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Die Bündner Regierung spricht sich gegen die Volksinitiative "Bündner Fachschule für Pflege Ilanz" aus. In ihrer an den Grossen Rat verabschiedeten Botschaft beantragt sie, die Initiative abzulehnen. Die Initiative will der Ilanzer Pflegeschule eine Vorzugsstellung sichern und die Umsetzung wäre mit grossen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten verbunden. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Februarsession 2009 behandeln.

Für den gesamten Berufsbildungsbereich hat die Regierung vom Gesetzgeber den Auftrag zur Steuerung und Koordination der schulischen Ausbildungsangebote erhalten. Diesen Auftrag will die Regierung auch in Zukunft erfüllen. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative "Bündner Fachschule für Pflege Ilanz" abzulehnen. Die Initiative will der Regierung diesen Steuerungs- und Koordinationsauftrag im Gesundheitsbereich entziehen und Ilanz sowie der Ilanzer Pflegefachschule als Aus- und Weiterbildungsort eine Vorzugsstellung sichern.
Nach erfolglosen Verhandlungen mit der Bündner Fachschule für Pflege in Ilanz hatte die Regierung im Oktober 2006 dem Gesuch der Schule nicht entsprochen, welche in Ilanz eine neue Höhere Fachschule für Pflege aufbauen wollte. In der Folge wurde eine Volksinitiative eingereicht. Diese verlangt, dass die Regierung durch zu schaffende Gesetzesbestimmungen verpflichtet wird, den Standort Ilanz, insbesondere die Bündner Fachschule für Pflege Ilanz, als Aus- und Weiterbildungsort im Gesundheitsbereich zu erhalten und zu fördern. Formell zielt die mit 3'364 gültigen Unterschriften zustande gekommene Initiative auf eine Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote. Die im Gesetz verankerten Voraussetzungen für die Anerkennung von schulischen Institutionen sollen im Gesundheitsbereich für die Schule in Ilanz nicht gelten. Vielmehr soll der Kanton in diesem Ausnahmefall den Fortbestand unbefristet und voraussetzungslos, also auch unabhängig vom Bedarf eines solchen Bildungsangebots, gewährleisten.
Die Regierung hat gestützt auf die getroffenen Abklärungen festgestellt, dass im Kanton der Bedarf für eine von der Initiative geforderte zweite Höhere Fachschule für Pflege heute nicht besteht. Auch mittel- und längerfristig sind kaum Anhaltspunkte ersichtlich, dass sich ein höherer Bedarf einstellen wird. Vielmehr wird Graubünden seine Kräfte konzentrieren müssen, um dem nationalen Trend zu mehr Fachhochschulstudiengängen im Gesundheitsbereich Paroli bieten zu können und um die periphere Lage Graubündens zu kompensieren. Mit dem vom Kanton in Chur bereit gestellten Ausbildungsangebot ist der Bildungs- und Wirtschaftsstandort Graubünden mit einem attraktiven und zeitgemässen Ausbildungsangebot derzeit gut positioniert.
Die Umsetzung der Initiative wäre mit grossen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten verbunden. Die Initiative ist nach Auffassung der Regierung auch deshalb abzulehnen. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Gesetzgeber eine rechtsgleiche Behandlung verfolgen und zumindest im Gesundheitsbereich die Regierung allgemein vom Steuerungs- und Koordinationsauftrag entlasten will. Grosse Probleme ergeben sich aber auch, wenn Ilanz im gesundheitlichen Berufsbildungsbereich eine Privilegierung eingeräumt würde.
Das Beibehalten des Steuerungs- und Koordinationsauftrags für den gesamten Berufsbildungsbereich ist nach Auffassung der Regierung zweckmässiger. So kann der Kanton die Angebote so zusammenstellen, dass für Schulen auf der Sekundarstufe II - mit den Berufsfachschulen und den Mittelschulen - die Region mit genügend Lehrstellen oder der Kanton die Rekrutierungsbasis ist, derweil dies im Tertiärbereich mit den Höheren Fachschulen in der Regel der ganze Kanton ist. Dass die Regierung und der Grosse Rat Ilanz als solches regionales Zentrum für die Sekundarstufe II fördern, haben sie mit dem Splitting-Modell an der gewerblichen Berufsschule und mit der neuen Fachmittelschule mit Fachmaturität Gesundheit deutlich gezeigt.
Geplant ist, dass der Grosse Rat die Initiative in der Februarsession 2009 behandelt. Bei Annahme der Initiative, die als allgemeine Anregung ausgestaltet ist, wäre innerhalb eines Jahres eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Diese Gesetzesvorlage würde nach Verabschiedung durch den Grossen Rat ihrerseits dem Gesetzesreferendum unterstehen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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