Die Bündner Regierung begrüsst zwar die Ausarbeitung eines
indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser
(Renaturierungsinitiative)". Sie verlangt aber, dass der Vorentwurf der
ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie in
wichtigen Punkten überarbeitet wird.
In ihrer Vernehmlassungsantwort an die Kommission schliesst sich die
Regierung den Stellungnahmen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone
(RKGK) sowie der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) an. Die
Regierung anerkennt, dass im Bereich Gewässerschutz ein punktueller
Handlungsbedarf besteht. Gleich wie die ständerätliche Kommission, die
RKGK und EnDK ist sie jedoch der Ansicht, dass die Volksinitiative
"Lebendiges Wasser" weit über das Ziel hinaus schiesst und ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer
vermissen lässt.
Für die Regierung ist allerdings auch die als Gegenentwurf lancierte
Parlamentarische Initiative "Schutz und Nutzung der Gewässer" der
ständerätlichen Kommission zu sehr auf den Schutzgedanken ausgerichtet.
Der Entwurf zielt darauf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die
Revitalisierung der Gewässer zu fördern und die negativen Auswirkungen
der Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken zu vermindern.
Der Regierung zufolge darf aber die Energieproduktion aus Wasserkraft
mit Blick auf die in der eidgenössischen Energiegesetzgebung formulierten Ausbauziele
nicht beeinträchtigt werden. Zudem müssen die
bestehenden wohlerworbenen Rechte der Konzessionsinhaber respektiert
werden. Ebenso ist dem haushälterischen Umgang mit dem
landwirtschaftlichen Kulturland als beschränkte natürliche Ressource im
Rahmen der Revitalisierung von Gewässern mehr Gewicht zu geben. Diese
fundamentalen Grundsätze müssen in der gesamten Vorlage wesentlich
konsequenter umgesetzt werden, fordert die Regierung.
Für die Regierung sind künftige Investitionen in Wasserkraftwerke
unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit unumgänglich. Nur sie können
den entscheidenden Beitrag zur Schliessung der drohenden Stromlücke
leisten. Rund 60 Prozent des heute in der Schweiz produzierten Stroms
stammt aus der Wasserkraft. Diese ist die wichtigste einheimische
Primärenergiequelle und sie schneidet von den bekannten und erprobten
Stromproduktionsmöglichkeiten ökologisch am Vorteilhaftesten ab. Daher
darf der indirekte Gegenvorschlag der ständerätlichen Kommission das
Erreichen der Mindest-Ausbauziele der Wasserkraft gemäss Energiegesetz
nicht erschweren. Schliesslich bemängelt die Regierung, dass ein
Verordnungsentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
Dieser wäre aber für die Beurteilung der Auswirkungen der
vorgeschlagenen Massnahmen unerlässlich, gerade bei einer Vorlage von
solch grosser politischer, wirtschaftlicher, ökologischer und
finanzieller Tragweite.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs-
und Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01
Ergänzungsregel zur Schuldenbremse des Bundes wird
unterstützt
Die vom Bund vorgeschlagene Ergänzungsregel zur Schuldenbremse hält
die Bündner Regierung für sinnvoll und notwendig. Wie sie in ihrer
Vernehmlassungsantwort schreibt, sind zur Begrenzung der Schulden des
Bundes griffige Instrumente und verbindliche Regelungen erforderlich.
Ziel der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse ist es, auch Defizite
des ausserordentlichen Finanzhaushalts mit Überschüssen auszugleichen.
Ein Fehlbetrag beim ausserordentlichen Haushalt muss während der sechs
folgenden Rechnungsjahre durch Überschüsse abgetragen werden. Damit will
der Bund einen Anstieg der Schulden aufgrund ausserordentlicher Ausgaben
verhindern. Insgesamt betrachtet die Regierung die Ergänzungsregel zur
Schuldenbremse als geeignetes Instrument, um die Schulden zu
stabilisieren. Aus ihrer Sicht muss aber langfristig nicht nur eine
Stabilisierung der Schulden erfolgen, sondern ein Abbau derselben. Die
Einführung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse darf zudem keinesfalls
zu direkten oder indirekten Lastenverschiebungen auf die Kantone führen.
Notwendige Einsparungen sind durch eigene Anstrengungen des Bundes zu
erzielen, verlangt die Regierung.
Aus Gemeinden und Regionen
Rueun: Das Nachtrags- und Ergänzungsprojekt "Walderschliessung
Rueun" der Gemeinde Rueun wird genehmigt und mit einem Beitrag von
höchstens 693'500 Franken unterstützt.
