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Die Umsetzung des Assoziierungsabkommens der Schweiz an Schengen/Dublin hat auch Auswirkungen auf die ausländische Bevölkerung. Ab sofort werden durch das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden neue Ausländerausweise ausgestellt. Einreisevisa der Schengen-Staaten gelten neu auch für die Schweiz.

Neue Ausländerausweise
Ab sofort erhalten Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit, die sich länger als vier Monate in der Schweiz aufhalten und die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, einen neuen Ausländerausweis. Davon ausgenommen sind Asylsuchende. Der neue Ausländerausweis hat das gleiche Format wie die Schweizer Identitätskarte und beinhaltet nebst Personen- und Aufenthaltsdaten auch ein Lichtbild sowie die Unterschrift der ausländischen Person. Zur Ausstellung des neuen Ausweises müssen zusätzlich ein Passfoto und die Unterschrift eingereicht werden. Hinsichtlich Fotoqualität und Unterschriftenregelung gelten die gleichen Anforderungen wie bei den Schweizer Reisedokumenten. Das Verfahren zur Ausfertigung des neuen Ausweises ist aufwändiger und komplizierter. Die Identität der Person muss durch die Gemeinden genau überprüft werden. Eine persönliche Gesuchseinreichung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ist deshalb neu zwingend. Alle bestehenden Ausländerausweise sind bis zu ihrem Ablauf gültig und werden erst danach durch einen neuen Ausländerausweis ersetzt.

Schengen-Visa
Seit dem 12. Dezember 2008 werden die Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert. Ebenfalls können ab diesem Datum die Schweizer Auslandvertretungen, die Kantone und die Grenzposten die neuen Schengen-Visa, welche die alten Schweizer-Visa ersetzen, ausstellen.

Reisefreiheit im Schengenraum
Seit der Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens können Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit mit ihrem bisherigen oder neuen Schweizer Ausländerausweis und einem gültigen heimatlichen Reisepass ohne zusätzliches Visum und ohne weitere Formalitäten in den gesamten Schengenraum reisen.

Gremium: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
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