Bei der geplanten weiteren Öffnung des Postmarktes erwartet die
Bündner Regierung vom Bundesrat und der Post, dass die Qualität der
Grundversorgung in Graubünden beibehalten wird. Eine Verschlechterung
des heutigen Versorgungsgrades wäre nicht akzeptabel. Dies hält die
Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zur
vorgeschlagenen Totalrevision des Postgesetzes fest.
Für die Regierung ist eine funktionierende gleichwertige
Grundversorgung eine unabdingbare Standortvoraussetzung für die
zukünftige Entwicklung in Berg- und Randregionen. Zudem geht es um den
Erhalt von Arbeitsplätzen in diesen Regionen. Grundsätzlich ist die
Regierung mit dem Konzept des Bundesrates einverstanden. Sie kann der
vorgesehenen Totalrevision der Postgesetzgebung aber nur zustimmen, wenn
eine qualitativ einwandfreie Grundversorgung und deren Finanzierung
sichergestellt werden. So verlangt die Regierung bei der weiteren
Marktöffnung ein mehrstufiges Verfahren. Eine nächste Stufe soll nur
vollzogen werden, wenn die Auswirkungen der letzten Stufe bekannt sind
und die Schweiz vom Gesamtnutzen der nächsten Marktöffnungsstufe
überzeugt ist. Aus diesem Gesichtspunkt ist der vorgesehene Zeitplan
eher zu eng gefasst. Des Weiteren spricht sich die Regierung für
landesweit distanzunabhängige Tarife aus, um für alle Bevölkerungs- und
Landesteile gleichwertige Bedingungen zu schaffen.
Der Bund plant mit der Totalrevision des Postgesetzes die
Abschaffung des Briefmonopols und damit eine vollständige Marktöffnung
auf das Jahr 2012 hin. Dazu soll die Post von einer
öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine spezialrechtliche
Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
Vernehmlassung zum neuen Justizvollzugsgesetz eröffnet
Der Justizvollzug soll im Kanton Graubünden auf Gesetzesstufe neu
geregelt und den neuen Bundesbestimmungen angepasst werden. Die Bündner
Regierung hat die Vernehmlassung zum neuen Justizvollzugsgesetz des
Kantons Graubünden eröffnet.
Auf das Jahr 2010 treten auf Bundesebene die neue Schweizerische
Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in
Kraft. Bis dahin müssen die Kantone die nötigen Anpassungen im
kantonalen Recht vornehmen. Für den Bereich des Straf- und
Massnahmenvollzugs ist daher ein eigener Erlass auf Gesetzesstufe
notwendig.
Schwerpunkte des neuen Justizvollzugsgesetzes bilden die Regelungen
über die Sicherheit und Ordnung, den unmittelbaren Zwang und das
Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen. Ebenso werden die Regelungen
des Vollzugs jugendstrafrechtlicher Sanktionen angepasst. Weiter legt
das neue Recht die Voraussetzungen fest, wann Personendaten aus dem
Justizvollzug bekannt gegeben werden dürfen. Neu können die Behörden
Opfer von schweren Straftaten auf Gesuch hin über den Straf- und
Massnahmenantritt einer verurteilten Person, ihre Beurlaubung,
Versetzung und Entlassung informieren.
Ferner wird die Rechtsgrundlage der Beratungsstelle für Gewalt
ausübende Personen, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt war, auf
Gesetzesstufe gehoben. Ziel der Beratungsstelle, die im September 2007
ihre Tätigkeit aufgenommen hat, ist es, über freiwillige Beratungen
Auswege aus dem Gewaltkreislauf aufzuzeigen. Zudem wird gesetzlich
verankert, dass die Polizei bei Interventionen insbesondere im Bereich
der häuslichen Gewalt die Gewalt anwendenden Personen der
Beratungsstelle meldet. Eine weitere wesentliche Neuerung ist bei der
Finanzierung der Kosten des Massnahmenvollzugs vorgesehen. Neu
verzichtet der Kanton darauf, die Kosten des stationären
strafrechtlichen Massnahmenvollzugs in den Anstalten an die Gemeinden
weiter zu verrechnen. Diese Übernahme der Kosten durch den Kanton stimmt
mit der vorgesehenen Aufgabenentflechtung im Rahmen des neuen Bündner
Finanzausgleichs (NFA) überein.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements
für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
www.djsg.gr.ch veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum
15. September 2008.
Mitglieder des Konsultativrats der Rhätischen Bahn
gewählt
Die Bündner Regierung hat die Mitglieder des Konsultativrats der
Rhätischen Bahn (RhB) für die Amtsperiode vom 1. Juli 2008 bis zum
30. Juni 2012 bestimmt. Gewählt sind Marco Berger (Rhäzüns), Ludwig
Caluori (Tiefencastel), Fabrizio Keller (Grono), Manfred Kürschner
(Chur), Casper Nicca (Thusis), Jon Domenic Parolini (Scuol), Rodolfo
Plozza (Brusio), Ernst Sax (Ilanz) und Leo Koch (Davos Platz). Die
maximal 20 Mitglieder des Konsultativrats werden je zur Hälfte vom
Grossen Rat und der Regierung gewählt. Bei diesen Wahlen wurde darauf
Bedacht genommen, dass darin alle Fahrplanregionen angemessen vertreten
sind. Die Aufgabe des Konsultativrats besteht darin, Orientierungen über
die bauliche, technische und kommerzielle Entwicklung der Unternehmung
entgegenzunehmen und zuhanden des Verwaltungsrats Empfehlungen abzugeben
sowie regionale Anliegen einzubringen.
Aus Gemeinden und Regionen
- St. Antönien: Das Projekt der Gemeinde St. Antönien für die
Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgung wird genehmigt und mit
einem Beitrag von 1'459'449 Franken unterstützt.
- Castaneda: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Castaneda
vom 22. März 2007 wird genehmigt.
- Vals: Die am 24. Februar 2008 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung der Gemeinde Vals betreffend Materialablagerung "Rota Bärg"
und Abbauzone "Jossagada" wird genehmigt.
- Zuoz: Die Teilrevision der Ortsplanung "Chöntschet" der Gemeinde
Zuoz vom 12. Dezember 2007 wird genehmigt.
- Surses: Die Teilrevision des Gesetzes über Kurtaxen und
Tourismusförderungsabgaben des Touristischen Gemeindezweckverbandes
Surses vom 16. Januar 2008 wird genehmigt.
- "Engadin Inline Marathon": Den Organisatoren des "Engadin Inline
Marathons" wird die Bewilligung erteilt, den für den Inline-Skating
Marathon vorgesehenen Parcours im Engadin am Samstag, 28. Juni 2008,
benützen zu dürfen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- GKB-SPORTKIDS: Das GKB-SPORTKIDS Trainingsprogramm wird für das Jahr
2008/2009 mit einem Beitrag von maximal 204'000 Franken aus dem
Sport-Fonds unterstützt.
- Splügen/Rheinwald Tourismus: Splügen/Rheinwald Tourismus erhält für
den geplanten Neubau der Langlaufbrücke in Splügen einen Beitrag von
maximal 18'800 Franken aus dem Sport-Fonds.
- Società Storica Val Poschiavo: Die Società Storica Val Poschiavo und
die Bibliothek "la Sorgente" in Poschiavo erhalten für Inventarisations-
und Dokumentationsarbeiten an der Fotosammlung Luigi Gisep einen Beitrag
von maximal 11'700 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 413'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Ramosch innerorts
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden