In den Jahren 2009 bis 2012 will der Kanton Graubünden 348 Millionen
Franken in den Ausbau des Kantonsstrassennetzes investieren. Für den
baulichen Unterhalt werden 292 Millionen veranschlagt. Dies geht aus dem
von der Bündner Regierung verabschiedeten Bericht zum Strassenbau und
Strassenbauprogramm 2009-2012 hervor. Dieser wird dem Grossen Rat in der
Junisession 2008 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Erwartungen der Gesellschaft an die Verkehrserschliessung, sei
es mit dem öffentlichen Verkehr oder dem privaten Fahrzeug, sind hoch.
Eine sichere und leistungsfähige Erschliessung ist eine wichtige
Voraussetzung für die Besiedlung der Talschaften sowie die
wirtschaftliche Entwicklung und damit für die Wahrung unseres heutigen
Wohlstandes. Die Leitplanken der bündnerischen
Verkehrsinfrastrukturpolitik lassen sich aus Art. 82 der
Kantonsverfassung ableiten. Demnach sorgen Kanton und Gemeinden für eine
angemessene Versorgung des Kantonsgebietes auch bezüglich der
Verkehrsverbindungen. Insgesamt trägt das Tiefbauamt Graubünden aktuell
die Verantwortung für rund 1'450 Kilometer Kantonsstrassen (Haupt- und
Verbindungsstrassen) mit 1'500 Brücken, 45 Tunnels, 80 Galerien sowie
einer Vielzahl von Mauern und Schutzbauten. Dabei dient das Strassennetz
nicht nur dem Privatverkehr. Es ist in weiten Teilen des Kantons auch
die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr. Graubünden ist daher in
ganz besonderem Mass auf ein gut funktionierendes Strassennetz
angewiesen.
In ihrer Botschaft über das Strassenbauprogramm an den Grossen Rat
zeigt die Regierung auf, wo sie das Schwergewicht im Strassenwesen in
den Jahren 2009 bis 2012 legen will. Damit die zur Verfügung stehenden
Mittel im Strassenbau auch längerfristig optimal eingesetzt werden
können, verfolgt die Regierung zwei übergeordnete strategische
Absichten. Ziel ist es, die Qualität der Erschliessungen und den
Ausbaugrad nach den Anforderungen des erschlossenen Raumes
nutzungsorientiert zu differenzieren sowie den Mitteleinsatz zu
optimieren. Das heisst bei allen Neubau- und Erhaltungsmassnahmen sind
möglichst tiefe Bau-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie ein möglichst
hoher langfristiger Nutzen anzustreben.
Regierung legt Wirkungsziele und Prioritäten fest
Diese allgemeinen Zielsetzungen will die Regierung mit drei
konkreten Wirkungszielen und den zugehörigen Massnahmen erreichen:
Erstens soll die Erschliessungsqualität erhalten beziehungsweise erhöht
werden durch Erhalten der Bausubstanz, Erhöhen der Tragfähigkeit der
Strassen sowie der Verbesserung der Linienführung und dem Aufheben von
Engpässen. Zweitens soll die Umweltbelastung gesenkt werden durch die
Verstetigung der Linienführung, durch Verkehrslenkung und
Verkehrsberuhigung, durch Förderung des Langsamverkehrs sowie durch die
Bevorzugung des strassenbasierten öffentlichen Verkehrs. Drittens will
die Regierung die Sicherheit auf den Strassen erhöhen durch den Bau
weiterer Schutzbauten gegen die Naturgewalten, durch das Realisieren von
Ortsumfahrungen sowie durch signalisationstechnische und bauliche
Massnahmen zur Unfallvermeidung.
Die Herausforderung des Strassenbauprogrammes liegt darin, die
verfügbaren Mittel durch eine strenge Prioritätensetzung bei den
Investitionen möglichst bedarfs- und zukunftgerichtet einzusetzen. Weil
Verkehrsprojekte aus ihrer Natur heraus eine lange Planungs-,
Projektierungs- und Bauzeit und eine noch längere Nutzungsdauer haben,
ist die Verkehrsinfrastruktur generell auf längerfristig verlässliche
finanzielle Rahmenbedingungen zwingend angewiesen. Sie eignet sich
ausserordentlich schlecht für kurzfristige und abrupte Kurskorrekturen.
Mit dem vierjährigen Strassenbauprogramm und der Finanzplanung legt die
Regierung eine möglichst verlässliche und transparente Basis für die
Arbeit des Tiefbauamtes.
Für die Strassenerhaltung, also den baulichen Unterhalt der Haupt-
und Verbindungsstrassen sind 292 Millionen Franken eingeplant, 73
Millionen pro Jahr. Einem möglichst systematischen und rechtzeitigen
Unterhalt zur Verlängerung der Benutzbarkeit beziehungsweise
Gebrauchstauglichkeit der Strassen inklusive Kunstbauten kommt eine
vorrangige Bedeutung zu. Durch Instandhaltungsmassnahmen kann die
Lebensdauer verlängert und durch eine umfassende Instandsetzung der
ursprüngliche Nutzwert wieder erreicht werden.
Beim Neu- und Ausbau der Haupt- und Verbindungsstrassen rechnet der
Kanton in den kommenden vier Jahren mit Investitionen von insgesamt 348
Millionen Franken. Für den Ausbau der Hauptstrassen werden 216 Millionen
Franken für 49 grössere und kleinere Projekte eingesetzt, darunter als
Schwergewichte der direkte Anschluss der Schanfiggerstrasse an die
Julierstrasse sowie die Umfahrung Silvaplana. Die Realisierung dieser
beiden Projekte hängt allerdings davon ab, wieweit sich der Bund bei der
Finanzierung beteiligen wird. Im Weiteren sind die Umfahrung Ilanz West
sowie die Verbesserung der Erschliessung des Unterengadins sowie der
oberen Surselva vorgesehen. Bei den Verbindungsstrassen sollen für 62
Projekte 132 Millionen verbaut werden. Als grössere Projekte figurieren
hier der neue Anschluss Tarasp, die Erschliessung von Trans mit einer
Linienführung von der Feldiserstrasse her sowie der weitere Ausbau der
Safientalstrasse.
Für die Lebensdauer einer Strasse sind der Schwerverkehr
beziehungsweise die zugelassenen maximalen Fahrzeuggewichte ganz
entscheidend. Diese wiederum ist von der Tragfähigkeit des
Strassenaufbaus und der Kunstbauten abhängig. Im Hinblick darauf
verfolgt die Regierung beim Ausbau und Unterhalt die Strategie, das
Hauptstrassennetz für 40 Tonnen und die Verbindungsstrassen für
Fahrzeuge bis 32 Tonnen, im Einzelfall bei starkem Güterverkehr aber
auch bis 40 Tonnen befahrbar zu machen.
Separate Spezialfinanzierung Strassen
Finanziert werden die total 640 Millionen Franken über die separat
von den übrigen Kantonsausgaben geführte Strassenrechnung, die
"Spezialfinanzierung Strassen". Diese wird im Wesentlichen alimentiert
durch Beiträge des Bundes inklusive der leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA), dem Reinertrag des Strassenverkehrsamtes
sowie Beiträgen des Kantons aus allgemeinen Staatsmitteln. Mit der
Neugestaltung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen (NFA)
werden mit Ausnahme der Umfahrungen Saas und Küblis alle Aufwendungen
für die Nationalstrassen A13 und A28 zu hundert Prozent vom Bund
bezahlt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden