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Die Bündner Regierung hat das totalrevidierte Veterinärgesetz auf den 1. Dezember 2008 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die Veterinärverordnung angepasst und eine Sömmerungsverordnung erlassen.
Der Grosse Rat hatte der Totalrevision des Veterinärgesetzes in der Augustsession 2007 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 12. Dezember 2007 ungenutzt abgelaufen. Mit den Neuerungen wird einerseits das kantonale Recht an das veränderte Bundesrecht angepasst. Andererseits sollen in einigen Bereichen neue Akzente gesetzt werden. So sind unter anderem Massnahmen gegen gefährliche Hunde ins Gesetz aufgenommen worden. Vorgesehen ist beispielsweise, dass verhaltensauffällige Hunde einem Wesenstest unterzogen werden können. Neu geregelt werden auch die Berufe der Tiergesundheitspflege. Die Bestimmungen für Tierheilpraktiker und ähnliche Berufsgruppen werden verschärft. Personen, die in den drei Monaten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes einen solchen Beruf regelmässig ausgeübt haben, können diesen weiterhin ausüben, wenn sie sich innerhalb von drei Monaten seit Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit melden. Schliesslich setzen die Anpassungen die neuen bundesrechtlichen Anforderungen im Veterinärdienst um.
Mittlerweile ist das eidgenössische Tierschutzgesetz mitsamt der neuen Tierschutzverordnung auf den 1. September 2008 in Kraft getreten. Die Überprüfung der neuen Tierschutzbestimmungen des Bundes ergab nur geringen Handlungsbedarf für das kantonale Recht. Dieser konnte in den Anpassungen der Veterinärverordnung berücksichtigt werden. Die Verordnung regelt unter anderem die Berufe der Tiergesundheitspflege, den Umgang mit Tierarzneimitteln, den Tierschutz und den Viehhandel.

Aus Gemeinden und Regionen
Schiers: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Schiers vom 3. Oktober 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Beseitigung Unwetterschäden: Der Kanton Graubünden unterstützt die von den Unwettern 2008 betroffenen Gemeinden bei der Beseitigung der Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturanlagen und wertvollem Kulturland. Die Regierung hat einen Kantonsbeitrag von insgesamt 718'740 Franken gesprochen. Dies entspricht dem kantonalen Anteil von 90 Prozent an die vom Bund in Aussicht gestellten Beiträge von 798'600 Franken. Ausserordentliche lokal begrenzte Niederschläge mit Rüfenniedergängen und Hangrutschen haben im Juli wie auch im August und September 2008 in verschiedenen Gemeinden des Kantons grössere Elementarschäden verursacht. Die subventionsberechtigte Gesamtschadenssumme an landwirtschaftlichen Infrastrukturen und Kulturland wird auf 2'420'000 Franken geschätzt. Betroffen sind insgesamt 13 Gemeinden.
Alpine Astro-Village / Lü Stailas AG: Der Alpine Astro-Village / Lü Stailas AG wird, unter der Voraussetzung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, an die Realisierung des Astrofotografie-Zentrums AAV Lü-Stailas ein Darlehen gemäss Neuer Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 340'000 Franken gewährt. Zudem wird ein Kantonsbeitrag von 57'235 Franken zugesichert.
Verein Erlebnis mit Herz: Dem Verein Erlebnis mit Herz wird an die Realisierung des "Madrisalandes" Klosters, erste Etappe (2007 - 2009), ein Kantonsbeitrag von 300'000 Franken zugesichert. Voraussetzung ist das Zustandekommen der Gesamtfinanzierung.
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt vier humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 28'000 Franken bewilligt. Davon werden 10'000 Franken dem Schweizerischen Roten Kreuz zu Gunsten der Nothilfe-Aktion für die Flutopfer in Haiti ausgerichtet.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung

Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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