Die Bündner Regierung spricht sich gegen die Volksinitiative
"Bündner Fachschule für Pflege Ilanz" aus. In ihrer an den Grossen Rat
verabschiedeten Botschaft beantragt sie, die Initiative abzulehnen. Die
Initiative will der Ilanzer Pflegeschule eine Vorzugsstellung sichern
und die Umsetzung wäre mit grossen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten
verbunden. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Februarsession 2009
behandeln.
Für den gesamten Berufsbildungsbereich hat die Regierung vom
Gesetzgeber den Auftrag zur Steuerung und Koordination der schulischen
Ausbildungsangebote erhalten. Diesen Auftrag will die Regierung auch in
Zukunft erfüllen. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative
"Bündner Fachschule für Pflege Ilanz" abzulehnen. Die Initiative will
der Regierung diesen Steuerungs- und Koordinationsauftrag im
Gesundheitsbereich entziehen und Ilanz sowie der Ilanzer
Pflegefachschule als Aus- und Weiterbildungsort eine Vorzugsstellung
sichern.
Nach erfolglosen Verhandlungen mit der Bündner Fachschule für Pflege
in Ilanz hatte die Regierung im Oktober 2006 dem Gesuch der Schule nicht
entsprochen, welche in Ilanz eine neue Höhere Fachschule für Pflege
aufbauen wollte. In der Folge wurde eine Volksinitiative eingereicht.
Diese verlangt, dass die Regierung durch zu schaffende
Gesetzesbestimmungen verpflichtet wird, den Standort Ilanz, insbesondere
die Bündner Fachschule für Pflege Ilanz, als Aus- und Weiterbildungsort
im Gesundheitsbereich zu erhalten und zu fördern. Formell zielt die mit
3'364 gültigen Unterschriften zustande gekommene Initiative auf eine
Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung und weiterführende
Bildungsangebote. Die im Gesetz verankerten Voraussetzungen für die
Anerkennung von schulischen Institutionen sollen im Gesundheitsbereich
für die Schule in Ilanz nicht gelten. Vielmehr soll der Kanton in diesem
Ausnahmefall den Fortbestand unbefristet und voraussetzungslos, also
auch unabhängig vom Bedarf eines solchen Bildungsangebots,
gewährleisten.
Die Regierung hat gestützt auf die getroffenen Abklärungen
festgestellt, dass im Kanton der Bedarf für eine von der Initiative
geforderte zweite Höhere Fachschule für Pflege heute nicht besteht. Auch
mittel- und längerfristig sind kaum Anhaltspunkte ersichtlich, dass sich
ein höherer Bedarf einstellen wird. Vielmehr wird Graubünden seine
Kräfte konzentrieren müssen, um dem nationalen Trend zu mehr
Fachhochschulstudiengängen im Gesundheitsbereich Paroli bieten zu können
und um die periphere Lage Graubündens zu kompensieren. Mit dem vom
Kanton in Chur bereit gestellten Ausbildungsangebot ist der Bildungs-
und Wirtschaftsstandort Graubünden mit einem attraktiven und
zeitgemässen Ausbildungsangebot derzeit gut positioniert.
Die Umsetzung der Initiative wäre mit grossen Schwierigkeiten und
Unwägbarkeiten verbunden. Die Initiative ist nach Auffassung der
Regierung auch deshalb abzulehnen. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn
der Gesetzgeber eine rechtsgleiche Behandlung verfolgen und zumindest im
Gesundheitsbereich die Regierung allgemein vom Steuerungs- und
Koordinationsauftrag entlasten will. Grosse Probleme ergeben sich aber
auch, wenn Ilanz im gesundheitlichen Berufsbildungsbereich eine
Privilegierung eingeräumt würde.
Das Beibehalten des Steuerungs- und Koordinationsauftrags für den
gesamten Berufsbildungsbereich ist nach Auffassung der Regierung
zweckmässiger. So kann der Kanton die Angebote so zusammenstellen, dass
für Schulen auf der Sekundarstufe II - mit den Berufsfachschulen und den
Mittelschulen - die Region mit genügend Lehrstellen oder der Kanton die
Rekrutierungsbasis ist, derweil dies im Tertiärbereich mit den Höheren
Fachschulen in der Regel der ganze Kanton ist. Dass die Regierung und
der Grosse Rat Ilanz als solches regionales Zentrum für die
Sekundarstufe II fördern, haben sie mit dem Splitting-Modell an der
gewerblichen Berufsschule und mit der neuen Fachmittelschule mit
Fachmaturität Gesundheit deutlich gezeigt.
Geplant ist, dass der Grosse Rat die Initiative in der
Februarsession 2009 behandelt. Bei Annahme der Initiative, die als
allgemeine Anregung ausgestaltet ist, wäre innerhalb eines Jahres eine
Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Diese Gesetzesvorlage würde nach
Verabschiedung durch den Grossen Rat ihrerseits dem Gesetzesreferendum
unterstehen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden