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Das nach dem für Graubünden negativen Standortentscheid der Espros Photonics AG (epc) in Auftrag gegebene Gutachten hält die Vorgehensweise und Bemühungen der Wirtschaftsförderung für angemessen. Die Bündner Regierung hat dieses Gutachten eines unabhängigen Experten zur Kenntnis genommen. Sie stellt mit Genugtuung fest, dass die Abläufe und Arbeitsweisen im Kanton zu keiner nennenswerten Beanstandung Anlass gegeben haben. Die Regierung wird nun die Vorschläge des Gutachtens überprüfen.

Im Oktober 2007 entschied sich die Espros Photonics AG (epc), ihre geplante Halbleiterfabrik im Berg Gonzen bei Sargans zu realisieren. Im Zusammenhang mit diesem Entscheid wurde insbesondere der Bündner Regierung vorgeworfen, der interessierten Firma im Rahmen der Standortpromotion ein ungenügendes finanzielles Angebot unterbreitet zu haben. Die Wirtschaftsförderung musste Kritik bezüglich Professionalität und Kundenfreundlichkeit entgegen nehmen. Daraufhin beauftragte die Regierung einen unabhängigen Experten, sowohl den konkreten Fall als auch die generelle Ausrichtung der Wirtschaftsförderung Graubünden zu untersuchen. Als Experte wurde Prof. Dr. Hans Peter Wehrli engagiert.
Das Gutachten liegt nun vor und ist der Regierung unterbreitet worden. Es kommt zum Schluss, dass sich der Verfahrensablauf zur Ansiedlung korrekt gestaltet habe. Die Vorgehensweise und die Bemühungen des Amtes für Wirtschaft und Tourismus und des Kantons seien dem Fall angemessen gewesen. Die Ämter arbeiteten im Kontext verschiedenster Einflussfaktoren mit einem professionellen Verständnis, wie das Gutachten festhält. Das Engagement hätte aber offener kommuniziert werden können. Insgesamt seien die Bedürfnisse der epc genügend abgeklärt und aufgenommen worden. Diese konnten jedoch aufgrund der impliziten Erwartungen nicht vollständig erfüllt werden.
Um die Ansiedlungsbemühungen im Kanton zu optimieren, schlägt der Experte unter anderem vor, die verwaltungsinternen Dienstleistungen besser zu koordinieren, um so kunden- und zeitgerechte Problemlösungen zu erbringen. Ausserdem sind die Möglichkeiten vereinfachter Prozesse zu prüfen. So könne mit einem pragmatischen One-Stop-Shop-Verfahren der Dialog zwischen den beteiligten Ämtern gestärkt und die Verfahren beschleunigt werden. Zudem sollten sofern erforderlich externe Berater frühzeitig einbezogen werden. Die Regierung wird diese Anregungen überprüfen.

Hinweis an die Medien:
Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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