Im Zentrum der diesjährigen Plenarkonferenz der Ostschweizer
Kantonsregierungen in Glarus stand die Kritik der Nachbarländer an der
kantonalen Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum bilateralen
Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. Die Ostschweizer Kantone stehen zu
dessen Grundsätzen. Sie sind überzeugt, dass die Umsetzungspraxis dem
Geist des Freizügigkeitsabkommens Rechnung trägt. Dieses gewährleistet
einen freien Dienstleistungs- und Personenverkehr mit den EU-Nachbarn,
auch wenn es vereinzelte Probleme bei der Anwendung der flankierenden
Massnahmen gibt.
Auf verschiedenen politischen Ebenen, namentlich auch im Rahmen der
Internationalen Bodensee Konferenz, werden die Ostschweizer Kantone von
ihren deutschen und österreichischen Nachbarländern kritisiert. Der
Grund: Die Ostschweizer Kantone würden das bilaterale
Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU nicht im Sinn und Geist
der uneingeschränkten Gewährleistung eines freien Dienstleistungs- und
Personenverkehrs umsetzen. Die Kritikpunkte betreffen dabei insbesondere
die Meldepflicht (acht Tage Voranmeldefrist), die Bewilligungspflicht
nach 90 Tagen, die Steuernummer sowie Schwierigkeiten bei der Ermittlung
des in der Schweiz geschuldeten Lohnes. Die Ostschweizer
Kantonsregierungen sind aber überzeugt, dass sie sich bei der Umsetzung
der vom Bund festgelegten flankierenden Massnahmen im Rahmen der
zulässigen Bandbreite einer föderalen Anwendungspraxis bewegen. Sie sind
bereit, zu einer konstruktiven Lösung der kritisierten Detailfragen
beizutragen. Ein funktionierender Vollzug des Freizügigkeitsabkommens
liegt im Interesse aller beteiligten Partner.
Bund investiert 6.1 Mio. in Interreg-Zusammenarbeit
Bereits an der Plenarkonferenz 2007 beschlossen die Ostschweizer
Kantonsregierungen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der sieben
Ostschweizer Kantone sowie der Kantone Zürich und Aargau mit den
deutschen, österreichischen und liechtensteinischen Nachbarn im Rahmen
des Interreg-Programms der EU in den Jahren 2007-2013 fortzuführen. Sie
sind dabei bereit, eigene kantonale Mittel in der Höhe von insgesamt 6,7
Mio. Franken für die Interreg-Zusammenarbeit einzusetzen. Aufgrund der
im Februar 2008 abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Staatssekretariat
für Wirtschaft (seco) steht nun fest, dass der Bund bereit ist, 6,1 Mio.
Franken in die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in
der erweiterten Bodenseeregion zu investieren. Die entsprechenden Mittel
stammen aus der Neuen Regionalpolitik. Die Plenarkonferenz nahm vom
Abschluss der diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Bund Kenntnis.
Glarner Landammann als Präsident der ORK bestätigt
Die Ostschweizer Kantonsregierungen bestätigten überdies den Glarner
Landammann Robert Marti als Präsidenten der Ostschweizer
Regierungskonferenz für die Amtsdauer 2008-2012. Robert Marti löste
bereits per 1. Juli 2007 Regierungsrat Dr. Hans-Peter Lenherr,
Schaffhausen, als ORK-Präsidenten ab. Dieser trat aufgrund seines
Rücktrittes aus der Schaffhauser Regierung auf Ende 2007 an der
letztjährigen Plenarkonferenz von seinem Amt zurück.
Gremium: Ostschweizer Regierungskonferenz
Quelle: dt Ostschweizer Regierungskonferenz