Nach der Infotour vor über 450 Vertretern aus Gewerbe, Wirtschaft
und Politik durch sieben Orte beziehungsweise Regionen in Graubünden
ziehen Regierungsrat Hansjörg Trachsel und Eugen Arpagaus, Leiter des
Amtes für Wirtschaft und Tourismus (AWT), ein positives Fazit: Die
Bündner Tourismusreform wird auch vom Gewerbe befürwortet. Die Kantonale
Tourismusabgabe (KTA) zur Finanzierung des Tourismusmarketings wird mit
wenigen Bedingungen gutgeheissen.
Zur strukturellen Festigung der Bündner Tourismusreform muss die
Finanzierung des touristischen Marketings und Angebotes auf ein
breiteres, tragfähigeres Fundament gestellt werden. Die kantonale
Tourismusabgabe (KTA) soll bisherige kommunale Gesetze ersetzen. Die KTA
ist somit keine neue Abgabe, sondern ein flächendeckender Ersatz für die
heute in vielen Orten bereits bekannten und akzeptierten Kurtaxen und
Tourismusförderungsabgaben. Der Bündner Gewerbeverband, die
Handelskammer und der Arbeitgeberverband Graubünden sowie der
Hotelierverein Graubünden als Dachorganisationen der Bündner Wirtschaft
waren bei der Ausarbeitung des KTA-Modells beteiligt und befürworten
dieses, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Die Infotour hat
gezeigt, dass insbesondere die geforderte Wirkungskontrolle der KTA nach
zehn Jahren auch in den Regionen unterstützt wird. Mit der Balanced
Scorecard (BSC) - einem in anderen Branchen etablierten Führungs- und
Monitoringsystem - müssen die Destination ein entsprechendes Controllinginstrument
einsetzen. Die Destinationen sollen mit der KTA mindestens gleichviel Mittel wie bis
anhin zur Verfügung haben. Der angestrebte Mehrertrag von 13,9 Mio. Franken soll aber
nur denjenigen zugute kommen, welche die Reformen auch erfolgreich umsetzen. Ein
Bonus- und Malussystem wird dabei in Erwägung gezogen. Die geforderte
Einführung einer Degression bei der KTA wird momentan juristisch
geprüft, erste Stellungnahmen lassen die Realisierung als eher schwierig
erscheinen. Die Forderung nach noch mehr kantonalen Mitteln für den
Tourismus wird vom Kanton zurückgewiesen. Mit 18 Mio. Franken für das
Reformprojekt, der in Aussicht gestellten Beitragserhöhung an Graubünden
Ferien von jährlich 2 Mio. Franken sowie den über 4 Mio. Franken an
Tourismusinfrastrukturen pro Jahr ist das Engagement des Kantons bereits
beträchtlich.
Einfach, klar und flächendeckend
Die Höhe der Abgabe pro Unternehmen wird aufgrund von drei Faktoren
berechnet: Branche, Region und Wertschöpfungskraft. Die
branchenspezifische Tourismusabhängigkeit ist bei Hotels und Bergbahnen
am höchsten, bei der Landwirtschaft sowie Energie- und Wasserversorgung
am kleinsten. Regional am meisten vom Tourismus abhängig sind Betriebe
in Arosa und Samnaun, am wenigsten tourismusabhängig sind Betriebe im
Bündner Rheintal. Bei der Wertschöpfungskraft liegen die
Energiewirtschaft sowie das Immobilienwesen an der Spitze, am Schluss
finden sich die Landwirtschaft und persönliche Dienstleistungen. Mit der KTA sollen die
bisher kommunal erhobenen Mittel insgesamt von 44,6 auf
58,5 Mio. Franken erhöht werden.
Kantonales System mit regionalen Unterschieden
Das flächendeckende System beseitigt bestehende Ungleichheiten
zwischen kommunalen Gesetzen und nimmt auf regionale Unterschiede
Rücksicht Der KTA-Satz wird mit der AHV-Lohnsumme multipliziert, um die
Abgabe in Franken zu erhalten. Die Lohnsumme ist bekannt und muss nicht
mit zusätzlichem administrativem Aufwand erhoben werden. Mit der KTA
wird sichergestellt, dass zum Beispiel eine Ferienwohnung im Münstertal
und im Oberengadin nicht gleich belastet wird. Ebenso zahlt ein
Luxushotel in einem Ort wegen der höheren Lohnsumme mehr als eine
einfache Pension. Ein Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe im
Bündner Rheintal, mit 30 Mitarbeitern und einer AHV-Lohnsumme von 1.5
Mio. Franken muss mit einer Abgabe von rund 1'300 Franken rechnen. In
stark tourismusabhängigen Gebieten (z.B. Davos, Arosa) liegt die Abgabe
für einen Betrieb mit derselben Anzahl Mitarbeiter und AHV-Lohnsumme
zwischen 4'300 und 6'700 Franken. Hotelbetriebe zahlen je nach Region
zwischen 520 und 800 Franken pro Zimmer. Ferienwohnungen zwischen 6 und
12 Franken pro Quadratmeter. Bei den Beherbergern wird also nicht mehr
die Logiernacht beim Gast, sondern das Angebot beim Unternehmer
besteuert.
Geld fliesst in die Regionen zurück
Mit Genugtuung wurde an den Infoveranstaltungen zur Kenntnis
genommen, dass die in der Region generierten KTA-Mittel auch wieder in die Region
zurückfliessen. Einzig im Bündner Rheintal soll der hohe zu
erwartende Mehrertrag wegen der Vorleisterfunktion der Region für
Projekte von kantonaler Bedeutung verwendet werden. Vorgesehen ist, dass
die Gemeinden beziehungsweise Regionen mit den Marketingorganisationen
(DMO, zTO) Vereinbarungen über die Aufteilung zwischen Marketing- sowie
Infrastrukturfinanzierung treffen und die Gelder vom Kanton an die DMO
oder zTO überwiesen werden. Bis im November sollen Gesetz und Verordnung
inklusive Vernehmlassungsbericht zur KTA ausgearbeitet sein und dann ab
Januar 2009 in die Vernehmlassung gehen. Die Behandlung im Grossen Rat
ist auf die August-Session 2009 geplant. Eingeführt werden könnte die
KTA damit im aller besten Fall auf den 1. Januar 2010. Eine Publikation
des Amtes für Wirtschaft und Tourismus (AWT) fasst den Stand der
Umsetzung der Bündner Tourismusreform mit den flankierenden kantonalen
Massnahmen und den regionalen Reformprojekten zusammen und vermittelt
auch weitere Details zur KTA. Die Broschüre ist kostenlos beim AWT
erhältlich: Telefon 081 257 23 42 oder info@awt.gr.ch.
Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales