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Die Organisation des Bankrates der Graubündner Kantonalbank soll auf Antrag des Bankrates schlanker und den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen in der Finanzbranche angepasst werden. Die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank ist von der Bündner Regierung zur Vernehmlassung freigegeben worden. Neu soll der Bankrat der Kantonalbank nach Auffassung der Regierung von elf auf sieben Mitglieder reduziert werden. Zudem soll der Bankrat durch die Regierung gewählt werden und nicht mehr durch den Grossen Rat. Schliesslich schlägt die Regierung vor, den Bankratsausschuss aufzuheben.
Der Bankrat legt als oberstes Organ der Kantonalbank die Grundsätze der Geschäftspolitik und den Rahmen für die Geschäftstätigkeit fest. Zudem übt er die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Bank aus. Die geplante Reduktion der Zahl der Mitglieder des Bankrates der Kantonalbank von elf auf sieben Mitgliedern entspricht laut Regierung den modernen Führungsprinzipien, mit schlanken Gremien zu operieren. Eine Übergangsregel bis ins Jahr 2010 soll ein Eingreifen in die laufenden Amtsdauern der Bankräte verhindern.
Die vorgeschlagene neue Regelung der Wahl des Bankrates durch die Regierung ist vergleichbar mit der geltenden Praxis bei anderen Institutionen wie etwa bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft, den Psychiatrischen Diensten Graubünden, der Gebäudeversicherung Graubünden oder der Sozialversicherungsanstalt Graubünden. Schliesslich werden die Aufgaben des Bankratsausschusses heute weitestgehend vorgelagert von den Strategie-, Revisions- und Risikokommissionen, die ebenfalls aus Mitgliedern des Bankrates bestehen, wahrgenommen. Daher ist der Bankratsausschuss in dieser Form nicht mehr notwendig und soll aufgehoben werden. Alle diese Anpassungen der Organisation der Kantonalbank tragen einer betriebswirtschaftlichen effizienten Arbeitsweise Rechnung und stärken die Verantwortung der einzelnen Bankratsmitglieder. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank dauert bis zum 31. Mai 2008.

Regierung bemängelt Verordnung über die Krankenversicherung des Bundes
Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung entschieden ab. Grund dafür sind insbesondere die vorgesehenen Vorgaben zur Ausgestaltung der Spitalplanung. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Planungskriterien führt laut Regierung zu einer massiven Aufblähung des administrativen Aufwandes der Kantone, ohne dass sie zu einer wirtschaftlicheren Leistungserbringung durch die Spitäler beitragen. Ausserdem enthält die Verordnung keine Regelung, wie die Investitionskosten in die leistungsbezogenen Pauschalen einzubeziehen sind. In ihrer Vernehmlassungsantwort ersucht die Regierung daher den Bund, die Vorlage umfassend zu überarbeiten und eine erneute Vernehmlassung durchzuführen.
Ebenfalls entschieden abgelehnt wird Teilrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung. Unter anderem sind der Regierung zufolge die Regelungen so offen formuliert, dass eine einheitliche Berücksichtigung der Investitionskosten in den Fallpauschalen nicht gewährleistet ist. Die Verordnungen beinhalten Änderungen, die im Anschluss an die von den eidgenössischen Räten in der Wintersession 2007 beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Spitalfinanzierung vorgeschlagen wurden.

Regierung spricht sich gegen Wassermotorräder aus
Die vom Bund vorgeschlagene Revision der Binnenschifffahrtsverordnung stösst bei der Bündner Regierung auf Kritik. Mit der Klassierung von Wassermotorrädern als Sportboote und der Anpassung der Umweltstandards der Sportboote an EG-Richtlinien sind umwelt- und sicherheitsrelevante Bereiche betroffen, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Bei früheren Revisionen wurde darauf geachtet, dass die nationalen Standards in Sachen Sicherheit und Umweltschutz nicht verschlechtert wurden. Durch die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und die Umklassierung der Wassermotorräder als Sportboote und nicht mehr als Vergnügungsschiffe werden diese Anstrengungen aber zunichte gemacht, obwohl dazu keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen. Wassermotorräder ohne Beschränkung der Motorenleistung würden zu besonders störenden Lärmbelastungen sowie zu übermässigen zusätzlichen Schadstoffemissionen führen. Ausserdem stellen diese auch ein Sicherheitsrisiko für Badende dar.

Beitragssätze für Denkmalpflege werden erhöht
Die Beitragssätze des Kantons Graubünden an Restaurierungen von Baudenkmälern werden erhöht. Dies hat die Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision des Reglements für die Ausrichtung von Beiträgen an Massnahmen des Natur- und Heimatschutzes genehmigt. Im Bereich der Denkmalpflege wird der Ansatz des Kantons bei öffentlichen Bauten von 12,6 auf 15 Prozent und bei privaten Bauten von 16,8 auf 20 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird die Limite der Kantonsbeiträge pro Objekt von bisher 120'000 auf 150'000 Franken erhöht. Grund dafür ist, dass der Bund seine Mittel in diesem Bereich in den vergangenen Jahren massiv gekürzt hat. Zudem wird der Bund im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) künftig seine Finanzhilfen auf Globalbeiträge umstellen.

Aus Gemeinden und Regionen
Val Müstair: An den Zusammenschluss der Gemeinden Fuldera, Lü, Müstair, Sta. Maria V.M., Tschierv und Valchava wird ein Förderbeitrag von 8'600'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
Val Bregaglia: An den Zusammenschluss der Gemeinden Bondo, Castasegna, Soglio, Stampa und Vicosoprano wird ein Förderbeitrag von 5'500'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2009 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen wird.
Andeer, Clugin, Pignia: An den Zusammenschluss der Gemeinden Andeer, Clugin und Pignia wird ein Förderbeitrag von 1'225'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Verein Graubünden Holz: Dem Verein Graubünden Holz wird an die vorgesehenen Vorhaben im Jahr 2008 ein Beitrag von 300'000 Franken zugesichert.
Verein Maschinenring Graubünden: Dem Verein Maschinenring Graubünden wird für den Aufbau der Organisation eine Starthilfe von maximal 220'000 Franken, verteilt auf die Jahre 2008 bis 2010, ausgerichtet. Der Maschinenring Graubünden soll zu einem modernen und professionellen Dienstleistungsunternehmen als bäuerliche Selbsthilfeorganisation ausgebaut werden.
Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden: Der Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden (AKGR) wird im Jahr 2008 mit einem Beitrag von 50'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'785'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Tges Alva - Bivio
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Caltgeras - Anschluss Schlans
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Müstair innerorts

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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