Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der
Fischereibetriebsvorschriften genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in
Kraft gesetzt. Nötig sind die Anpassungen aufgrund der revidierten
Tierschutzgesetzgebung des Bundes.
Ab dem 1. Januar 2009 haben die Fischerinnen und Fischer beim Bezug
eines Jahres- oder Monatspatentes einen Sachkundeausweis vorzuweisen.
Diese Neuerungen werden auch in den Fischereibetriebsvorschriften
nachgeführt. Dabei beschränkt sich die Regierung darauf, in den
Fischereibetriebsvorschriften die für die Fischereipraxis wesentlichen
Tierschutzbestimmungen aufzuführen. Ausserdem wird das Fangmass für die
Regenbogenforelle im Alpenrhein angepasst und ein Mindestmass von 24
Zentimetern eingeführt. Schliesslich werden im Einzugsgebiet des
Vorderrheins sowie des Hinterrheins zwei Schonstrecken aufgehoben.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 365'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Galerie Cassanawald
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Cassanawald - Anschluss
Nufenen
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden