Im April 2008 hat die neue Integrationsdelegierte ihre Arbeit im
Kanton Graubünden aufgenommen. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die
Förderung der Integration der ausländischen Bevölkerung. Eine erste
Bilanz zeigt, dass das Zusammenleben der ausländischen und einheimischen
Wohnbevölkerung im mehrsprachigen Kanton grundsätzlich gut funktioniert.
Dennoch besteht bei einigen Problemfeldern Handlungsbedarf, die mit
einer aktiven Integrationspolitik angegangen werden sollen.
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Ausländergesetz (AuG) in Kraft,
welches die Grundsätze der Integrationspolitik festlegt. Integration
wird als Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert.
Deren Aufgabe es ist, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Anliegen der
Integration zu berücksichtigen und günstige Rahmenbedingungen für die
Chancengleichheit und Teilhabe der ausländischen Bevölkerung im
öffentlichen Raum zu schaffen. Dies erfordert, dass der Kanton und die
Gemeinden - neben dem Bund - eine aktive Integrationspolitik betreiben
und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen.
Die Bündner Regierung wies im vergangenen Jahr die Führung und
Koordination im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts dem
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht zu. Zur Umsetzung schuf sie die
Stelle einer oder eines Integrationsdelegierten. Im April hat Patricia
Ganter Sonderegger ihre Arbeit als Integrationsdelegierte im Kanton
Graubünden aufgenommen. Nach 100 Tagen kann eine erste Bilanz gezogen
werden. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Integration der ausländischen
Wohnbevölkerung zur fördern und Integrationsmassnahmen für die soziale,
berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen,
Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommenen
zu koordinieren.
Die Förderung der Integration ist in erster Linie Aufgabe der
Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt,
Gesundheitswesen oder Institutionen der sozialen Sicherheit. So fällt
die Integrationsförderung in die kantonale und kommunale Zuständigkeit.
Kanton und Gemeinden haben den Auftrag, allen Anspruchsberechtigten
ungeachtet ihrer Herkunft möglichst gleiche Chancen beim Zugang zu den
Regelstrukturen zu gewährleisten. Mit der finanziellen
Integrationsunterstützung des Kantons können zudem Massnahmen finanziert
werden, die sich an Personen richten, die keinen Zugang zu
Regelstrukturen haben oder wo diese den spezifischen Bedürfnissen nicht
genügen. Dazu gehören beispielsweise niederschwellige Sprachangebote,
Alphabetisierungskurse und weitere Massnahmen.
Zusammenleben funktioniert grundsätzlich gut
Die Bestandesaufnahme über die Situation der ausländischen
Wohnbevölkerung im Kanton Graubünden ergibt, dass mit einem
Ausländeranteil von 15 Prozent und einer Arbeitslosenquote von knapp 2
Prozent das Zusammenleben der ausländischen und einheimischen
Wohnbevölkerung im mehrsprachigen Kanton grundsätzlich gut funktioniert.
Es zeigen sich aber auch einige Problemfelder: So sind
fremdsprachige Kinder und Jugendliche auf der gymnasialen Stufe
unterproportional, in der Realschule und in Kleinklassen
überproportional vertreten. Des Weiteren kommen Schulabgänger ohne eine
berufliche Anschlusslösung zum überwiegenden Teil aus der Realschule
oder einer Kleinklasse, wovon rund die Hälfte einen
Migrationshintergrund hat. Bei gewissen Ausländergruppen fällt auch die
ungenügende soziale Integration der Ehefrauen auf, die mangels
Sprachkenntnissen am hiesigen Alltag kaum teilnehmen und es gibt ein
Informationsdefizit im Kanton über bestehende Sprach-, Bildungs- und
Integrationsangebote.
Handlungsbedarf für Integrationsdelegierte
Handlungsbedarf bei der Integrationsförderung besteht im Kanton
einerseits auf konzeptioneller Ebene sowie in der Koordination und
Zusammenarbeit der Anbieter von Integrationsmassnahmen und den
zuständigen Behörden der Regelstrukturen. Andererseits braucht es mehr
niederschwellige Sprach-, Bildungs- und Integrationsangebote sowie eine
gebündelte und zielgerichtete Informationspolitik.
Diesen Anliegen wird im Rahmen der Arbeit der kantonalen
Integrationsdelegierten Rechnung getragen. So soll etwa bei der
Umsetzung des Schwerpunkteprogramms des Bundes ''Sprache und Bildung``
der Fokus auf Sprach- und Integrationskurse für bildungsungewohnte
Personen in den Regionen des Kantons mit einem hohen fremdsprachigen
Ausländeranteil gelegt werden. Zusätzlich ist eine bessere Koordination
und Zusammenarbeit der im Integrationsbereich tätigen staatlichen und
nichtstaatlichen Akteure anzustreben, um eine fachliche Abstimmung im
Sinne von aufeinander aufbauenden Angeboten zu erreichen und dadurch
eine bessere Vernetzung und Transparenz zu schaffen.
Im Weiteren ist ein kantonales Integrationskonzept zu erarbeiten,
das die Leitplanken für die Ausrichtung und Zielsetzung der kantonalen
Integrationsförderung liefern soll. Dazu sollen die mit
Integrationsaufgaben betrauten kantonalen und kommunalen Behörden sowie
die im Migrationsbereich tätigen Organisationen einbezogen werden.
Ebenso soll der bundesrechtliche Informationsauftrag (Art. 56 AuG) unter
Einbezug der zuständigen Stellen im Kanton umgesetzt werden. Dieser
zielt darauf, eine Übersicht von für Ausländerinnen und Ausländer
relevanten gesellschaftlichen Informationen und Beratungsstellen sowie
von Angeboten im Bereich Sprache, Bildung und soziale Integration zu
schaffen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für
Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
- Heinz Brand, Vorsteher Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht, Tel.
081 257 25 21
- Patricia Ganter Sonderegger, Integrationsdelegierte des Kantons
Graubünden, Tel. 081 257 36 81
Gremium: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht