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Die Bündner Regierung hat vom Ergebnis der Vernehmlassungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) Kenntnis genommen. Die Regierung stellt erfreut fest, dass das Projekt mit seiner Konzeption auf breite Akzeptanz stösst. Damit kann der vorgesehene Fahrplan eingehalten und die Vorlage dem Grossen Rat in der Aprilsession 2009 vorgelegt werden. Die Inkraftsetzung wird mit der Revision der eidgenössischen Strafprozessordnung koordiniert und darum auf den 1. Januar 2011 verschoben.

Bis Ende August 2008 hatten Behörden, Parteien und Organisationen Gelegenheit, zum Vernehmlassungsentwurf Bündner NFA Stellung zu nehmen. Insgesamt haben sich 162 politische Gemeinden, zahlreiche Kreise und Regionalverbände, sieben Parteien oder Parteigruppierungen sowie knapp 50 Verbände und Organisationen an der Vernehmlassung beteiligt. Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung genommen.

Erkenntnisse aus dem Vernehmlassungsverfahren
Grundsätzlich wird eine Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden als erforderlich erachtet und darum von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich begrüsst. Betreffend Finanzausgleich wird häufig gefordert, die Basis für das Ressourcenpotenzial der Gemeinden zu erweitern (z.B. unter Einbezug der Liegenschaften-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern). Teilweise kritische Bemerkungen fallen auf die Aufgabenentflechtung. Grundsätzlich wird eine Entflechtung Richtung Gemeinden kritischer beurteilt als eine solche Richtung Kanton. Eine Aufgabenentflechtung Richtung Gemeinden wird häufig mit der Furcht nach einem Leistungs- bzw. Qualitätsabbau verbunden. Angesichts der Komplexität der Vorlage ist es nachvollziehbar, dass zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer sektoriell zu einzelnen Bereichen Stellung genommen haben, so insbesondere zum Schul-, Sozial- und Spitalbereich. Die Teilentschuldung wird nur zusammen mit Auflagen bzw. Begleitmassnahmen unterstützt. Die Regierung betont, dass es sich bei der Bündner NFA um ein integrales, gesamtheitlich zu betrachtendes Reformprojekt handelt, welches nur als Ganzes die einmalige Gelegenheit bietet, in einer Globalbilanz die monetären Auswirkungen der Reform abzubilden und auszugleichen.

Was bezweckt die Bündner NFA?
Die Bündner NFA ist eines der grössten Föderalismusreformprojekte, welche im Kanton Graubünden je in Angriff genommen wurden. Die Regierung ruft deshalb die Zielsetzung dieses wichtigen Reformpakets in Erinnerung.
Der seit dem Jahr 1957 geltende innerkantonale Finanzausgleich erweist sich als wenig transparent, ist schwer steuerbar und setzt falsche Anreize. Zwischen dem Kanton und den Gemeinden besteht zudem ein unüberschaubares Aufgaben- und Finanzierungsgeflecht. Mit einer Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sollen Doppelspurigkeiten und gegenläufige Finanzströme abgebaut werden. Die Bündner NFA soll die Handlungsspielräume, die Eigenverantwortung und die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und des Kantons erhöhen. Eingeführt werden soll ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich, die Aufgaben sollen soweit wie möglich entflechtet werden. Ergänzend dazu ist beim Start des neuen Systems für übermässig verschuldete Gemeinden eine Teilentschuldung vorgesehen. Nicht Gegenstand der Vorlage ist ein materieller Leistungsaus- bzw. Leistungsabbau.

Wie sieht der weitere Fahrplan aus?
Die Regierung wird sich bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage intensiv mit den Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmer auseinandersetzen. Unter Wahrung der Gesamtoptik wird sie versuchen, den verschiedenen Interessen bestmöglich Rechnung zu tragen. Aufgrund des verschobenen Inkraftsetzungstermins der Eidgenössischen Straf- und Zivilprozessordnung hat die Regierung bereits entschieden, die Bündner NFA erst am 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Bündner NFA berücksichtigt die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Eidgenössischen Straf- und Zivilprozessordnung für den Kanton und die Gemeinden und ist deshalb zeitgleich mit dieser Vorlage in Kraft zu setzen. Die spätere Inkraftsetzung hat jedoch keinen Einfluss auf den ursprünglichen Fahrplan, d.h. die parlamentarische Beratung ist für die Aprilsession 2009 vorgesehen.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. iur. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Thomas Kollegger, Amt für Gemeinden, Tel.081 257 23 81

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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