Bever: Dem Abfallbewirtschaftungsverband Oberengadin wird an die
Aufwendungen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung der
Siedlungsabfalldeponie Sass Grand, Bever, ein Beitrag von höchstens
275'200 Franken zugesichert.
Zizers: Das Projekt "Instandstellung Rutschverbauung
Geissegga-Schlund" der Gemeinde Zizers wird genehmigt. An die Kosten
wird ein Beitrag von höchstens 336'000 Franken zugesichert.
St. Peter-Pagig: Die Verfassung der Gemeinde St. Peter-Pagig vom
14. Dezember 2007 wird genehmigt.
Tschappina: Die Verfassung der Gemeinde Tschappina vom
9. Juni 2008 wird genehmigt.
Untervaz: Die Verfassung der Gemeinde Untervaz vom 10. Juni
2008 wird genehmigt.
Davos: Die Teilrevision der Ortsplanung der Landschaft Davos
Gemeinde vom 24. September 2006 wird genehmigt.
Safien: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Safien
vom 28. April 2008 wird genehmigt.
Vaz/Obervaz: Die Teilrevision der Ortsplanung betreffend
Beschneiungsanlage West der Gemeinde Vaz/Obervaz vom 12. August 2007
wird mit Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA: In ihrer
Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessions- und
Plangenehmigungsgesuch der Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA
für den Bau einer 8er-Umlaufkabinenbahn Scuol - Motta Naluns auf Gebiet
der Gemeinde Scuol beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.
Sent: In der Gemeinde Sent wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
Rueun: In der Gemeinde Rueun wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
Vals: In der Gemeinde Vals wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt. Auf dem Abschnitt Schulhaus
- Schniderhus wird die Höchstgeschwindigkeit 50 "generell" eingeführt.
Zuoz: Auf der Gemeindestrasse Via San Bastiaun in Zuoz ausserorts im
Bereiche der neuen Skiliftanlage wird die bestehende
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h um ca. 80 Meter in Richtung Madulain
ausgedehnt. Gleichzeitig wird auf dem erwähnten Streckenabschnitt das
Innerortsregime angepasst.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Stiftung Global Risk Forum GRF Davos: Der Kanton leistet an das
Stiftungskapital der Stiftung Global Risk Forum GRF Davos einen Beitrag
von 250'000 Franken, jedoch maximal 25 Prozent des effektiven
Stiftungskapitals. Bedingung ist, dass die Landschaft Davos Gemeinde
einen gleich hohen Beitrag an das Stiftungskapital leistet. Der Stiftung
wird nach erfolgter Gründung zudem für die Jahre 2008 bis 2012 ein
Beitrag von jährlich 150'000 Franken zugesichert.
Projekt San Gottardo: An die Umsetzung des Projekts San Gottardo
wird ein Kantonsbeitrag von 200'000 Franken zugesichert. Das Projekt San
Gottardo ist aus dem Projekt PREGO der vier Gotthardkantone Uri, Wallis,
Tessin und Graubünden hervorgegangen und bezweckt den Gotthard-Raum
wirtschaftlich zu stärken.
Interkantonales Mess- und Informationssystem 2000: An die Kosten für
den Betrieb und Unterhalt der Stationen des Interkantonalen Mess- und
Informationssystems 2000 (IMIS) des Eidgenössischen Instituts für
Schnee- und Lawinenforschung sowie verschiedener Frühwarnsysteme im
Kanton Graubünden wird ein Beitrag von höchstens 215'736 Franken
entrichtet.
SchweizMobil 2009 - 2011: An die Entwicklung des Projektes
SchweizMobil 2009 - 2011 wird für die Dauer von drei Jahren ein
Totalbeitrag von 195'000 Franken zugesichert.
Tourismusorganisation Nationalparkregion: Der Tourismusorganisation
Nationalparkregion wird an den Aufbau einer einfachen Gesellschaft ein
Beitrag von 141'350 Franken zugesichert.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 12
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 140'000
Franken gesprochen.
Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein: Der
Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein erhält für
das Jahr 2008 einen einmaligen Betriebsbeitrag von 10'000 Franken.
Tennisclub Felsberg: Der Tennisclub Felsberg erhält für die
Sanierung des Clubhauses und der Tennisplätze einen Beitrag von maximal
15'800 Franken aus dem Sport-Fonds.
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt fünf humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 30'000 Franken
bewilligt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 467'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Reno di Lei Brücke, Felsabtrag
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden