In Graubünden dürfen ab dem nächsten Jahr nur noch Personen, die
einen Sachkundeausweis besitzen, ein Fischereipatent für ein Jahr oder
einen Monat lösen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Anpassung
der kantonalen Fischereiverordnung auf den 1. Januar 2009 in Kraft
gesetzt.
Wer ab dem 1. Januar 2009 eine Berechtigung zum Fang von Fischen
oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen können, dass er über
ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie die
tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Dazu wird ein
obligatorischer Sachkundeausweis eingeführt. Angehende Fischer können
diesen Sachkundeausweis im Rahmen eines kantonalen Jung- und
Neufischkurses oder bei einem vom Bund zertifizierten Kurs erwerben.
Grund für die Neuerung ist die Revision der eidgenössischen
Fischereiverordnung, welche schweizweit einen solchen Sachkundenachweis
verlangt.
Der Kanton Graubünden hat bereits im Jahr 2002 eine
Ausbildungspflicht für Jung- und Neufischer eingeführt. Fischer, die
schon einen solchen Kurs besucht haben, sind daher ohne weitere
Ausbildungspflicht zum Bezug des Sachkundeausweises berechtigt. Für
Fischer, die ihr Fischereipatent vor dem Jahr 2002 erworben haben, gilt
eine Übergangsregelung. Sie sind aufgrund ihrer Fischereipraxis
ebenfalls berechtigt, einen Sachkundeausweis zu beziehen. Voraussetzung
ist allerdings, dass sie in den Jahren 2004 bis 2008 mindestens einmal
ein Jahres- oder Monatspatent gelöst haben. Bezüger von
Fischereipatenten mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Monat
müssen keinen Sachkundeausweis vorlegen. Sie erhalten jedoch von den
Patentausgabestellen eine schriftliche Information über die
tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei.
Aus Gemeinden und Regionen
- Bonaduz: Die Regierung genehmigt für das Projekt ''Lawinen- und
Steinschlagschutz Versamertobel`` einen Beitrag von höchstens 735'000
Franken.
- Calanca: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden Arvigo,
Braggio, Buseno, Castaneda, Cauco, Rossa, Sta. Maria und Selma sichert
die Regierung aus dem Finanzausgleichsfonds einen Förderbeitrag von
6'050'000 Franken zu. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass
der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2009 durch die Gemeinden und den
Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
- Klosters-Serneus: Die Regierung sichert für das Rüfen- und
Lawinenauffangdammprojekt "Tal" einen Beitrag von höchstens 138'000
Franken zu.
- Luzein: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde
Luzein vom 16. Juni 2006 wird genehmigt.
- Mesocco: An die Mehrkosten für den Verbindungskanal Pian San
Giacomo-Mesocco wird ein Beitrag von maximal 122'040 Franken
zugesichert.
- Ruis: Die Verfassung des Kreises Ruis vom 1. Juni 2008 wird
genehmigt.
- St. Martin: Der Gemeinde St. Martin wird an die Kosten für die
Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von
100'710 Franken zugesichert.
- Trimmis: Das Verbauungsprojekt "Chlei Rüfi" der Gemeinde Trimmis
wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 161'000 Franken
unterstützt.
- Tschappina: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina
vom 20. Juni 2007 wird genehmigt.
- Vals: Für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) genehmigt
die Regierung einen Beitrag von rund 148'000 Franken.
- Vella: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Vella vom 28.
Februar 2008 wird mit Vorbehalten genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 103'000 Franken
an der Konservierung der Burgruine Tschanüff in Ramosch. Die
Restaurierung des Klosters St. Johann in Müstair wird mit höchstens
182'000 Franken unterstützt. Für den Ausbau einer Wohnung im Schloss
Bothmar in Malans genehmigt die Regierung einen Beitrag von maximal
54'000 Franken.
- Institut für Kulturforschung Graubünden: An das Projekt
''Digitalisierung der Archive der Radio e Televisiun Rumantscha (RTR)``
wird in den Jahren 2008 bis 2012 ein Beitrag in der Höhe von insgesamt
200'000 Franken ausgerichtet. Für das Projekt "Edition Bündner
Komponisten`` erhalten die Pädagogische Hochschule Graubünden und das
Institut für Kulturforschung Graubünden einen einmaligen Kantonsbeitrag
in der Höhe von 31'575 Franken.
- Mittel der Landeslotterie: Die 8. Schweizerische Biennale des
Amateurtheaters findet vom 3. bis 5. Oktober 2008 in Vulpera statt und
wird mit einer Defizitgarantie von maximal 7'000 Franken unterstützt.
- Open Airs: Die Open Airs Trun, Rheinwald, Bellaluna, Safiental, Val
Lumnezia, Chapella und Malans werden mit Defizitgarantien im
Gesamtbetrag von maximal 39'000 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'586'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Cassanawald -
Anschluss Nufenen
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Trun - Rabius
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten
Tälfscherstrasse
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden