Um den Anforderungen der Gesetzgebung von Bund und Kanton im Umgang
mit Hunden gerecht zu werden, hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und
Tiergesundheit eine eigene Hundefachstelle geschaffen. Diese soll auch
dazu dienen, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu fördern und die
Gemeinden für den Vollzug ihrer Aufgaben im Hundebereich zu
unterstützen. Zur Förderung der Verantwortung der Hundehaltenden, welche
mit der Erziehung ihres Hundes Entscheidendes beitragen, ist die
Absolvierung des Hundehalterbrevets unabdingbar.
Verschiedene Vorfälle mit Hunden in den letzten Jahren, die
einerseits für Schlagzeilen und andrerseits für tiefe Betroffenheit und
Unsicherheiten in der Bevölkerung gesorgt haben, riefen den Bund zum
Handeln auf. Im Mai 2006 wurden neue Bestimmungen in die
Tierschutzverordnung aufgenommen. Danach hat der Kanton den Sachverhalt
abzuklären und Massnahmen zu ergreifen, wenn ein Hundebissvorfall
gemeldet wird oder ein Hund Anzeichen eines übermässigen
Aggressionsverhaltens zeigt.
Im neuen kantonalen Veterinärgesetz, welches vom Grossen Rat 2007
verabschiedet wurde und voraussichtlich im September 2008 in Kraft
treten wird, sind für solche Fälle griffige Massnahmen vorgesehen, wie
zum Beispiel Absolvierung eines Kurses, Auferlegung einer Leinen- oder
Maulkorbpflicht bis hin zur Tötung eines Tieres. Der Kanton ist zudem im
Rahmen der Abklärungen berechtigt, einen Hund einem Wesenstest zu
unterziehen.
Um den neuen Aufgaben betreffend Hunde gerecht zu werden, hat der
Kanton im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) eine
Hundefachstelle eingerichtet. Diese Fachstelle trifft die notwendigen
Anordnungen betreffend Abklärung der Sachverhalte und Massnahmen. Zudem
soll sie für weitere Fragen im Zusammenhang mit Hunden zuständig sein.
Ein gewichtiges Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden
gelegt.
Aufgaben der Gemeinden
Es ist festzustellen, dass die Gemeinden immer mehr mit der
Hundethematik konfrontiert werden, da sie üblicherweise die erste
Anlaufstelle für besorgte Bürger darstellt. Aufgrund der Komplexität
dieser Thematik drängt sich eine lineare Zusammenarbeit zwischen
Gemeinden und Kanton mit klarer Aufgabenteilung auf. Kanton und
Gemeinden sind grundsätzlich wie folgt zuständig:
Kanton:
- Abklärung der Sachverhalte und Anordnen von Massahmen bei
gemeldeten Beissunfällen und Hunden mit Anzeichen eines übermässigen
Aggressionsverhaltens
- Zusammenarbeit mit den Partnern (Gemeinden, Polizei,
Tierärzte, Vereine)
- Präventionsarbeit (Schulen, Vereine etc.), teilweise mit
Gemeinden zusammen
- Sämtliche Tierschutzbelange
Gemeinde:
- Das Halten von Hunden unterliegt der Kontrolle der
Gemeinden
- Grundsätzlich erste Anlaufstelle in Sachen Hunde
- Registrierung der Hunde in einer Datenbank
- Erlass von Hundegesetzen in ihrem Aufgabenbereich (auch für Prävention)
- Anordnung erster Massnahmen bei auffälligen Hunden
- Die Gemeinden sind überall dort zuständig, wo keine Kantonszuständigkeit
vorliegt
Das Hundehalterbrevet SKG
Einen wichtigen Beitrag müssen auch die Hundehalterinnen und
Hundehalter durch ihre Eigenverantwortung leisten. Diese wird
unerklärlicherweise oft vergessen und viel zu wenig in das Thema
einbezogen. Tatsache ist nämlich, dass Hundehaltende alleine die
Verantwortung und die Sorgfaltspflichten bezüglich des Verhaltens ihrer
Hunde tragen. Zudem bestimmen sie mit ihrer Ausbildung und der Haltung
einen grossen Teil über das Verhaltens- und Erscheinungsbild des Hundes.
Mit der neuen Tierschutzverordnung des Bundes, welche im Herbst in Kraft
treten wird und neuerdings die Hundehaltung von gewissen
Sachkundenachweisen abhängig macht, wird in diese Richtung gezielt. Auch
innerhalb des Kantons ist es klar das Ziel, die Hundethematik über die
Eigenverantwortung der Hundehaltenden an den Wurzeln anzupacken.
Aufgrund dieser Entwicklungen hat die Schweizerische Kynologische
Gesellschaft (SKG) eine Hundehalterprüfung ausgearbeitet: das
Hundehalterbrevet SKG. Dieses Brevet enthält die wichtigsten Elemente in
der Grunderziehung von Hunden. Die Prüfung wurde von
Verhaltensfachleuten und erfahrenen Kynologen ausgearbeitet und beruht
auf langjähriger Erfahrung in der Grundausbildung von Mensch und Hund.
Das Hundehalterbrevet differenziert sich klar von einer
Sporthundeprüfung, indem der Inhalt genau aus den Punkten und
Alltagssituationen besteht, welchen die Hundehalterin beziehungsweise
der Hundehalter mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit begegnet. Es ist
aber auch ganz klar eine Grundanforderung, welche jeder Hundehalter
beziehungsweise jede Hundehalterin und jeder Hund in der heutigen Zeit
erfüllen muss. Dieses Hundehalterbrevet ist auch für das ALT massgebend.
Speziell bei Hunden, welche Probleme im Umgang mit ihren Artgenossen
haben oder wenn bei den Hundehaltenden Mängel beim Abrufen des Hundes
(Appell) ersichtlich sind, wird vom ALT grundsätzlich die Durchführung
des Hundehalterbrevets angeordnet. Damit können Probleme entdeckt und
differenziert werden.
Um was geht es beim Hundehalterbrevet SKG konkret:
- Schutz für die Hundehaltenden
- Die Hundehaltenden können beweisen, dass sie ihre Hunde unter
Kontrolle haben
- Hundehaltende müssen mit dem Hund arbeiten und sich mit ihm
auseinandersetzen
- Hundehaltende trainieren Situationen, welche sie im Alltag
benötigen
- Förderung des Teamverhaltens zwischen Halterin bzw. Halter
und Hund
- Hundehaltende bekommen einen Ausweis
- Spass / Beschäftigung für den nicht Sport- und Arbeitshund
Zudem ist zum Brevet zu bemerken:
- Dabei handelt es sich um eine Präventivmassnahme
- Der Kanton und die Gemeinde können das Brevet als Massnahme
vorsehen
- Mit dem Brevet kann eine Vorselektion für weitere Anordnung von
Massnahmen durch das ALT vorgenommen werden
Trotz dieser zusätzlichen Qualitätssicherung besteht keine Garantie,
dass es nicht wieder zu Unfällen mit Hunden kommt. Eine solche Garantie
wird es nie geben. Durch das Absolvieren des Hundehalterbrevets stellt
sich die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter aber den heutigen
Anforderungen und übernimmt somit indirekt Verantwortung für das
Verhalten seines Hundes gegenüber der Öffentlichkeit.
Es ist zu erwarten, dass die Hundehaltenden mit dem erfolgreichen
Bestehen des Brevets einen grossen und positiven Beitrag an das heutige
Bild im Zusammenhang mit der Hundethematik leisten können.
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit