Die Bündner Regierung hat das totalrevidierte Veterinärgesetz auf
den 1. Dezember 2008 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die
Veterinärverordnung angepasst und eine Sömmerungsverordnung erlassen.
Der Grosse Rat hatte der Totalrevision des Veterinärgesetzes in der
Augustsession 2007 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 12. Dezember
2007 ungenutzt abgelaufen. Mit den Neuerungen wird einerseits das
kantonale Recht an das veränderte Bundesrecht angepasst. Andererseits
sollen in einigen Bereichen neue Akzente gesetzt werden. So sind unter
anderem Massnahmen gegen gefährliche Hunde ins Gesetz aufgenommen
worden. Vorgesehen ist beispielsweise, dass verhaltensauffällige Hunde
einem Wesenstest unterzogen werden können. Neu geregelt werden auch die
Berufe der Tiergesundheitspflege. Die Bestimmungen für Tierheilpraktiker
und ähnliche Berufsgruppen werden verschärft. Personen, die in den drei
Monaten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes einen solchen Beruf
regelmässig ausgeübt haben, können diesen weiterhin ausüben, wenn sie
sich innerhalb von drei Monaten seit Inkrafttreten dieses Gesetzes beim
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit melden. Schliesslich
setzen die Anpassungen die neuen bundesrechtlichen Anforderungen im
Veterinärdienst um.
Mittlerweile ist das eidgenössische Tierschutzgesetz mitsamt der
neuen Tierschutzverordnung auf den 1. September 2008 in Kraft getreten.
Die Überprüfung der neuen Tierschutzbestimmungen des Bundes ergab nur
geringen Handlungsbedarf für das kantonale Recht. Dieser konnte in den
Anpassungen der Veterinärverordnung berücksichtigt werden. Die
Verordnung regelt unter anderem die Berufe der Tiergesundheitspflege,
den Umgang mit Tierarzneimitteln, den Tierschutz und den Viehhandel.
Aus Gemeinden und Regionen
Schiers: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Schiers vom
3. Oktober 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Beseitigung Unwetterschäden: Der Kanton Graubünden unterstützt die
von den Unwettern 2008 betroffenen Gemeinden bei der Beseitigung der
Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturanlagen und wertvollem
Kulturland. Die Regierung hat einen Kantonsbeitrag von insgesamt 718'740
Franken gesprochen. Dies entspricht dem kantonalen Anteil von 90 Prozent
an die vom Bund in Aussicht gestellten Beiträge von 798'600 Franken.
Ausserordentliche lokal begrenzte Niederschläge mit Rüfenniedergängen
und Hangrutschen haben im Juli wie auch im August und September 2008 in
verschiedenen Gemeinden des Kantons grössere Elementarschäden
verursacht. Die subventionsberechtigte Gesamtschadenssumme an
landwirtschaftlichen Infrastrukturen und Kulturland wird auf 2'420'000
Franken geschätzt. Betroffen sind insgesamt 13 Gemeinden.
Alpine Astro-Village / Lü Stailas AG: Der Alpine Astro-Village / Lü
Stailas AG wird, unter der Voraussetzung der Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung, an die Realisierung des Astrofotografie-Zentrums AAV
Lü-Stailas ein Darlehen gemäss Neuer Regionalpolitik des Bundes (NRP)
von 340'000 Franken gewährt. Zudem wird ein Kantonsbeitrag von 57'235
Franken zugesichert.
Verein Erlebnis mit Herz: Dem Verein Erlebnis mit Herz wird an die
Realisierung des "Madrisalandes" Klosters, erste Etappe (2007 - 2009),
ein Kantonsbeitrag von 300'000 Franken zugesichert. Voraussetzung ist
das Zustandekommen der Gesamtfinanzierung.
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt vier humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 28'000 Franken
bewilligt. Davon werden 10'000 Franken dem Schweizerischen Roten Kreuz
zu Gunsten der Nothilfe-Aktion für die Flutopfer in Haiti ausgerichtet.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden