In der Aprilsession 2008 wird sich der Grosse Rat unter anderem mit
den Teilrevisionen des Schulgesetzes und des Mittelschulgesetzes
befassen. Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die
beiden diesbezüglichen Botschaften der Regierung anlässlich mehrerer
Sitzungen zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Die Kommission steht
unter dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus. An den
Kommissionssitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrat Claudio Lardi.
Schwerpunkte der Teilrevision des Schulgesetzes bildet die
Einführung von Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache, die
Vorverlegung des Unterrichts der ersten Fremdsprache in die 3. Klasse
und die Regelung der kantonalen Beiträge an die Schulträgerschaften an
die Kosten für Schulleitungspersonen. Weiter sollen diese Beiträge an
die Erfüllung von Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung,
Ausbildung und Pflichten der Schulleitungspersonen geknüpft werden.
Zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage wurden aus der Kommission
Änderungsanträge eingebracht. So beantragt eine Kommissionsminderheit,
die erste Fremdsprache in deutschsprachigen Primarschulen und
Kleinklassen - die Regierung schlägt hier Italienisch vor - durch
Englisch zu ersetzen. Im Zusammenhang mit den kantonalen Beiträgen an
die Kosten für Schulleitungspersonen beantragt die einstimmige
Kommission, die Bestimmungen über die Beitragsleistungen auch auf die
Leitungen von Kindergärten anzuwenden. Im Übrigen folgte die Kommission
den Anträgen der Regierung und beantragt dem Grossen Rat, der
Teilrevision des Schulgesetzes zuzustimmen.
Die Teilrevision des Mittelschulgesetzes ist unter anderem auf den
im Jahre 2006 überwiesenen Auftrag Claus betreffend die Stärkung der
gymnasialen Ausbildung (Erhalt Untergymnasium) zurückzuführen. Der
Auftrag verpflichtet die Regierung, dem Parlament bis auf Gesetzesstufe
ausformulierte Varianten für die gymnasiale Ausbildung im Kanton
Graubünden zum Entscheid vorzulegen.
Die Regierung schlägt vor, die aktuell geltende Ausgestaltung des
Gymnasiums mit Elementen des sogenannten Rektorenmodells zu ergänzen.
Demgemäss sollen die Lerninhalte in der Handels- oder Fachmittelschule
höhere Anforderungen erfüllen und das Übertrittsverfahren nach der
sechsten beziehungsweise achten Klasse soll optimiert werden. Der
Übertritt in die Handels- oder Fachmittelschule soll neu nach der achten
Klasse erfolgen.
Nach eingehender Diskussion hat die Kommission einstimmig
beschlossen, dem Vorschlag der Regierung zu folgen und auch hier dem
Grossen Rat zu beantragen, der vorliegenden Teilrevision des
Mittelschulgesetzes zuzustimmen.
Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur