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Bereits jetzt fiebern die Bündner Jägerinnen und Jäger der kommenden Jagdsaison entgegen, die dieses Jahr am 1. September beginnt. Sie treffen die ersten Vorkehrungen. Mit Feldstecher und Fernrohr ausgerüstet verbringen sie jede freie Minute im Jagdgebiet. Eifrig wird „gespiegelt“, das Wild und seine Gewohnheiten beobachtet. Daheim werden die Jagdutensilien, Lebensmittel und Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft zusammengetragen. Sind die Steuern und ist die obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt? Sind die wichtigsten Neuerungen im Jagdgesetz bekannt? Haben sie die Jagdwaffen persönlich eingeschossen und zwar nur an den von den Gemeinden bezeichneten Orten, wie es das Gesetz vorschreibt?
Und zu guter Letzt, wann und wo können sie die Jagdpatente beziehen, um die Vorbereitungen abzuschliessen? Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 6. August 2009 sind Orte, Daten und Zeiten aller offiziellen Patentverkäufe ab dem 17. August veröffentlicht.

Neu bargeldloser Kauf von Jagdpatenten bei allen offiziellen Patentverkäufen möglich
Was bisher nur auf dem Pass- und Patentbüro möglich war, ist bei allen offiziellen Patentverkäufen durch die Wildhut ebenfalls möglich: der bargeldlose Kauf der Jagdpatente. Das Amt für Jagd und Fischerei akzeptiert Debitkarten wie die MaestroCard oder die PostCard, bei denen der zu zahlende Betrag direkt und ohne Kommission von Ihrem Konto abgebucht wird. Achtung: Kreditkarten wie Visa oder MasterCard werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Jägerinnen und Jäger, die bargeldlos bezahlen, sich vorgängig zu vergewissern, ob die Karte ausreichend gedeckt ist.

Wir wünschen guten Anblick und erfolgreiche Jagden!

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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