Die Einwohnerregister der Gemeinden werden auch in Graubünden
vereinheitlicht. Die Bündner Regierung hat dazu Übergangsbestimmungen
für den Vollzug des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes erlassen.
Diese treten am 1. Oktober 2008 in Kraft.
Das Projekt der Registerharmonisierung wurde vom Bund eingeleitet.
Es geht darum, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie
die Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und
Flüchtlingsbereich zu vereinheitlichen. Die verschiedenen Register
werden schweizweit bezüglich Inhalt, Nomenklatur und Aktualität
vergleichbar gemacht und zur standardisierten elektronischen
Datenübermittlung vorbereitet. Solche automatisierte Erhebungen bilden
einen wesentlichen Bestandteil des neuen Systems der Volkszählung.
Die von der Regierung erlassenen Übergangsbestimmungen regeln auf
Verordnungsstufe die Umsetzungsarbeiten zur Registerharmonisierung in
Graubünden. Sie sollen es den Gemeinden ermöglichen, die Harmonisierung
effizient und zweckmässig umzusetzen. Konkret geregelt werden unter
anderem die Führung der Einwohnerregister durch die Gemeinden sowie der
Anschluss an die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform Sedex
des Bundes. Für diesen Anschluss müssen die Gemeinden grundsätzlich bis
Ende 2008 eine taugliche Software anschaffen.
Ausserdem legen die Übergangsbestimmungen fest, wie das
eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) bereinigt werden
muss, damit ein aktuelles Objektregister geführt werden kann. Neu
besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, eine amtliche
Wohnungsnummerierung einzuführen. Schliesslich werden durch die
Übergangsbestimmungen die allgemeine Datenübermittlung und der
Datenaustausch sowie die Übernahme der neuen AHV-Versichertennummer in
den Registern geregelt. Um die Gemeinden bei den Umsetzungsarbeiten zu
unterstützen, wurde im Kanton Graubünden beim Departement für
Volkswirtschaft und Soziales eine Fachstelle für die
Registerharmonisierung geschaffen.
Revidiertes Datenschutzgesetz in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des kantonalen
Datenschutzgesetzes auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Der Grosse
Rat hatte der Teilrevision am 31. August 2006 im Rahmen der Optimierung
der kantonalen Gerichtsorganisation zugestimmt. Dagegen wurde kein
Referendum ergriffen.
Die Teilrevision des Datenschutzgesetzes beschränkt sich auf die
zwingend nötigen Anpassungen an die Abkommen von Schengen/Dublin. Diese
verlangen unter anderem, dass die gesetzliche Regelung für alle
Datenbearbeitungen durch kantonale und kommunale Organe zu gelten hat.
Zudem muss die von einer Bearbeitung ihrer Daten betroffene Person bei
einer dadurch erfolgten Verletzung ihrer Rechte mit einem Rechtsmittel
an eine gerichtliche Instanz gelangen können. Neu steht auch der
Aufsichtsbehörde ein Beschwerderecht zu.
Regierung begrüsst Teilrevision des eidgenössischen
Luftfahrtgesetzes
Die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des eidgenössischen
Luftfahrtgesetzes wird von der Bündner Regierung grundsätzlich begrüsst.
In ihrer Vernehmlassungsantwort hebt sie die vorgeschlagene Regelung
hervor, wonach Bauten und Anlagen bei Aussenlandestellen künftig in
eingeschränktem Masse errichtet werden dürfen. Für den Gebirgskanton
Graubünden ist diese Möglichkeit namentlich für die Waldbewirtschaftung
von Bedeutung. An dieser Lösung ist daher festzuhalten, fordert die
Regierung.
Hingegen werden die Einführung einer Aufsichtsabgabe sowie die
Neuregelung der Kosten für die Flugsicherung abgelehnt. Hier befürchtet
die Regierung einschneidende Auswirkungen für die betroffenen
Regionalflugplätze und deren Benutzer. Da noch zahlreiche Fragen offen
sind, beantragt die Regierung, die Neuregelung der
Flugsicherungsgebühren auf die nächste Revision zu verschieben.
Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
wird befürwortet
Die Bündner Regierung unterstützt die geplante Revision des
Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Vorlage zielt auf
einen besseren Schutz gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme und
missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Neu sollen auch die
Klagerechte des Bundes ausgedehnt und die Rechtsgrundlagen für die
Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung
grenzüberschreitender unlauterer Geschäftsmethoden geschaffen werden. In
ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die Regierung den Bund auf, zu
überprüfen, ob nicht noch zusätzlicher Handlungsbedarf zur Bekämpfung
weiterer unlauterer Geschäftsgebaren besteht.
Regierung spricht sich für stärkeren Schutz der Wasser- und
Zugvogelreservate aus
Die Bündner Regierung unterstützt die Bestrebungen des Bundes, acht
zusätzliche Gebiete ins Inventar der Wasser- und Zugvogelreservate von
nationaler Bedeutung aufzunehmen. Neu soll auch der Schutz in den
Reservaten vor Störungen durch die wachsende Freizeitnutzung gestärkt
werden.
Der Bund hat bisher 28 solche Reservate zum Schutz der ziehenden
sowie der in der Schweiz lebenden Wasser- und Watvögel ausgeschieden.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der
Bundesverordnung über Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und
internationaler Bedeutung schreibt, tangieren die acht neu vorgesehenen
Reservate Graubünden nicht.
Aus Gemeinden und Regionen
Grono: Die anlässlich der Urnenabstimmung der Gemeinde Grono vom
22. Juni 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Nordbünden: Die vom Regionalverband Nordbünden am 6. November 2007
beschlossene Änderung des regionalen Richtplans "Materialablagerung
Schanfigg" wird mit Auflagen genehmigt und für kantonale Behörden als
verbindlich erklärt.
Unterengadin: Der von der Region Engiadina Bassa am 14. Februar 2008
beschlossene regionale Richtplan "Materialabbau und
Abfallbewirtschaftung" wird genehmigt und für kantonale Behörden als
verbindlich erklärt.
Samnaun: Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen dem Kanton
Graubünden und der Gemeinde Samnaun betreffend Übernahme
gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kantonspolizei Graubünden. Die
Finanzierung der zusätzlichen Stelle erfolgt durch die Gemeinde.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Projekt "SIKART FUTURE 2008-2011": Das Projekt "SIKART FUTURE
2008-2011" wird mit einem Beitrag von 10'868 Franken unterstützt. Das
Projekt sieht einen Ausbau des biografischen Online-Künstlerlexikons des
Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft vor.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden