In Zukunft sollen in Graubünden alle brennbaren Siedlungsabfälle
nach Möglichkeit in der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis verbrannt
werden. Ausnahmen in ökologisch und ökonomisch begründeten Fällen sind
jedoch möglich. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft
über die Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes an den Grossen
Rat verabschiedet. Das Parlament wird die Vorlage in der Dezembersession
beraten.
Das Hauptziel der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes besteht
darin, den ganzen Kanton als Einzugsgebiet der
Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Trimmis für brennbare Siedlungsabfälle
festzulegen. Sämtliche Abfallbewirtschaftungsverbände des Kantons werden
damit gesetzlich verpflichtet, die brennbaren Siedlungsabfälle in der
KVA Trimmis abzugeben. Damit soll erreicht werden, dass in Zukunft
möglichst wenige Abfalltransporte durchgeführt und die vorhandenen
Verbrennungskapazitäten der KVA Trimmis sinnvoll genutzt werden. Mit der
aktuellen Verbrennungsleistung von 95'000 Jahrestonnen können in Trimmis
gemäss kantonaler Abfallplanung sämtliche in Graubünden anfallenden
brennbaren Abfälle bis ins Jahr 2020 entsorgt werden. Gleichzeitig kann
die Nutzung der Verbrennungswärme für Industriedampf und Fernwärme sowie
zur Erzeugung elektrischer Energie ausgebaut und verbessert werden.
Die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes sieht vor, dass die
Regierung Ausnahmen zulassen und die Entsorgung in ausserkantonalen
Anlagen bewilligen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Entsorgung
der Abfälle dadurch deutlich günstiger zu stehen kommt und der Transport
ökologische Vorteile aufweist sowie die Entsorgung umweltverträglich
ist. Ausserdem sieht die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes vor, dass
durch geeignete Vorschriften für alle acht Bündner
Abfallbewirtschaftungsverbände einheitliche Verbrennungspreise gelten.
Schliesslich soll die Annahme von Abfällen von ausserhalb des Kantons
einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
Bestehende Verträge von Abfallbewirtschaftungsverbänden zur
Verbrennung von Abfällen in ausserkantonalen Anlagen, die vor dem 1.
Januar 2007 abgeschlossen wurden, bleiben unangetastet. Diese dürfen
aber nicht über die vereinbarte Dauer verlängert werden. Gegenwärtig
werden die brennbaren Siedlungsabfälle aus dem Oberengadin, dem Puschlav
sowie aus der Surselva aufgrund von Abnahmeverträgen in der KVA
Linthgebiet in Niederurnen und jene aus dem Münstertal in der KVA Horgen
entsorgt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden