Die Bündner Regierung hat vom Ergebnis der Vernehmlassungen im
Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) Kenntnis
genommen. Die Regierung stellt erfreut fest, dass das Projekt mit seiner
Konzeption auf breite Akzeptanz stösst. Damit kann der vorgesehene
Fahrplan eingehalten und die Vorlage dem Grossen Rat in der Aprilsession
2009 vorgelegt werden. Die Inkraftsetzung wird mit der Revision der
eidgenössischen Strafprozessordnung koordiniert und darum auf den 1.
Januar 2011 verschoben.
Bis Ende August 2008 hatten Behörden, Parteien und Organisationen
Gelegenheit, zum Vernehmlassungsentwurf Bündner NFA Stellung zu nehmen.
Insgesamt haben sich 162 politische Gemeinden, zahlreiche Kreise und
Regionalverbände, sieben Parteien oder Parteigruppierungen sowie knapp
50 Verbände und Organisationen an der Vernehmlassung beteiligt. Die
Regierung hat an ihrer letzten Sitzung Kenntnis vom Ergebnis der
Vernehmlassung genommen.
Erkenntnisse aus dem Vernehmlassungsverfahren
Grundsätzlich wird eine Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden als erforderlich erachtet
und darum von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich begrüsst.
Betreffend Finanzausgleich wird häufig gefordert, die Basis für das
Ressourcenpotenzial der Gemeinden zu erweitern (z.B. unter Einbezug der
Liegenschaften-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern). Teilweise
kritische Bemerkungen fallen auf die Aufgabenentflechtung. Grundsätzlich
wird eine Entflechtung Richtung Gemeinden kritischer beurteilt als eine
solche Richtung Kanton. Eine Aufgabenentflechtung Richtung Gemeinden
wird häufig mit der Furcht nach einem Leistungs- bzw. Qualitätsabbau
verbunden. Angesichts der Komplexität der Vorlage ist es
nachvollziehbar, dass zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer sektoriell zu
einzelnen Bereichen Stellung genommen haben, so insbesondere zum Schul-,
Sozial- und Spitalbereich. Die Teilentschuldung wird nur zusammen mit
Auflagen bzw. Begleitmassnahmen unterstützt. Die Regierung betont, dass
es sich bei der Bündner NFA um ein integrales, gesamtheitlich zu
betrachtendes Reformprojekt handelt, welches nur als Ganzes die
einmalige Gelegenheit bietet, in einer Globalbilanz die monetären
Auswirkungen der Reform abzubilden und auszugleichen.
Was bezweckt die Bündner NFA?
Die Bündner NFA ist eines der grössten Föderalismusreformprojekte,
welche im Kanton Graubünden je in Angriff genommen wurden. Die Regierung
ruft deshalb die Zielsetzung dieses wichtigen Reformpakets in
Erinnerung.
Der seit dem Jahr 1957 geltende innerkantonale Finanzausgleich
erweist sich als wenig transparent, ist schwer steuerbar und setzt
falsche Anreize. Zwischen dem Kanton und den Gemeinden besteht zudem ein
unüberschaubares Aufgaben- und Finanzierungsgeflecht. Mit einer
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Kanton und Gemeinden sollen Doppelspurigkeiten und gegenläufige
Finanzströme abgebaut werden. Die Bündner NFA soll die
Handlungsspielräume, die Eigenverantwortung und die Leistungsfähigkeit
der Gemeinden und des Kantons erhöhen. Eingeführt werden soll ein
vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich, die Aufgaben sollen
soweit wie möglich entflechtet werden. Ergänzend dazu ist beim Start des
neuen Systems für übermässig verschuldete Gemeinden eine
Teilentschuldung vorgesehen. Nicht Gegenstand der Vorlage ist ein
materieller Leistungsaus- bzw. Leistungsabbau.
Wie sieht der weitere Fahrplan aus?
Die Regierung wird sich bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage
intensiv mit den Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmer
auseinandersetzen. Unter Wahrung der Gesamtoptik wird sie versuchen, den
verschiedenen Interessen bestmöglich Rechnung zu tragen. Aufgrund des
verschobenen Inkraftsetzungstermins der Eidgenössischen Straf- und
Zivilprozessordnung hat die Regierung bereits entschieden, die Bündner
NFA erst am 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Bündner NFA
berücksichtigt die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der
Eidgenössischen Straf- und Zivilprozessordnung für den Kanton und die
Gemeinden und ist deshalb zeitgleich mit dieser Vorlage in Kraft zu
setzen. Die spätere Inkraftsetzung hat jedoch keinen Einfluss auf den
ursprünglichen Fahrplan, d.h. die parlamentarische Beratung ist für die
Aprilsession 2009 vorgesehen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. iur. Martin Schmid, Vorsteher Departement für
Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Thomas Kollegger, Amt für Gemeinden, Tel.081 257 23 81
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden