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Der Kanton Graubünden passt seine Gesetzgebung dem neuen Ausländer- und Asylrecht des Bundes an. Das neue Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Graubünden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Dezembersession beraten.
Im September 2006 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie eine Teilrevision des Asylgesetzes angenommen. Beide Erlasse erfordern Anpassungen des kantonalen Rechts. Einen Schwerpunkt des Einführungsgesetzes bilden die Grundlagen für die zukünftigen Integrationsmassnahmen des Kantons, die nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" ausgestaltet werden. Eine nachhaltige Integration der Ausländerinnen und Ausländern soll zu einer längerfristigen Entlastung der Kosten im Bereich der öffentlichen und sozialen Sicherheit führen.
Integrationsförderung wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die sowohl dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden obliegt. In erster Linie hat die Integrationsförderungen im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen und den Institutionen der sozialen Sicherheit zu erfolgen. Besonders Rechnung getragen werden soll den Anliegen der Integration von Frauen, Kindern und Jugendlichen. Zudem sieht das neue Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Kanton und die Gemeinden an Projekte und Massnahmen zur Integration finanzielle Beiträge ausrichten können. Dazu zählen Projekte, die nicht in den Aufgabenbereich der Regelstrukturen gehören, wie zum Beispiel Projekte der Sprachförderung oder der Frühförderung. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration bilden namentlich ausreichende Sprachkenntnisse. Vorgesehen ist ausserdem, dass die Behörden mit Ausländerinnen und Ausländern über das Bundesrecht hinausgehende Vereinbarungen zur Integration abschliessen können.
Weiter enthält das Gesetz, Rahmenbedingungen, Zuständigkeitsregeln und Verfahrensbestimmungen, um die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht anzuwenden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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