Der Kanton Graubünden soll dem Konkordat über Massnahmen gegen
Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beitreten. Dies schlägt die
Bündner Regierung dem Grossen Rat vor. Das Parlament wird den Beitritt
in der Augustsession 2008 beraten.
Um den Behörden insbesondere im Hinblick auf die Fussball-
Europameisterschaften 2008 und die Eishockey-Weltmeisterschaften 2009 die
notwendigen Handlungsinstrumente gegen Gewalt an Sportveranstaltungen in die Hand
zu geben, hatten die Eidgenössischen Räte im März 2006 eine Teilrevision des
Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschiedet.
Zur Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen sind als präventive
Massnahmen die Registrierung gewalttätig gewordener Hooligans in einem
nationalen Informationssystem sowie die Ausreisebeschränkung, das
Rayonverbot, die Meldeauflage oder der Polizeigewahrsam festgelegt
worden.
Diese Massnahmen sind bis Ende 2009 befristet. Der Bund arbeitet an
einer Verfassungsänderung, mit der ihm die Gesetzgebungskompetenz in
diesem Bereich übertragen werden soll. Die Kantone befürchten dadurch
einen Eingriff in die kantonale Polizeihoheit, weshalb sie sich
stattdessen für ein Konkordat ausgesprochen haben. Das neue Konkordat
nimmt die befristeten Massnahmen des Bundes auf und regelt die
vorbeugenden polizeilichen Massnahmen, um frühzeitig Gewalt an
Sportveranstaltungen zu bekämpfen. Es sind dies das Rayonverbot, die Meldeauflage
sowie der Polizeigewahrsam. Diese Massnahmen gegen den
Hooliganismus sind nicht nur für die Durchführung der
Fussball-Europameisterschaften 2008 und der
Eishockey-Weltmeisterschaften 2009 in der Schweiz, sondern auch für den
Meisterschaftsbetrieb in den grossen Publikumssportarten notwendig.
Der Konkordatstext wurde an der Herbstversammlung der Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
verabschiedet und zur Ratifikation durch die Kantone freigegeben. Das
Konkordat tritt in Kraft, sobald ihm mindestens zwei Kantone beigetreten
sind, frühestens jedoch auf den 1. Januar 2010. Wenn die
Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die
Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit
weitergeführt werden.
Der gesetzgeberische Anpassungsbedarf auf Kantonsebene an das
Konkordat ist gering. Das Bündner Polizeigesetz enthält bereits
Bestimmungen zur Wegweisung und Fernhaltung sowie zum Polizeigewahrsam.
Als zuständige Instanz für die Anordnung dieser Massnahmen ist der
Polizeikommandant der Kantonspolizei bezeichnet worden.
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für
Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden