Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat unter
dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus die Botschaft der Regierung zum
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) zuhanden des Grossen Rates
vorberaten. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch
Regierungsrat Claudio Lardi.
Die von der schweizerischen Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren vorgeschlagene Vereinbarung soll ein Meilenstein in
der Entwicklung der obligatorischen Schule in der Schweiz werden. Ein
Schwerpunkt des Konkordates ist die Schaffung von einheitlichen Zielen.
Damit wird festgelegt, in welchem Fachbereich jedes Kind während der
obligatorischen Schule eine Grundbildung erhalten soll. Dazu sollen
einheitliche Lehrpläne für jede Sprachregion erstellt werden.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Strukturen. Mit dem Eintritt in
die obligatorischen Bildungsinstitutionen mit erfülltem vierten
Altersjahr und einer Kindergarten-/Primarschuldauer von insgesamt acht
Jahren sowie einer Sekundarstufe I von drei Jahren soll die
obligatorische Schulzeit definiert werden. In Graubünden wird diese
Vorgabe bereits erfüllt. Als wichtiger Punkt kommt die Organisation des
Schultags dazu. So soll künftig der Unterricht auf der Primarschulstufe
im Rahmen von Blockzeiten organisiert werden. Zusätzlich sollen
bedarfsgerechte Tagesstrukturen angeboten werden.
Ein zentraler Punkt des HarmoS-Konkordates ist die Koordination des
Sprachenunterrichts. Dabei soll die erste Fremdsprache spätestens ab dem
dritten Schuljahr und die zweite nach dem fünften Schuljahr unterrichtet
werden. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die
andere ist Englisch, wobei am Ende der obligatorischen Schulzeit
vergleichbare Kenntnisse in beiden Sprachen vermittelt werden sollen. In
Graubünden wird anlässlich der Teilrevision des Schulgesetzes in der
Aprilsession 2008 des Grossen Rates entschieden, welches die erste
Frühfremdsprache sein wird.
Ein letzter, aber wichtiger Punkt des Konkordates betrifft die
Einführung von Instrumenten für die Qualitätssicherung und -entwicklung
auf nationaler Ebene.
Nachdem Eintreten in der Kommission unbestritten war, wurde die
Vorlage und insbesondere die sich daraus ergebenden Auswirkungen für den
Kanton Graubünden eingehend diskutiert. Schliesslich hat die Kommission
mit einer Gegenstimme den Beschluss gefasst, dem Grossen Rat - welcher
die Vorlage in der kommenden Februarsession behandeln wird - den
Beitritt zum HarmoS-Konkordat zu empfehlen.
Auskunftsperson:
Bruno W. Claus, Kommission für Bildung und Kultur, Tel. 081 250 70
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Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur