufsicht wird ihre operative Tätigkeit auf den 1. Januar 2008
aufnehmen.
Neues Amt für Energie und Verkehr geschaffen
Die Bereiche Energie und Verkehr im Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement des Kantons Graubünden werden zusammengeführt. Aus dem
Amt für Energie und der Fachstelle öffentlicher Verkehr wird ab dem 1.
Januar 2008 ein neues Amt für Energie und Verkehr (AEV) geschaffen. Dies
hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision
der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung genehmigt.
Nach Überzeugung der Regierung wird damit die Bedeutung der
zentralen Themen Energie und Verkehr als Versorgungsaufgaben im Rahmen
der heutigen Wirtschafts- und Umweltpolitik des Kantons hervorgehoben.
Der Verkehrsbereich soll neben dem Sicherstellen einer nachhaltigen
Mobilität im Kanton auch das Ziel einer sparsamen und effizienten
Energieverwendung weiter verfolgen. Darüber hinaus wird mit der neuen
Organisationsstruktur eine eigentliche "Drehscheibe" für Verkehrs- und
Energiefragen geschaffen. Die Änderung ermöglicht ausserdem wie
angestrebt die heutige Führungs- und Organisationsstrukturen auf
Departementsstufe zu vereinfachen.
Regierung nimmt Petitionen der Jugendsession zur Kenntnis
Die Bündner Regierung hat die fünf Petitionen der Jugendsession zur
Kenntnis genommen und veranlasst, dass sie an den Grossen Rat
weitergeleitet werden. Die Regierung zeigt sich erfreut über das
Engagement der Jugendlichen, die sich für die Politik interessieren und
einsetzen.
Insgesamt verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Jugendsession, die am Wochenende vom 12. und 13. Mai 2007 im
Grossratsgebäude in Chur stattfand, fünf Petitionen. In der
Schlussabstimmung überwiesen wurden die Petitionen "Jugend in der
Politik", "Bildungsstandort Graubünden", "Arbeitsstandort Graubünden",
"Service Public" sowie "Tourismusstandort Graubünden und Umwelt".
Aus Gemeinden und Regionen
- Wiesen und Davos: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden
Wiesen und Davos wird ein Förderbeitrag von 3'300'000 Franken aus dem
Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem
Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die
Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
- Lostallo, Mesocco, Rossa, San Vittore, Soazza und Sta. Maria i.C.:
Das Projekt "Bacini antincendio Moesano" der durch das Bauvorhaben
direkt betroffenen Gemeinden Lostallo, Mesocco, Rossa, San Vittore,
Soazza und Sta. Maria i.C. wird genehmigt. Das Projekt sieht vor, an
acht Standorten permanente Löschwasserbezugsstellen in Form von
künstlichen Teichen oder betonierten Becken zu errichten. An die
subventionsberechtigten Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens
180'000 Franken zugesichert.
- Tinizong-Rona: Das Projekt "Forstwerkhof / Schnitzelhalle
Tinizong" der Gemeinde Tinizong-Rona wird genehmigt. An die
subventionsberechtigten Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens
132'050 Franken zugesichert.
- Saas im Prättigau: An die Wiederherstellung des Waldweges Fädrifa
mit einer Gesamtlänge von 1,28 Kilometer auf dem Gebiet der Gemeinde
Saas im Prättigau wird ein maximaler Kantonsbeitrag von 30'600 Franken
entrichtet.
- Regione Valle di Poschiavo: Die Statuten der Regione Valle di
Poschiavo (RVP) werden genehmigt. Die Statuten treten auf den 1. Juli
2007 in Kraft, womit der Regionalverband das Recht der Persönlichkeit
erlangt.
- Susch: Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. März 2007
beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung der Gemeinde Susch wird
genehmigt.
- Tenna: Der Zonenplan 1:2'000 Usserbärg der Gemeinde Tenna vom 15.
März 2007 wird genehmigt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden