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Der Wasserbau im Kanton Graubünden soll eine neue zeitgemässe gesetzliche Grundlage erhalten. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zum neuen Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (KWBG) verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2008 behandeln.
Der Wasserbau in Graubünden mit seinen weitverzweigten Fluss- und Bachsystemen ist von einer langen Tradition geprägt. Das geltende Gesetz über Bewuhrung und Verbauung der Flüsse und Wildbäche stammt aus dem Jahr 1870. Es regelt den kantonalen Wasserbau, der im Dienst des Hochwasserschutzes steht. Zahlreiche Bestimmungen sind jedoch nicht mehr zeitgemäss. Daher wird das geltende Gesetz totalrevidiert und durch das neue Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden ersetzt.
Das neue kantonale Wasserbaugesetz konzentriert sich auf die Regelung von baulichen Schutzmassnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen des Wassers durch Überschwemmungen oder Murgänge auf Menschen und Sachwerte. Unangetastet bleibt der Grundsatz, wonach die Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind. Der Kanton übernimmt aber unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben bei der Projektierung, Genehmigung und Subventionierung von Wasserbauprojekten. Insofern bleibt der Wasserbau wie bisher eine Verbundaufgabe zwischen Gemeinden und Kanton. Ebenso festgehalten wird an der bisherigen bewährten Regelung der Gewässerhoheit, wonach die öffentlichen Gewässer im Eigentum und damit unter der Hoheit der Gemeinden liegen.
Zu Wasserbau-Projekten gehören Massnahmen wie beispielsweise Verbauungen, Eindämmungen, Korrektionen oder Rückhalteanlagen für Geschiebe, aber auch Renaturierungen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands. So fordert das neue Gesetz, dass beim Wasserbau die ökologischen Funktionen und natürlichen Lebensräume der Gewässer möglichst beibehalten und wiederhergestellt werden.
Ausserdem wird mit dem neuen Gesetz ein modernes Projektgenehmigungsverfahren eingeführt, in welchem der Kanton eine wichtige Rolle übernimmt. Das neue Projektgenehmigungsverfahren erfüllt sämtliche Koordinationsaufgaben und berücksichtigt den Rechtsschutz gebührend. Schliesslich soll die kantonale Subventionierung von Wasserbauprojekten an die bundesrechtlichen Vorgaben im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) angepasst werden. Vorgesehen ist, dass bei Projekten aus den Programmvereinbarungen mit dem Bund die Kantons- und Bundesbeiträge zusammen höchstens 80 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. Für Einzelprojekte leistet der Kanton Beiträge von 15 bis 25 Prozent.

Auskunftsperson:
Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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