Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz die Einführung eines
Finanzreferendums auf Bundesebene. Sie verlangt aber, dass
Transferzahlungen des Bundes an die Kantone, die der Erfüllung der
gesetzlich vorgegebenen Verbundaufgaben dienen, vom Finanzreferendum
ausgenommen werden.
Durch eine Parlamentarische Initiative soll auf Bundesebene ein
Finanzreferendum eingeführt werden. Neu sollen Verpflichtungskredite,
die neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue
wiederkehrende Ausgaben ab 20 Millionen Franken vorsehen, dem
fakultativen Referendum unterstellt werden.
Sämtliche Kantone sowie die Mehrheit der Gemeinden kennen das
Finanzreferendum in irgendeiner Form. Dieses direktdemokratische
Instrument hat sich aus Sicht der Regierung bewährt. Daher befürwortet
sie auch auf Bundesebene ein derartiges Referendum. Die Kantone sind
aber auf eine verlässliche Mitfinanzierung des Bundes bei der Erfüllung
von gemeinsamen Aufgaben angewiesen. Es dürfen keine Kredite abgelehnt
werden, die zum Vollzug von Programmvereinbarungen zwischen Bund und
Kantonen notwendig sind. Die Regierung verlangt deshalb, dass dieser
Bereich vom Finanzreferendum ausgenommen wird. Ausserdem erscheinen die
vorgeschlagenen Referendumslimiten im Vergleich zu den jährlichen
Gesamtaufwendungen des Bundes von gut 55 Milliarden Franken relativ
gering. Bei diesen Limiten müssten jährlich eine grosse Anzahl von
Ausgabenbeschlüssen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Nach
Auffassung der Regierung sind diese Limiten zu erhöhen, wobei das
Finanzreferendum dem Volk eine Mitsprachemöglichkeit bei finanziell sehr
gewichtigen Ausgabeentscheiden gewähren soll.
Neue Kriterien zur Berechnung des Finanzbedarfs beim Familiennachzug
festgelegt
Gemeinsam mit den Ostschweizer Kantonen legt Graubünden neue und
einheitliche Kriterien zur Berechnung der für den Familiennachzug von
Ausländern genügenden Finanzmittel fest. Die Bündner Regierung hat die
entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Vollziehungsverordnung zur
Ausländer- und Asylgesetzgebung genehmigt. Diese treten auf den 1. Juni
2007 in Kraft.
Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz über eine gültige
Aufenthaltsbewilligung verfügen, können unter gewissen Voraussetzungen
ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen. Beim Familiennachzug
werden unter anderem genügend finanzielle Mittel vorausgesetzt. Als
Grundlage zur Berechnung dienten bislang in allen Ostschweizer und
zahlreichen anderen Kantonen die Richtlinien der Schweizerischen
Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Aufgrund eines Systemwechsels bei den SKOS-Richtlinien müssen auch
die Kriterien zur Berechnung des Finanzbedarfs beim Familiennachzug
angepasst werden. In Anlehnung an die neuen SKOS-Richtlinien sowie
gestützt auf praktische Erfahrungen hat die Vereinigung der
Fremdenpolizeichefs Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein daher ein
eigenständiges System zur Berechnung des Finanzbedarfs beim
Familiennachzug erlassen. Die Konferenz der Ostschweizer Justiz- und
Polizeidirektorinnen und -direktoren stimmte dieser
Praxisvereinheitlichung am 7. April 2006 zu. Ziel der neuen
Ausführungsbestimmungen ist eine klare, nachvollziehbare
Berechnungsgrundlage. Den Behörden steht damit ein wichtiges Instrument
zur Verfügung, das auch für die Gesuchsteller transparent ist.
Aus Gemeinden und Regionen
- Andiast: An die anrechenbaren Kosten der Sanierung der
Hauptgüterwege in Andiast in der Höhe von 4'800'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 1'440'000 Franken zugesichert.
- "SwissPower Gigathlon": Der Organisatorin des "SwissPower
Gigathlon" wird die Bewilligung erteilt, am 9., 10. und 11. Juli 2007
die gemäss Streckenplan vorgesehene Route im Kanton Graubünden zu
benützen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 18
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 233'000
Franken gesprochen.
- Kloster St. Johann in Müstair: An die subventionsberechtigten
Kosten für die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten im Jahr 2007
im Kloster St. Johann in Müstair wird ein Beitrag von maximal 142'400
Franken entrichtet.
- Kirche St. Martin in Zillis-Reischen: An die
subventionsberechtigten Kosten für den Pflegeplan 2007/2008 der
Evangelische Kirche St. Martin in Zillis-Reischen wird ein Beitrag von
maximal 106'200 Franken entrichtet.
- Haus Fürst in Grono: An die subventionsberechtigten Kosten für die
Restaurierung des Hauses Fürst in Grono wird ein Beitrag von maximal
62'500 Franken entrichtet.
- FC Ems: Für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf der
Sportanlage Vial in Domat/Ems erhält der FC Ems einen Beitrag aus dem
Sport-Fonds in der Höhe von maximal 100'000 Franken.
- Förderverein Golfplatz Sagogn-Schluein: Für die Erstellung von
Übungsanlagen auf dem Golfplatz Sagogn-Schluein erhält der Förderverein
Golfplatz Sagogn-Schluein einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe
von maximal 100'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 476'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Tunnel Cassanawald
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden