Die Bündner Regierung hat als neues Mitglied des Bankrates der
Graubündner Kantonalbank lic. iur. et oec. Christian Thöny aus Chur
gewählt. Diese Wahl gilt für die Amtsperiode vom 1. April 2009 bis
31. März 2013. Gleichzeitig hat die Regierung den bisherigen Bankrat
Peter Wettstein, Domat/Ems, als Bankvizepräsident gewählt.
Die Amtszeiten des bisherigen Bankvizepräsidenten Dumeni Columberg
sowie der bisherigen Bankräte Hans-Peter Pleisch und Hans Telli laufen
auf den 31. März 2009 ab. Die vom Grossen Rat in der Oktobersession 2008
beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank
sieht vor, dass neu die Regierung die Mitglieder des Bankrates wählt.
Zudem wurde beschlossen, dass der Bankrat von elf auf sieben Mitglieder
verkleinert wird. Die Übergangsbestimmung regelt, dass in der Zeit vom
1. April 2009 bis zum 31. März 2011 der Bankrat aus neun Mitgliedern
besteht.
Die Referendumsfrist für die Teilrevision des Gesetzes über die
Graubündner Kantonalbank läuft noch bis zum 28. Januar 2009. Daher hat
die Regierung die Wahlen unter dem Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der
Referendumsfrist und des Inkrafttretens der Teilrevision vorgenommen.
Regierung weist Vorwürfe der Petition "Menschenwürdige Nothilfe für
abgewiesene Asylsuchende in der Waldau in Landquart" zurück
Die Bündner Regierung hat die Petition "Menschenwürdige Nothilfe für
abgewiesene Asylsuchende in der Waldau in Landquart" zur Kenntnis
genommen. Die darin geäusserten Vorwürfe, wonach das Augenmass bei der
Ausgestaltung der Nothilfe verloren gegangen sei, hält die Regierung für
unangebracht und weist sie zurück.
Die Petition, die von der Juso Grischun süd und der SP
Oberengadin-Bergell eingereicht wurde, kritisiert die Art und Weise der
Ausrichtung der Nothilfe im Kanton Graubünden und ersucht zugleich um
eine bessere und menschenwürdigere Lösung für den Aufenthalt
abgewiesener Asylsuchender. In ihrer Antwort hält die Regierung fest,
dass es sich bei den Nothilfebezügern, welche derzeit in Landquart
untergebracht sind, um abgewiesene Asylsuchende handelt, deren Verfahren
rechtskräftig abgeschlossen wurden und deren Ausreisefrist abgelaufen
ist. Mit ihrem weiteren Verbleib in der Schweiz missachten diese
Personen nicht nur ihre Pflicht zur Ausreise, sondern sie ignorieren
damit gleichzeitig den Asylentscheid, der die Zumutbarkeit der Rückkehr
ins Heimatland bejaht. Weiter hält die Regierung fest, dass den
Nothilfebezügern in Landquart im Sinne der bundesgerichtlichen
Rechtsprechung ausreichende Nothilfe zur Verfügung gestellt wird.
Ausserdem weist die Regierung darauf hin, dass die Nothilfeeinrichtung
nicht für einen längeren Verbleib konzipiert ist, sondern vor allem zur
Vorbereitung der Aus- oder Weiterreise dienen soll. Dabei werden die
Nothilfebezüger auch beraten und nötigenfalls unterstützt. Schliesslich
erklärt die Regierung, dass sie nicht in Betracht zieht, die
Betreuungszuständigkeit wieder wie in der Petition verlangt an das
Sozialamt zurück zu übertragen. Die Betreuung aller Personen des
Asylbereichs wird von gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht wahrgenommen.
Parlamentarische Initiative "Angemessene Wasserzinse" wird
unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst die Parlamentarische Initiative
"Angemessene Wasserzinse", die eine gestaffelte Erhöhung der Wasserzinse
vorschlägt, ausdrücklich. In ihrer Vernehmlassungsantwort schliesst sich
die Regierung den Ausführungen der Regierungskonferenz der
Gebirgskantone an. Gleichzeitig fordert die Regierung, dass im Gesetz
parallel zur Wasserzinserhöhung eine Bestimmung festgeschrieben wird,
die zwischen dem ersten und zweiten Erhöhungsschritt eine Anpassung an
allfällige besondere Teuerungsentwicklungen vorsieht.
Seit 1997 beträgt der Wasserzins jährlich maximal 80 Franken pro
Kilowatt Bruttoleistung. Die Regierung betrachtet die vorgeschlagene
Erhöhung des Wasserzinses ab 2010 auf 100 Franken und ab 2015 auf 110
Franken als gerechtfertigt. Die damit verbundenen Belastungen für die
Betreiber von Wasserkraftanlagen und für die Endkonsumenten werden als
massvoll erachtet. Wünschbar wäre auch ein Speicherzuschlag gewesen,
schreibt die Regierung. Angesichts des heute deutlich veränderten
Wirtschaftsumfelds ist dieses berechtigte Anliegen der Bergkantone
jedoch vorläufig zurückzustellen.
Regierung nimmt neues Zusammenarbeitsmodell zwischen der Agentura da
Novitads Rumantscha und der Quotidiana zur Kenntnis
Die Bündner Regierung hat das neue Zusammenarbeitsmodell zwischen
der Agentura da Novitads Rumantscha (ANR) und der La Quotidiana (LQ) zur
Kenntnis genommen. Das Modell sieht einen Redaktionspool im Umfang von
865 Stellenprozenten vor.
Die Herausgeberin der romanischen Tageszeitung La Quotidiana, die
Südostschweiz Mediengruppe AG, hatte im Sommer dem Stiftungsrat der ANR
verschiedene Vorschläge für eine engere Zusammenarbeit unterbreitet.
Ausgangspunkt bildete die unsichere finanzielle Situation der La
Quotidiana. Am 25. November 2008 hat der Stiftungsrat der ANR ein
entsprechendes Zusammenarbeitsmodell einstimmig verabschiedet.
Wesentlich an der neuen Zusammenarbeit ist laut Regierung, dass sie
kostenneutral ist. Das heisst, dass die ANR weder beim Bund noch beim
Kanton eine Erhöhung der Beiträge beantragt. Zudem bleibt die
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der ANR erhalten.
Das Bundesamt für Kultur macht beim neuen Zusammenarbeitsmodell
unter anderem die Auflage, dass die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
der ANR vertraglich gewährleistet werden muss. Aufgrund dieser Auflagen
verlangt die Regierung insbesondere, dass die Arbeitsteilung und die
Weisungsbefugnis zwischen der ANR und der LQ vertraglich eindeutig
geregelt werden.
Gemeinden können vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe
bestimmen
Die Gemeinden in Graubünden sind neu berechtigt, höchstens vier
Daten für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zu bezeichnen. Die Bündner
Regierung hat die entsprechende Verordnung zum Einführungsgesetz zum
Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz
erlassen und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Gemäss dem angepassten Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie,
Gewerbe und Handel können die Kantone höchstens vier Sonntage pro Jahr
bezeichnen, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Bewilligung
beschäftigt werden dürfen. Für die Regierung macht es Sinn, diese
Aufgabe an die Gemeinden zu delegieren. Von den vier bewilligungsfreien
Sonntagsverkäufen dürfen höchstens zwei in die Adventszeit fallen. Die
Gemeinden müssen jeweils bis Ende Februar dem kantonalen Amt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit melden, welche bewilligungsfreien
Sonntagsverkäufe sie im laufenden Jahr bestimmt haben.
Aus Gemeinden und Regionen
- Surses: Die Verfassung des Kreises Surses vom 30. November
2008 wird genehmigt.
- Mundaun: Die neue Verfassung der Gemeinde Mundaun vom
19. Dezember 2008 wird genehmigt.
- Schlans: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde
Schlans vom 30. Mai 2008 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Davos Destinations-Organisation: Der Davos Destinations-Organisation
wird für die geplante Transformation zur Bildung einer
Destinationsmanagement-Organisation (DMO) ein Beitrag von insgesamt
1'100'000 Franken für die Jahre 2008 und 2009 zugesichert.
Verein Savognin Tourismus: Dem Verein Savognin Tourismus im Surses
wird für die geplante Transformation zur Bildung einer zukünftigen
Tourismusorganisation (zTO) ein Beitrag von insgesamt 350'000 Franken
für die Jahre 2008 und 2009 zugesichert.
Verein Osec: Der Kanton Graubünden beteiligt sich finanziell an der
Koordination der Standortpromotion im Ausland durch den Verein Osec für
die drei Jahre 2009, 2010 und 2011. Die Kostenbeteiligung beträgt pro
Jahr 32'890 Franken.
Argo Stiftung: Der Argo Stiftung Bündnerische Werkstätten und
Wohnheime für Behinderte wird an den Kauf des Stockwerkeigentums an der
Gartenstrasse, Chur, zur Schaffung einer betreuten Wohngruppe
(Altersstöckli) ein Beitrag von maximal 1'388'294 Franken zugesichert.
Verein Frauenzentrale Graubünden: Die Regierung hat den
Leistungsauftrag an die Frauenzentrale Graubünden per 1. Januar 2009
genehmigt. An die Frauenzentrale Graubünden wird jährlich ein Beitrag
von 60'000 Franken ausgerichtet.
Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA: Dem Bündner
Waldwirtschaftsverband SELVA wird ein Kantonsbeitrag von 56'000 Franken
für das Jahr 2008 zugesprochen.
Sport-Fonds: Die Regierung hat den 45 Organisationen und
Sportverbände des Bündner Verbands für Sport BVS 799'700 Franken an
Pauschalbeiträgen aus dem Sport-Fonds zugesprochen.
Sportschützen Domat/Ems: Die Sportschützen Domat/Ems erhalten für
den Neubau von Kugelfängen und die Überdachung der
50m-Kleinkaliber-Anlage einen Beitrag von 9'300 Franken aus dem
Sport-Fonds.
Kulturraum Viamala: Dem Kulturraum Viamala, Sils i. D., wird für die
Realisierung eines Informationsraumes ein einmaliger Beitrag von 25'000
Franken zugesprochen.
Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahr 2008 45 Sitzungen abgehalten.
Dabei wurden 1901 (Vorjahr: 1521) Beschlüsse gefasst. Die höhere Anzahl
Beschlüsse ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass aufgrund des
angepassten kantonalen Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern
sämtliche Gemeinden und Kirchgemeinden ihre Steuergesetze
totalrevidieren mussten (insgesamt rund 440 Beschlüsse).
Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2009 an Hansjörg Trachsel,
Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, über.
Vizepräsident wird Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartements. Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern frohe Festtage und zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht
und Wohlergehen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden