Die Bündner Regierung hat den Bericht zum Beitritt des Kantons
Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen
(IVSE) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vereinbarung regelt die
Nutzung sozialer Einrichtungen zwischen den Kantonen.
Die IVSE bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen
Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen
ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Dies
gilt für Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und
sozialen Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen,
stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich sowie
Einrichtungen der externen Sonderschulung. Mit dem Beitritt verpflichten
sich die Kantone, einander für die Anteile am Betriebsdefizit, die aus
der Platzierung von Personen ausserhalb des eigenen Kantons entstehen,
zu vergüten. Bisher ist Graubünden als einziger Kanton der IVSE nicht
beigetreten. Vorgeschlagen wird ein Beitritt Graubündens zur IVSE ohne
den Bereich der stationären Therapie- und Rehabilitationsangebote im
Suchtbereich.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements
für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch abrufbar. Die
Vernehmlassung läuft bis zum 7. Mai 2008.
Aufsicht über die klassischen Stiftungen wird kantonalisiert
In Graubünden wird die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an
einer Stelle beim Kanton zusammengeführt. Diese Aufgabe wird der
kantonalen Finanzverwaltung übertragen, die bereits bisher für die
Aufsicht der dem Kanton unterstellten Stiftungen zuständig war. Die
Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des
Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch rückwirkend auf
den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am 22. Oktober 2007
zugestimmt. Am 30. Januar 2008 ist die Referendumsfrist unbenutzt
abgelaufen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Gesetzes hat die
Regierung die Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen
angepasst. Diese tritt ebenfalls auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Darin
werden unter anderem die Pflichten der Stiftungen, die Aufgaben der
Aufsichtsbehörde sowie die Gebühren detailliert geregelt.
Neues Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende
Bildungsangebote wird auf Verordnungsstufe konkretisiert
Seit Jahresanfang ist das neue Gesetz über die Berufsbildung und
weiterführende Bildungsangebote in Kraft. Zu diesem Gesetz hat die
Bündner Regierung auch die für eine erfolgreiche Umsetzung
erforderlichen Regierungsverordnungen erlassen. Die Details der auf den
1. Januar 2008 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzgebung werden in
nur noch sechs Regierungsverordnungen, wovon vier neu sind, geregelt.
Vor dieser Verwesentlichung waren 13 Regierungsverordnungen zu beachten.
Damit kann Graubünden bereits ein Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist
die neue Berufsbildungsgesetzgebung, aber auch die Hochschulgesetzgebung
des Bundes umsetzen. Ohne Lastenverschiebung auf die Gemeinden umgesetzt
werden im Bereich der Berufsbildung zudem die Vorgaben aus der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund
und Kantonen (NFA).
Aus Gemeinden und Regionen
Tschiertschen und Praden: An den geplanten Zusammenschluss der
Gemeinden Tschiertschen und Praden wird ein Förderbeitrag von 2'550'000
Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Diese Zusicherung
steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende
2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen
worden ist.
Flond und Surcuolm: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden
Flond und Surcuolm wird ein Förderbeitrag von 900'000 Franken aus dem
Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem
Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die
Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
Landschaft Davos Gemeinde: Die Regierung genehmigt die von der
Landschaft Davos Gemeinde am 26. November 2006 im Hinblick auf die
Realisierung eines Fünf-Sterne-Hotels im Gebiet "Stilli" erlassene
Nutzungsplanung mit einigen waldrechtlich und erschliessungstechnisch
bedingten Korrekturen sowie mit diversen Vorgaben für die Projektierung.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Verein "Welterbe RhB": Dem Verein "Welterbe RhB", Chur, wird an das
Regio Plus-Projekt "UNESCO Welterbe RhB in der Kulturlandschaft
Albula/Bernina" ein Gesamtbeitrag von 340'000 Franken für den Zeitraum
2008 bis 2009 zugesichert. Hauptziel des Projektes ist es, die
Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung des touristischen Potenzials
sowie für die wirtschaftliche Stärkung der Region im Perimeter der
Albula-Bernina-Linie zu schaffen.
Fachstelle Tourismus und Nachhaltige Entwicklung in Wergenstein: Die
Fachstelle Tourismus und Nachhaltige Entwicklung im Center da Capricorns
in Wergenstein wird mit der Umsetzung des Projektes "Strategie für den
natur- und kulturnahen Tourismus in Graubünden" beauftragt. Dazu wird
für die Jahre 2008 bis 2010 ein Kostendach von insgesamt 390'000 Franken
(jährlich 130'000 Franken) gesprochen. Ziel des Projektes ist es, mit
einer professionellen Koordination die nachhaltige Weiterentwicklung des
natur- und kulturnahen Tourismus in Graubünden zu gewährleisten.
Innotour-Projekt "Venedig - St. Moritz Tour": Das Innotour-Projekt
"Venedig - St. Moritz Tour" des Kur- und Verkehrsvereins St. Moritz wird
mit einem Beitrag von 100'000 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 450'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Gesamtprojektleitung Umfahrung Küblis
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden