Die Entschädigung für Anwältinnen und Anwälte bei amtlichen
Verteidigungen und unentgeltlichen Rechtsvertretungen sowie bei der so
genannten Parteientschädigung in gerichtlichen Verfahren soll neu
geregelt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft
zur Teilrevision des Anwaltsgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet.
Das Parlament wird sich in der Oktobersession 2008 mit dem Geschäft
befassen.
Die Anpassungen sind nötig, weil der Bündnerische Anwaltsverband die
früher gültigen Honoraransätze auf Anweisung der Wettbewerbskommission
Ende 2007 aufheben musste. Dadurch ergibt sich für Graubünden eine
gesetzgeberische Lücke. Davon nicht betroffen sind privatrechtliche
Vertragsverhältnisse von Klient- und Anwaltschaft, bei denen das Honorar
frei vereinbart werden kann. Handlungsbedarf nach einer staatlichen
Regelung der Entschädigung von Anwältinnen und Anwälten besteht hingegen
bei der amtlichen Verteidigung, bei der unentgeltlichen Rechtsvertretung
in der Zivil- und Verwaltungsrechtspflege sowie bei der vom Gericht
festgelegten Entschädigung der obsiegenden Partei in gerichtlichen
Verfahren. Hierbei spricht sich die Regierung gegen eine starre
Tariflösung aus. Stattdessen soll sich die Entschädigung nach dem für
eine sachgerechte Prozessführung notwendigen Zeitaufwand richten.
Die Teilrevision des kantonalen Anwaltsgesetzes schafft die
gesetzlichen Voraussetzungen, damit die Regierung die Einzelheiten der
Honorarordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einer
Verordnung regeln kann. Schliesslich soll mit der Teilrevision des
Anwaltsgesetzes die Rückforderung der Kosten für die unentgeltliche
Rechtspflege neu geregelt werden. Neu erhält die kantonale
Steuerverwaltung die Kompetenz, diese Rückforderungen einzuziehen, wenn
die Partei, welcher eine unentgeltliche Rechtsvertretung bewilligt
wurde, in günstige wirtschaftliche Verhältnisse kommt. Dazu kann sie
auch auf die Steuerdaten zurückgreifen. Ziel ist es, die Rückforderungen
effizienter durchzusetzen.
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für
Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden