Seit Juni 2008 steigt die Zahl der Asylgesuche nach einer langen
Phase auf tiefem Niveau wieder stark an. Eine Trendwende ist - zumindest
während der Wintermonate - nicht in Sicht. Der Kanton Graubünden muss
2,7% aller neuen Asylgesuchen übernehmen. Um dieser gesetzlichen
Verpflichtung nachkommen zu können, ergreift der Kanton Graubünden
verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Aufnahmekapazität.
Die vom Kanton Graubünden aufzunehmende Zahl an Asylsuchenden hat
seit Juni 2008 stark zugenommen. Im Jahr 2008 sind dem Kanton Graubünden
bereits 281 Asylsuchende zugewiesen worden, was gegenüber dem Vorjahr eine
Zunahme von 106 Personen bedeutet. Aufgrund einer Lagebeurteilung des
Bundes ist in den nächsten Monaten nicht mit einem Rückgang der
Asylgesuche zu rechnen, sodass bis Ende Jahr nach Hochrechnungen des
Bundes voraussichtlich mit circa 390 Asylgesuchen oder einem Zuwachs von
80% zu rechnen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass beim Bund aufgrund der starken Zunahme
der Gesuche die Verfahrenspendenzen erheblich angestiegen sind. In den
Empfangsstellen werden vermehrt nur noch Kurzbefragungen durchgeführt,
was zur Folge hat, dass derzeit 75% aller dem Kanton Graubünden
zugewiesenen Asylsuchenden noch nicht zu ihren Asylgründen befragt
worden sind. Aufgrund der grossen Auslastung der Empfangsstellen können
dort auch nicht mehr im bisherigen Ausmass Asylgesuche erstinstanzlich
entschieden werden.
Die dargelegte Entwicklung im Asylbereich hat zur Folge, dass die
Kantone entgegen anderslautenden Versprechen des Bundes gezwungen sind,
die Neuzugänge rascher aufzunehmen und entsprechend Unterkünfte
bereitzustellen. Durch die Verfahrensverzögerungen werden die
vorhandenen Unterkünfte sodann länger als bisher beansprucht, wodurch
ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen entsteht. Aufgrund dieser neuen
Umstände sieht sich der Kanton Graubünden gezwungen, sein bestehendes
Angebot an Transitzentren kontinuierlich zu erhöhen.
Derzeit verfügt der Kanton Graubünden insgesamt über 299 Plätze in
Kollektivzentren; diese sind gegenwärtig zu 96% belegt. Durch die
Umwandlung des Ausreisezentrums "Flüeli" in Valzeina in ein
Transitzentrum konnten kurzfristig circa 40 neue Plätze für Personen mit
hängigem Verfahren bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen
Unterbringungsmöglichkeiten sowie die vorhandenen Reserveunterkünfte
vermögen den Bedarf jedoch lediglich kurzfristig abdecken. Das Amt für
Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden hat deshalb bereits die Suche
nach einer weiteren Kollektivunterkunft in die Wege geleitet. Ebenfalls
eingeleitet wurde auch die Bereitstellung von Zivilschutzunterkünften
als Reserve zur Aufnahme von Asylsuchenden bei einem weiteren Anstieg
der Gesuchseingänge.
Die Umnutzung des Ausreisezentrums machte eine Umquartierung der
abgewiesenen Asylsuchenden, welche Nothilfe beanspruchen, unumgänglich.
Neun Personen, welche mehrheitlich seit Monaten ihrer Ausreisepflicht
keine Folge leisten und derzeit nicht ausgeschafft werden können, werden
bis auf weiteres im Minimalzentrum "Waldau", für welches eine
besondere Hausordnung erlassen wurde, in der Gemeinde Igis-Landquart
untergebracht. Dort wird ihnen die verfassungsrechtlich gebotene
Nothilfe ausgerichtet.
Nothilfe im Sinne des Bundesgerichtes umfasst einzig die in einer
Notlage im Sinne einer Überbrückungshilfe unerlässlichen Mittel in Form
von Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinischer Grundversorgung, um
überleben zu können (Urteil des Bundesgerichtes 2P.318/2004 vom 18. März
2005). Die vom Kanton Graubünden ausgerichtete Nothilfe entspricht
diesen Vorgaben und ist mit der Praxis anderer Kantone bei der
Ausrichtung von Nothilfe vergleichbar.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für
Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
- Heinz Brand, Vorsteher Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Graubünden, Tel. 081 257 25 21
Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit