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Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (KWBG) auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Damit erhält der Wasserbau im Kanton Graubünden eine neue zeitgemässe gesetzliche Grundlage.
Der Grosse Rat hatte dem Erlass des Gesetzes in der Augustsession zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 3. Dezember 2008 unbenutzt abgelaufen. Das neue kantonale Wasserbaugesetz konzentriert sich auf die Regelung von baulichen Schutzmassnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen des Wassers durch Überschwemmungen oder Murgänge auf Menschen und Sachwerte. Unangetastet bleibt der Grundsatz, wonach die Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind. Der Kanton übernimmt aber unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben bei der Projektierung, Genehmigung und Subventionierung von Wasserbauprojekten. Ausserdem wird ein modernes Projektgenehmigungsverfahren eingeführt.

Regierung passt Verordnung zum Gesundheitsgesetz an
Die Bündner Regierung hat eine Revision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz beschlossen und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Damit werden die Qualitätsanforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebsbewilligungen für Alters- und Pflegeheime, Pflegegruppen sowie die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung konkretisiert.
Grund für die Anpassungen ist die vom Grossen Rat beschlossene und seit Anfang Jahr in Kraft getretene Teilrevision des Krankenpflegegesetzes. Unter anderem wurde eine leistungsabhängige Finanzierung der Spitex-Dienste sowie der Mütter- und Väterberatung eingeführt. Neu geregelt wurden auch die Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen.
Diese Neuerungen bedingen eine Konkretisierung der Bewilligungsvoraussetzungen für diese Institutionen in der Verordnung zum Gesundheitsgesetz. Dabei werden für Pflegeheime, Pflegegruppen und Pflegewohnungen sowie für Spitex-Dienste die Anforderungen und Vorgaben festgelegt, die sie erfüllen müssen, damit ihnen die kantonalen Behörden eine Betriebsbewilligung erteilen können. Dazu zählen etwa bestimmte minimale fachliche Anforderungen an das Pflege- und Betreuungspersonal. Neu müssen Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen zudem über ein Betriebs- sowie Pflege- und Betreuungskonzept für Demenzkranke verfügen.
Als weitere Neuerung wird in der Verordnung bei den Berufsausübungsbewilligungen die Tätigkeit als Osteopath als eigenständiger Beruf des Gesundheitswesen anerkannt und der kantonalen Bewilligungspflicht unterstellt. Eine solche Bewilligung wird erteilt, wenn Bewerber das entsprechende interkantonale Diplom besitzen.

Rascherer Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer wird begrüsst
Die Bündner Regierung unterstützt den vom Bund geplanten rascheren Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer. Dabei schlägt der Bund zwei Varianten zur Diskussion vor: einen jährlichen Ausgleich und einen periodischen Ausgleich bei Erreichen einer Teuerung von drei Prozent.
Für den Ausgleich der kalten Progression hält die Regierung einzig die Variante mit der periodischen Anpassung bei einem Anstieg der Teuerung von drei Prozent für tauglich, wie sie in ihrer Vernehmlassung an den Bund schreibt. Ein jährlicher Ausgleich scheint für die Regierung weder notwendig noch administrativ sinnvoll und wird abgelehnt. Die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen dürften im Kanton Graubünden zu Mindereinnahmen beim Anteil an der direkten Bundessteuer in der Grössenordnung von zwei Millionen Franken führen. Von kalter Progression wird gesprochen, wenn eine steuerpflichtige Person beim Steuertarif in eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs nominal gestiegen ist. Die steuerpflichtige Person hat somit eine höhere Steuerbelastung zu tragen, obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.

Regierung befürwortet geplante Anpassung der Lebensmittelgesetzgebung an das europäische Recht
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundes, die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung an das europäische Recht anzupassen und damit die Kompatibilität zu erhöhen. Dadurch können Handelshemmnisse abgebaut werden. Positiv auswirken könnte sich dies insbesondere auf die für den Kanton Graubünden wichtige Produktion von Milcherzeugnissen auf Sömmerungsbetrieben, die zunehmend exportiert werden. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund fest. Mit der Revision beabsichtigt der Bund, in insgesamt neun Ausführungsverordnungen zum Lebensmittelgesetz Anpassungen an das europäische Recht sowie an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik vorzunehmen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Ardez: Das Projekt "Bachumleitung Aual Grond" der Gemeinde Ardez wird genehmigt und mit einem Beitrag von 748'500 Franken unterstützt.
- Felsberg: In der Gemeinde Felsberg wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrassen eingeführt.
- St. Moritz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde St. Moritz vom 1. Juni 2008 wird genehmigt.
- Davos: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Davos Klosters Bergbahnen AG für den Bau und Betrieb einer Ersatzanlage der Standseilbahn Höhenweg - Weissfluhjoch auf Gebiet der Landschaft Davos Gemeinde beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 14 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 496'500 Franken gesprochen.
- Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 150'000 Franken an der Gesamtrestaurierung des Hauses und der Stallscheune Nr. 66 in Bergün. An die Renovation des Hauptbaus des Hotels Piz Linard in Lavin wird ein Beitrag von maximal 67'900 Franken entrichtet.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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