Seit Jahren bereiten den Kantonen der Vollzug des Asylrechts sowie
die lange Dauer der Asylverfahren grosse Sorgen. Im Hinblick auf die
Bekämpfung von Straftaten und Missbräuchen durch Asylsuchende sowie zur
Steigerung der öffentlichen Sicherheit hat der Kanton Graubünden in den
letzten zwei Jahren zusätzliche Anstrengungen unternommen.
Zusammenfassung von Betreuung und Verfahren in einer
Dienststelle
Zur Steigerung der Effizienz, unter anderem bei den
Personenkontrollen, fasste die Regierung auf den 1. Januar 2006 den
Verfahrens- sowie Betreuungsbereich beim Amt für Polizeiwesen und
Zivilrecht Graubünden zusammen. Mit der Zusammenlegung wird der gesamte
Asylbereich mit einheitlichen Zielen und den gleichen Informationen über
die einzelnen Personen geführt.
Neues verfahrensabhängiges Unterbringungs- und
Betreuungskonzept
Als Erstes führte das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
ein neues Unterbringungskonzept ein. Es sieht als Regel eine
Unterbringung der Asylsuchenden während des Verfahrens in
unterschiedlichen Kollektivzentren mit abgestuften Betreuungsstandards
vor. Mit dem weitgehenden Verzicht auf die Unterbringung von
unterstützungspflichtigen Personen des Asylrechts in Privatwohnungen
konnte ein besserer Überblick über den Aufenthaltsort und das Verhalten
aller Asylsuchenden erzielt werden.
Das neue Unterbringungskonzept sieht eine auf den Stand des
Asylverfahrens ausgerichtete Unterbringung und Betreuung vor. Im
Erstaufnahmezentrum wird den Asylsuchenden zu Beginn des Verfahrens mit
vielfältiger Unterstützung zur Selbständigkeit während des
Asylverfahrens verholfen. Nach Abschluss des Verfahrens soll durch die
Beschränkung der Leistungen auf die verfassungsmässig garantierte
Nothilfe die persönliche Bereitschaft zur Ausreise gefördert werden.
Konsequente Nutzung aller Rückführungsmöglichkeiten
Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden fördert in erster
Linie die freiwillige Rückkehr abgewiesener Asylsuchender. Zu diesem
Zweck bestehen für Rückreisewillige und
-interessierte ein umfangreiches Rückkehrangebot sowie finanzielle
Rückkehrhilfen. Wird davon kein Gebrauch gemacht und der Ausreisepflicht
keine Folge geleistet, können abgewiesene
Asylsuchende oder illegal anwesende Personen zwangsweise in ihr
Herkunftsland zurückgeführt werden. Das Amt für Polizeiwesen und
Zivilrecht Graubünden musste im Jahr 2007 64 Personen polizeilich
ausschaffen und 17 Personen aufgrund von Rückübernahmeabkommen an
Drittstaaten übergeben.
Aufenthaltsregelung für "Härtefälle"
Der Kanton Graubünden ist andererseits bestrebt, für Personen, deren
Asylverfahren mit einer vorläufigen Aufnahme abgeschlossen wurde und
deren Ausreise kaum mehr durchsetzbar wäre, als Härtefälle zu regeln. In
den Genuss einer solchen Regelung kommen nur Personen, deren Identität
zweifelsfrei feststeht, die über einen einwandfreien Leumund verfügen
und in wirtschaftlicher Hinsicht selbständig bzw. keine
Sozialhilfeempfänger sind. Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Graubünden hat deshalb Verfahren für jene 234 Personen in die Wege
geleitet, welche der Bund vorläufig aufgenommen hat und die seit sieben
oder mehr Jahren in Graubünden leben. Diese Personen fallen als Folge
der Asylgesetzrevision seit dem 1. Januar 2008 in die
Fürsorgezuständigkeit der Gemeinden. Für 109 Personen wird das Amt für
Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden beim Bundesamt für Migration die
Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) zur
Verbesserung ihres wirtschaftlichen Fortkommens beantragen. Zusätzlich
hat es in Zusammenarbeit mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe
bereits im letzten Jahr weitere Massnahmen zur Integrationsförderung
dieser Personengruppe eingeleitet.
Erfolg der eingeleiteten Massnahmen
Die eingeleiteten Massnahmen führten insgesamt zu einer Entspannung
der Verhältnisse im Asylbereich des Kantons Graubünden. Dank
konsequentem Vollzug reduzierte sich die Zahl der Vollzugspendenzen
massiv von 95 auf 33 Personen. Sie fallen ab 1. Januar 2008 unter das
neue Nothilferegime und werden in Zukunft im Ausreisezentrum in Valzeina
untergebracht. Als weiterer Vollzugerfolg ist ein starker Rückgang bei
den durch Asylsuchende verübten Delikten eingetreten. Die Straftaten
sind um 85%, die Betäubungsmitteldelikte um 82% zurückgegangen. Dadurch
konnte das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden auch die Zahl
der Ein- und Ausgrenzungen erheblich reduzieren.
Der Kanton Graubünden wird den konsequenten Vollzug des Ausländer-
und Asylrechts auch in Zukunft weiterführen. Dies auch im Interesse der
tatsächlich verfolgten und bedrohten Menschen, die in der Schweiz um
Schutz nachsuchen und deren Rechte durch die eingeleiteten Massnahmen
nicht beeinträchtigt werden.
Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit