In Graubünden sollen emissionsarme Motorfahrzeuge künftig steuerlich
entlastet werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft
zum Erlass eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den
Strassenverkehr verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft an der
Junisession 2008 behandeln.
In der Dezembersession 2005 hatte der Grosse Rat einen Auftrag
überwiesen, der die Regierung verpflichtet, als zusätzliches
Steuerungselement zur Festlegung der Verkehrssteuern auch den
Kohlendioxid-Ausstoss (CO2-Ausstoss) in die Gesetzgebung aufzunehmen.
Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten einen Anreiz zu bieten,
emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen beziehungsweise auf solche
umzusteigen. Die Umsetzung des Auftrages bedarf aus
verfassungsrechtlichen Gründen einer Grundlage auf gesetzlicher Stufe.
Bei dieser Gelegenheit wird gleichzeitig die gesamte
strassenverkehrsrechtliche Ausführungsgesetzgebung, die bislang auf
Verordnungsstufe geregelt ist, auf ein neues Fundament gestellt und den
heutigen Bedürfnissen angepasst.
Im Kernpunkt sieht das neue Gesetz vor, dass emissionsarme
Motorfahrzeuge eine Ermässigung der Verkehrssteuer von 60 bis 80 Prozent
erhalten. Dies gilt für emissionsarme Fahrzeuge mit herkömmlichen oder
alternativen Antriebssystemen. Was unter "emissionsarm" zu verstehen
ist, wird die Regierung in separaten Ausführungsbestimmungen auf
Verordnungsstufe regeln. Nach heutigem Verständnis sind Motorfahrzeuge
emissionsarm, die einen geringen CO2-Ausstoss haben, oder die jeweils
strengsten, gesetzlich noch nicht vorgeschriebenen Abgasnormen erfüllen.
Für angebracht hält die Regierung derzeit eine Verkehrssteuerermässigung
von 80 Prozent für Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von
140 Gramm pro Kilometer sowie von 60 Prozent mit einem solchen von 160
Gramm pro Kilometer. Knapp 6000 der in Graubünden immatrikulierten
Personenwagen stossen 160 Gramm CO2 pro Kilometer oder weniger aus. Bei
maximal 140 Gramm sind es etwas mehr als 1500 Fahrzeuge.
Überdies plant die Regierung, in den Ausführungsbestimmungen
vorzuschreiben, dass Dieselfahrzeuge einen Feinstaubausstoss von 0,01
Gramm pro Kilometer nicht überschreiten dürfen. Dieser Wert ist derzeit
nur mit einem geschlossenen Partikelfilter zu erreichen. Bei den
schweren Motorfahrzeugen wird sich die Emissionsarmut an den
"EURO-Abgasnormen" orientieren, wie das auch die leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe tut. Aufgrund der Fortschritte in der Motoren- und
Abgastechnologie sollen diese konkreten Werte von der Regierung
periodisch in den Ausführungsbestimmungen angepasst werden. Die
Verkehrssteuerausfälle hätten nach heutigen Berechnungen Mindereinnahmen
für den Kanton in der Grössenordnung von 1,5 Millionen Franken pro Jahr
zur Folge.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden