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In Graubünden dürfen ab dem nächsten Jahr nur noch Personen, die einen Sachkundeausweis besitzen, ein Fischereipatent für ein Jahr oder einen Monat lösen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Anpassung der kantonalen Fischereiverordnung auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Wer ab dem 1. Januar 2009 eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen können, dass er über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Dazu wird ein obligatorischer Sachkundeausweis eingeführt. Angehende Fischer können diesen Sachkundeausweis im Rahmen eines kantonalen Jung- und Neufischkurses oder bei einem vom Bund zertifizierten Kurs erwerben. Grund für die Neuerung ist die Revision der eidgenössischen Fischereiverordnung, welche schweizweit einen solchen Sachkundenachweis verlangt.
Der Kanton Graubünden hat bereits im Jahr 2002 eine Ausbildungspflicht für Jung- und Neufischer eingeführt. Fischer, die schon einen solchen Kurs besucht haben, sind daher ohne weitere Ausbildungspflicht zum Bezug des Sachkundeausweises berechtigt. Für Fischer, die ihr Fischereipatent vor dem Jahr 2002 erworben haben, gilt eine Übergangsregelung. Sie sind aufgrund ihrer Fischereipraxis ebenfalls berechtigt, einen Sachkundeausweis zu beziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie in den Jahren 2004 bis 2008 mindestens einmal ein Jahres- oder Monatspatent gelöst haben. Bezüger von Fischereipatenten mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Monat müssen keinen Sachkundeausweis vorlegen. Sie erhalten jedoch von den Patentausgabestellen eine schriftliche Information über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei.

Aus Gemeinden und Regionen
- Bonaduz: Die Regierung genehmigt für das Projekt ''Lawinen- und Steinschlagschutz Versamertobel`` einen Beitrag von höchstens 735'000 Franken.
- Calanca: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden Arvigo, Braggio, Buseno, Castaneda, Cauco, Rossa, Sta. Maria und Selma sichert die Regierung aus dem Finanzausgleichsfonds einen Förderbeitrag von 6'050'000 Franken zu. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2009 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
- Klosters-Serneus: Die Regierung sichert für das Rüfen- und Lawinenauffangdammprojekt "Tal" einen Beitrag von höchstens 138'000 Franken zu.
- Luzein: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Luzein vom 16. Juni 2006 wird genehmigt.
- Mesocco: An die Mehrkosten für den Verbindungskanal Pian San Giacomo-Mesocco wird ein Beitrag von maximal 122'040 Franken zugesichert.
- Ruis: Die Verfassung des Kreises Ruis vom 1. Juni 2008 wird genehmigt.
- St. Martin: Der Gemeinde St. Martin wird an die Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von 100'710 Franken zugesichert.
- Trimmis: Das Verbauungsprojekt "Chlei Rüfi" der Gemeinde Trimmis wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 161'000 Franken unterstützt.
- Tschappina: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina vom 20. Juni 2007 wird genehmigt.
- Vals: Für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) genehmigt die Regierung einen Beitrag von rund 148'000 Franken.
- Vella: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Vella vom 28. Februar 2008 wird mit Vorbehalten genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 103'000 Franken an der Konservierung der Burgruine Tschanüff in Ramosch. Die Restaurierung des Klosters St. Johann in Müstair wird mit höchstens 182'000 Franken unterstützt. Für den Ausbau einer Wohnung im Schloss Bothmar in Malans genehmigt die Regierung einen Beitrag von maximal 54'000 Franken.
- Institut für Kulturforschung Graubünden: An das Projekt ''Digitalisierung der Archive der Radio e Televisiun Rumantscha (RTR)`` wird in den Jahren 2008 bis 2012 ein Beitrag in der Höhe von insgesamt 200'000 Franken ausgerichtet. Für das Projekt "Edition Bündner Komponisten`` erhalten die Pädagogische Hochschule Graubünden und das Institut für Kulturforschung Graubünden einen einmaligen Kantonsbeitrag in der Höhe von 31'575 Franken.
- Mittel der Landeslotterie: Die 8. Schweizerische Biennale des Amateurtheaters findet vom 3. bis 5. Oktober 2008 in Vulpera statt und wird mit einer Defizitgarantie von maximal 7'000 Franken unterstützt.
- Open Airs: Die Open Airs Trun, Rheinwald, Bellaluna, Safiental, Val Lumnezia, Chapella und Malans werden mit Defizitgarantien im Gesamtbetrag von maximal 39'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'586'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Cassanawald - Anschluss Nufenen
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Trun - Rabius
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Tälfscherstrasse

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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