Aus aktuellem Anlass hat sich die Kommission für Justiz und Sicherheit an ihrer kürzlich abgehaltenen Sitzung von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und von Vertretern der Verwaltung über den Stand der Arbeiten in Bezug auf die Umsetzung der Justizreform in den Kreisen orientieren lassen. Die Aufgabenentflechtung bei der Justiz war vom Bündner Stimmvolk mit über 61% der Stimmen am 17. Mai 2009 klar angenommen worden.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die vom Stimmvolk abgesegnete Justizreform mit sich bringt, dass die im Juni 2010 gewählten Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten ihr Amt am 1. August 2010 antreten und ihre richterlichen Funktionen nur gerade während fünf Monaten ausüben werden. Anstelle einer aufwändigen und unverhältnismässigen Verfassungsrevision für eine Amtsdauer von lediglich fünf Monaten (August bis Ende Dezember 2010), wie sie von einem Teil der Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten gefordert wird, hat die Regierung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Justiz verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft und dazu vier Szenarien entwickelt:
- Szenario 1: Wahl der bisherigen Amtsperson. Dieses Szenario kommt einer Verlängerung der Amtsperiode gleich und bedarf keiner flankierenden Massnahmen.
- Szenario 2: Wahl einer neuen Person mit Unterstützung durch Fachperson oder bisherigen Amtsinhaber. Angesprochen sind hier vor allem die bisherigen Amtsinhaber, die ihr Wissen und Können den neuen Amtspersonen weitergeben würden. Andernfalls können aussenstehende Fachpersonen (z.B. Rechtsanwaltspersonen) beigezogen werden.
- Szenario 3: Wahl einer neuen Person ohne Unterstützung durch Fachperson – Entweder verfügt die Person über das erforderliche Wissen und Können, um die richterlichen Aufgaben zu erfüllen oder das Kantonsgericht als Aufsichtsbehörde trifft die erforderlichen Massnahmen (Zuweisung an ein anderes Kreispräsidium oder eine ausserordentliche Stellvertretung für die fünf Monate).
- Szenario 4: Keine Wahl in Kreispräsidium und/oder Stellvertretung. In Frage kommt in einem solchen Fall, dass keine Wahl zu Stande kommt, am ehesten die mögliche Einsetzung eines Regierungskommissärs durch die Regierung.
Nach eingehender Diskussion und Prüfung der Szenarien ist die Kommission einhellig der Meinung, dass auf eine Verfassungsrevision verzichtet werden kann und soll, zumal sie nur für die Dauer von fünf Monaten Geltung hätte. Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Kommission befindet ferner die von der Regierung vorgelegten Lösungsvorschläge als tauglich und sinnvoll. Sie unterstützt deshalb die aufgezeigten Bestrebungen der Regierung zur Regelung der kurzen fünfmonatigen Übergangsphase.
Auskunftsperson:
Rudolf Kunz, Präsident Kommission für Justiz und Sicherheit, Tel. 079 754 22 18
Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit